Haustier aussetzen: Welche Strafen drohen mir?

Ein Haustier ist ein treuer Begleiter und zugleich eine Verantwortung fürs Leben. Dennoch kommt es gerade während der Ferienzeit immer wieder vor, dass Hunde, Katzen oder Kleintiere einfach ausgesetzt werden, sei es an Autobahnraststätten, im Wald oder sogar vor dem Tierheim. Doch das ist kein Kavaliersdelikt. Das Aussetzen von Haustieren ist in Deutschland eine Straftat und kann empfindliche Konsequenzen haben.
- Mit welchen Sanktionen muss man rechnen, wenn man ein Haustier aussetzt?
- Darf ich Haustiere einfach alleine für längere Zeit zu Hause zurücklassen?
- Welche Alternativen gibt es zum Aussetzen eines Haustiers?
- Was tun, wenn ich ein ausgesetztes Haustier finde?
- Schon gewusst: Kosten für Tierversorgung sind steuerlich absetzbar
Spezialisierte Anwälte für Strafrecht in Deiner Umgebung
Mit welchen Sanktionen muss man rechnen, wenn man ein Haustier aussetzt?
Viele Tierhalter unterschätzen die Folgen von einer Aussetzung, sowohl für sich als auch für das Tier. Ausgesetzte Tiere sind Gefahren wie Hunger, Krankheiten, Verkehr oder Angriffen durch andere Tiere schutzlos ausgeliefert. Auch für Menschen können ausgesetzte Tiere ein Risiko darstellen, etwa wenn Hunde in Panik auf Straßen laufen. Zwischen 300.000 und 500.000 Haustiere werden schätzungsweise jährlich in Deutschland ausgesetzt. Was viele nicht wissen: Das Aussetzen eines Haustieres verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Danach ist es verboten, ein Haustier auszusetzen oder zurückzulassen, wenn damit die Gefahr verbunden ist, dass das Tier in eine hilflose Lage gerät. Bereits der Versuch kann strafbar sein, unabhängig davon, ob das Tier gefunden oder gerettet wird.
Unter Aussetzen versteht man nicht nur das Anbinden oder Abstellen eines Haustiers vor einem Tierheim oder einer Autobahnraststätte. Haustierhalter, die bewusst eine Situation schaffen, in der das Haustier von sich aus entläuft – etwa der offene Papageienkäfig am offenen Fenster, verwirklichen den Tatbestand des Aussetzens. Ebenso, wenn Haustiere, wie zum Beispiel Katzen, bewusst von ihrem Halter verjagt werden.
Wer ein Tier aussetzt, muss als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro und sogar einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren rechnen, wenn es sich um Tierquälerei oder eine besonders grausame Handlung handelt. Zusätzlich können Tierhalteverbote verhängt werden.
Ein Mann, der seine Katze in einem Rucksack am Straßenrand aussetzte, wurde vom Amtsgericht Schwarzenbek zu einer Geldstrafe von 2.300 Euro verurteilt.
Neben den strafrechtlichen Sanktionen können beim Aussetzen eines Haustieres auch weitere zivilrechtliche Verpflichtungen drohen, so etwa Schadensersatzforderungen, wenn das ausgesetzte Tier einen Verkehrsunfall verursacht sowie die Kostenübernahme, wenn Tierheime oder Behörden für die Versorgung aufkommen müssen.
Darf ich Haustiere einfach alleine für längere Zeit zu Hause zurücklassen?
Nicht nur das Aussetzen eines Haustiers ist verboten, auch das Zurücklassen eines Haustieres über einen längeren Zeitraum verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Haustierhalter können ihrem Tier nicht einfach für zwei Wochen Wasser und Futter hinstellen und dann in Urlaub fahren. Wer sein Tier ohne Betreuung sich selbst überlässt, muss ebenfalls mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Welche Alternativen gibt es zum Aussetzen eines Haustiers?
Wer ein Haustier nicht mehr halten kann, hat rechtlich und moralisch bessere Möglichkeiten. Ist eine Versorgung des Haustiers etwa während des Urlaubs durch Nachbarn, Freunde oder Verwandte nicht möglich, so gibt es zahlreiche Tierpensionen, die eine artgerechte Unterbringung des Tiers während des Urlaubs gewährleisten.
Tierhalter, die sich mit ihrem Haustier überfordert fühlen, sollten sich Hilfe bei einem Fachmann holen. Sprechen Sie Ihren Tierarzt oder Trainer an. Auch Tierpsychologen können helfen Probleme mit dem Haustier zu lösen.
Wer aus triftigen Gründen nicht mehr länger für sein Haustier sorgen kann, sollte sich an ein Tierheim oder einen Tierschutzverein wenden und sein Haustier dort abgeben. Dort wird man das Haustier artgerecht versorgen und sich um eine geeignete Weitervermittlung bemühen.
Was tun, wenn ich ein ausgesetztes Haustier finde?
Wer ein ausgesetztes Tier findet, steht oft ratlos da. Wichtig ist jetzt Ruhe zu bewahren und die Situation richtig einzuschätzen. Nähern Sie sich langsam, damit das Tier nicht flieht oder aggressiv reagiert. Prüfen Sie, wenn möglich, ob das Tier verletzt oder in akuter Gefahr ist. Greifen Sie nur ein, wenn es gefahrlos möglich ist. Ihre eigene Sicherheit geht vor. Beobachten Sie, ob der Besitzer des Haustieres nicht doch noch erscheint. Wenn Sie sich sicher sind, dass das Haustier nicht mehr vom Besitzer abgeholt wird, können Sie den Hund oder die Katze nicht einfach behalten und mit nach Hause nehmen. Das Haustier muss strenggenommen, wie jede andere gefundene Sache, bei der Fundbehörde abgegeben werden. Das Fundrecht ist insoweit auch auf gefundene Haustiere anwendbar. Es empfiehlt sich aber zunächst die Polizei vom Fund in Kenntnis zu setzen. Vielleicht ist das Tier auch nur weggelaufen und der Besitzer hat dies schon bei der Polizei angezeigt. Melden Sie Fundort, Tierart und Zustand des Tieres. Die Behörden organisieren in der Regel den Transport ins nächstgelegene Tierheim. Tierheime nehmen ausgesetzte Tiere auf, versorgen sie medizinisch und kümmern sich um eine spätere Vermittlung. Wer ein Tier einfach behält, macht sich unter Umständen selbst wegen Unterschlagung strafbar.
Ist das Tier verletzt und benötigt eine tierärztliche Versorgung, kann der Finder das Haustier zunächst zum Tierarzt bringen. Für die Kosten der tierärztlichen Behandlung kommt die Fundbehörde auf, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 5 BV 14/1846). Der Finder muss allerdings die Fundbehörde umgehend vom Fund des Haustiers informieren, so das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 7/16).
Schon gewusst: Kosten für Tierversorgung sind steuerlich absetzbar
Oft führen auch finanzielle Gründe dazu, dass Haustiere ausgesetzt werden. Sie verursachen für ihre Besitzer, etwa durch Tierarztbesuche, Ferienbetreuung und Futterkosten, nicht unbedeutende finanzielle Aufwendungen. Eine gute Nachricht für alle Herrchen und Frauchen ist: Die Kosten, die durch die Versorgung oder Betreuung eines Haustieres entstehen, können als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer angesetzt werden! Dies entscheid der Bundesfinanzhof (Az.VI R 13/15) im Fall eines Katzenbesitzers, der seine Katze während seines Urlaubs zu Hause von einer Tierbetreuung versorgen ließ. Für die hierfür entstandenen Kosten beantragte der Mann eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Zu Recht, entschied das Gericht: Die Tierbetreuung weist eine ausreichende Nähe zur Haushaltsführung auf. Mit ihr seien Arbeiten wie Fellpflege, Füttern etc. verbunden, die ansonsten ein Haushaltsangehöriger vornehmen würden.
erstmals veröffentlicht am 22.07.2020, letzte Aktualisierung am 25.08.2025
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Strafrecht