Rechtsanwälte für Erbrecht in Norderstedt auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Norderstedt Mandate annehmen

Silke Hilgeroth-Schlenker
Am Ochsenzoll 135, 22851 Norderstedtin 3.7 km Entfernung

Harald Dülsen
Mesterbrooksweg 20 a, 22397 Hamburgin 6.8 km Entfernung

Jan Eggers
Fachanwalt für VerkehrsrechtBahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 6.8 km Entfernung

Günter Borcherding
Gartenstraße 7 d, 24558 Henstedt-Ulzburgin 7.4 km Entfernung

Ulrike Borstel
Bahnhofstraße 5, 24558 Henstedt-Ulzburgin 7.4 km Entfernung

Anja Freier
Fachanwalt für Familienrecht|7214Poppenbüttler Hauptstraße 56 a, 22399 Hamburg
in 7.5 km Entfernung

Amélie Gutknecht-Horne
Maike-Harder-Weg 74, 22399 Hamburgin 7.5 km Entfernung

Dietmar Doss
Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedtin 7.7 km Entfernung

Bernd Herbst
Ohechaussee 10, 22848 Norderstedtin 7.7 km Entfernung

Klaus-Thomas Krüger
Fachanwalt für Familienrecht|3456Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung

Klaus Soth
Fachanwalt für ErbrechtOchsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung

Kathrin Schiemann-Knauf
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Heegbarg 113, 22395 Hamburg
in 9.7 km Entfernung

Nicole Groß
König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburgin 10.3 km Entfernung

Irene Behr
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kritenbarg 18, 22391 Hamburg
in 10.6 km Entfernung

Ingo Becker
Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburgin 10.7 km Entfernung

Vera Veigl
Saseler Markt 12, 22393 Hamburgin 11.0 km Entfernung

Karsten Wehncke
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtFrahmredder 20, 22393 Hamburg
in 11.0 km Entfernung

Holger Duske
Schützenstraße 3, 24568 Kaltenkirchenin 12.1 km Entfernung

Gerold Bischoff
Fachanwalt für Familienrecht|3456Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 12.2 km Entfernung

Marc Möller
New York Ring 6, 22297 Hamburgin 13.1 km Entfernung

Claudia Riesner
Fachanwalt für Erbrecht|6538New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 13.1 km Entfernung

Antje Duwe
Fachanwalt für SteuerrechtAm Reisenbrook 8 d, 22359 Hamburg
in 13.3 km Entfernung

Dirk Ewald
Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburgin 14.0 km Entfernung

Wiebke Hofmann-Jacobsen
Fachanwalt für Familienrecht|3456Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburg
in 14.0 km Entfernung

Ute Walter
Fachanwalt für Familienrecht|3456Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburg
in 14.5 km Entfernung

Klaus Jürgen Dreyer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 15.1 km Entfernung

Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 15.2 km Entfernung

Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 15.4 km Entfernung

Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 15.4 km Entfernung

Rudolf Dorsch
Rathausplatz 9, 22926 Ahrensburgin 15.9 km Entfernung

Janne Seelig
Fachanwalt für ErbrechtManhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg
in 15.9 km Entfernung

Annette Triebe
Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburgin 15.9 km Entfernung

Ernst-Helmuth Varain
Große Straße 15 a, 22926 Ahrensburgin 15.9 km Entfernung

Henrik Bülow
Scheffelstraße 7, 22301 Hamburgin 15.9 km Entfernung

Otto Nietsch
Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburgin 16.4 km Entfernung

Jürgen Zeising
Hamburger Straße 146, 22083 Hamburgin 16.4 km Entfernung

Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung

Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung

Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung

Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Das Testament – das Erbe
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Ein Anwalt für Erbrecht in Norderstedt berät bei einem Erbfall.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind.
Der Erbe 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind. Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Anwalt für Erbrecht in Norderstedt.
Das Erbe annehmen
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Ein Erbe ausschlagen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.