Ein Pfarrer ist und bleibt immer im Dienst
Die Amtsausübung eines Pfarrers endet nicht automatisch mit seinem Ruhestand.
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Die Amtsausübung eines Pfarrers werde damit nach Eintritt des Ruhestandes nicht zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit und ein Unfall vor dem Gottesdienst ist damit in Ausübung seines Dienstverhältnisses passiert, auf den die beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften anzuwenden seien.
So entschied das Hessisches Landessozialgericht mit Urteil vom 29.11.2011, Az.: L 3 U 207/10
von Winfried Kram
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