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Kategorie: Anwalt Immobilienrecht ,
03.09.2025 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 630 mal gelesen)
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Hochwasser und Starkregen – Wann zahlt die Versicherung?

Hochwasser und Starkregen – Wann zahlt die Versicherung? © freepik - mko

Naturkatastrophen wie Hochwasser und Starkregen nehmen in den letzten Jahren deutlich zu und stellen für Hauseigentümer und Mieter ein Risiko dar. Viele Menschen fragen sich, ob und wann die eigene Versicherung für die entstandenen Schäden aufgrund von Hochwasser oder Starkregen aufkommt. Die Antwort hängt stark von der Art der Versicherung, der Ursache des Schadens und den individuellen Vertragsbedingungen ab.

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Welche Versicherung zahlt bei Überschwemmungsschäden durch Hochwasser oder Starkregen?


Hat Hochwasser oder Starkregen zu Schäden am oder im Haus geführt, stellt sich die Frage, welche Versicherung jetzt der richtige Ansprechpartner ist.
Besteht nur eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gehen Hochwasseropfer bei Überflutungsschäden leer aus. Die Wohngebäudeversicherung reguliert nur Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser am Gebäude verursacht wurden. Die Hausratversicherung zahlt nur für Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl am Inventar.
Die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt also Schäden durch Starkregen oder Hochwasser nicht automatisch ab. Nur wer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, ist abgesichert. Diese Versicherung umfasst Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau aus Kanälen, Starkregen und Schlammlawinen, Erdrutsche oder Schneedruck in bestimmten Regionen.
Wichtig: Der Versicherungsschutz kann je nach Region und Risikostufe unterschiedlich hoch sein. Manche Tarife enthalten Obergrenzen für die Entschädigung, sodass ein vollständiger Schaden nicht immer zu 100 % gedeckt ist.
Wer in Gebieten mit Überschwemmungs- oder Hochwassergefahr wohnt, sollte seinen Versicherungsschutz daher unbedingt überprüfen. Die Elementarversicherung wird meist zusätzlich in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen.
Ist es in der Vergangenheit bereits aufgrund von Hochwasser oder Starkregen zu einem Überschwemmungsschaden gekommen, haben Grundstückseigentümer und Hausbesitzer oft Probleme überhaupt einen Versicherer zu finden, der ihnen eine Elementarversicherung anbietet. Viele Versicherer lehnen das Risiko ab oder bieten nur extrem teure Tarife an. Helfen kann in dieser Situation, dass nachweisbar Schutzvorkehrungen gegen neue Überflutungsschäden bei Hochwasser getroffen wurden, wie etwa Rückstausicherungen.

In welchen Fällen zahlt die Versicherung bei Schäden durch Hochwasser oder Starkregen?


Damit die Versicherung für Schäden nach einem Hochwasser oder Starkregen zahlt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So haftet die Versicherung nur für Schäden durch Gefahren, die im Vertrag explizit genannt sind. Außerdem muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Naturkatastrophe und dem Schaden bestehen. Zum Beispiel: Ein umgestürzter Baum durch Starkregen, der das Haus beschädigt, fällt darunter.
Nach einer Entscheidung des OLG Dresden (Az. 4 U 1685/24) sind fünf Zentimeter hohes Wasser auf der Terrasse nach einem Starkregen mangels erheblicher Wasseransammlung kein Überschwemmungsschaden.
Weiterhin verlangen die Versicherungen eine sofortige Meldung. Eine Dokumentation des Schadens mit Fotos und eine Schadensaufstellung ist wichtig.
Aufgepasst: Versicherte haben eine Mitwirkungspflicht, das heißt sie müssen den Schaden mindern, etwa Wasser abpumpen, beschädigte Gegenstände sichern oder notdürftig reparieren. Unterlassen sie dies grob fahrlässig, kann die Entschädigung gekürzt werden.

Sind Fahrzeuge gegen Schäden durch Hochwasser versichert?


Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Fahrzeugen zugefügt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug durch Hochwasser oder Starkregen sind hier nicht versichert.
Überflutungsschäden aufgrund von Hochwasser bei Autos oder Motorrädern können durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt sein. Hat der Fahrzeugbesitzer allerdings trotz Warnungen vor Hochwasser sein Fahrzeug nicht in Sicherheit gebracht, scheidet der Versicherungsfall wegen diesem schuldhaften Versäumnis aus.
Wichtig: Schäden am Fahrzeug müssen oft unmittelbar durch das Hochwasser entstanden sein, etwa wenn ein Auto mit dem Hochwasser weggespült wird oder wenn Wasser in den Motorraum oder Innenraum eindringt.
Aufgepasst: Nicht jeder Hochwasserschaden wird automatisch von der Teilkasko-Versicherung ersetzt. Typische Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen sind, wenn etwa das Fahrzeug in nicht geeigneten Risikogebieten abgestellt wurde oder wenn das Hochwasserrisiko bekannt war. Beides wird als grobe Fahrlässigkeit gelten. Eine Haftung wird auch ausgeschlossen für Schäden durch laufende Nutzung in überfluteten Straßen, die vermeidbar gewesen wären.

Wie verhält man sich im Schadensfall bei Hochwasser oder Starkregen richtig?


Damit die Regulierung des Überflutungsschadens aufgrund von Hochwasser oder Starkregen mit der Versicherung problemlos abgewickelt werden kann, sollten Betroffene wie folgt vorgehen:

Schaden der Versicherung melden


Ist es zu einem Überschwemmungsschaden durch Hochwasser oder Starkregen gekommen, muss die Versicherung unverzüglich vom Schadensfall informiert werden. Es empfiehlt sich dies nicht nur telefonisch, sondern aus Beweisgründen auch schriftlich zu tun. Wer jetzt schon eine Aufstellung von allen Schäden machen kann, sollte dies tun.

Weitere Schäden vermeiden


Versicherungsnehmer haben die Pflicht Folgeschäden bei Hochwasser oder Starkregen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Das bedeutet konkret: Wenn möglich die Wassereintrittsstelle schnell abdichten und den Hausrat vorm Hochwasser retten.

Schäden nicht schnell selbst beseitigen


Die Schäden, die Hochwasser oder Starkregen angerichtet haben, dürfen erst beseitigt werden, wenn ein Gutachter der Versicherung alles in Augenschein genommen hat. Lediglich Gefahrenstellen dürfen sofort beseitigt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherung auf die Begutachtung ausdrücklich verzichtet.
Ist es nicht möglich auf das Eintreffen des Gutachters zu warten, sollten zu Beweiszwecken Fotos von den Hochwasser-Schäden angefertigt werden. Beschädigten Hausrat etc. nicht wegwerfen, sondern zu Beweiszwecken behalten.
Bevor man Handwerker beauftragt, sollte das mit der Versicherung abgeklärt werden.

Wann erhalten die Betroffenen nach einem Hochwasser-Schaden Geld von der Versicherung?


Versicherungsnehmer können bei Hochwasser- oder Starkregen-Schäden in der Regel nicht auf einen schnellen Ausgleich des Schadens hoffen. Der Versicherer darf sowohl seine Leistungspflicht, wie auch die Höhe des geltend gemachten Schadens ausreichend prüfen. Hochwasser-Opfer haben aber die Möglichkeit einen Monat nachdem sie den Schadensfall bei der Versicherung gemeldet haben, eine Abschlagszahlung in Höhe des unstrittigen Betrages zu fordern.

erstmals veröffentlicht am 24.08.2017, letzte Aktualisierung am 03.09.2025

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