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Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting Wuppertal
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Kanzlei Dr. Witting
Rechtsanwältin, Mediatorin DAA und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kocherstraße 18, 42369 Wuppertal
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Wuppertal.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Wuppertal

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