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Infos über Anwälte für Baurecht in Karlsruhe
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Unterschrift BauvertragUnterschrift Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Karlsruhe.

Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.

Baupfusch - die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Karlsruhe oder in der Nähe.

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