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Kategorie: Anwalt Strafrecht , 03.07.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 8025 mal gelesen)

Haustier aussetzen: Welche Strafen drohen mir?

augesetzter Hund auf einem Feldweg augesetzter Hund auf einem Feldweg © freepik - mko

In den Sommermonaten werden wieder vermehrt Haustiere vor Tierheimen, Parkplätzen, im Wald oder an Autobahnraststätten ausgesetzt und das nur, weil das Haustier nicht mehr in die Lebensplanung seines Besitzers passt. Das ist nicht nur moralisch fragwürdig, den herzlosen Tierbesitzern droht eine empfindliche Geldbuße und in manchen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe!

Wann mache ich mich wegen Aussetzen von Haustieren strafbar?


Während der Corona-Pandemie haben sich viele Menschen – oft unüberlegt – ein Haustier angeschafft und merkten erst später, dass sie den Bedürfnissen des Tieres nach der Pandemie nicht gerecht werden konnten oder das Haustier schlicht nicht mehr zur Lebensplanung passte. Zu dieser Erkenntnis scheinen Tierbesitzer auch vermehrt vor und in den Sommerferien zu kommen. Um sich von eignem Haustier zu entledigen, werden in jedem Jahr zwischen 50.000 und 80.000 Haustiere vor den Sommerferien ausgesetzt.

Doch Vorsicht: Wer sein Haustier aussetzt, um sich seiner zu entledigen oder sich der eigenen Halterpflicht zu entziehen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Stirbt ein Haustier, weil es ausgesetzt wurde, droht seinem Besitzer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Unter Aussetzen versteht man nicht nur das Anbinden oder Abstellen eines Haustiers vor einem Tierheim oder einer Autobahnraststätte. Haustierhalter, die bewusst eine Situation schaffen, in der das Haustier von sich aus entläuft – etwa der offene Papageienkäfig am offenen Fenster, verwirklichen den Tatbestand des Aussetzens. Ebenso, wenn Haustiere, wie zum Beispiel Katzen, bewusst von ihrem Halter verjagt werden.

Darf ich Haustiere einfach für längere Zeit alleine zu Hause zurücklassen?


Nicht nur das Aussetzen eines Haustiers ist verboten, auch das Zurücklassen eines Haustieres über einen längeren Zeitraum verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Haustierhalter können ihrem Tier nicht einfach für zwei Wochen Wasser und Futter hinstellen und dann in Urlaub fahren. Wer sein Tier ohne Betreuung sich selbst überlässt, muss ebenfalls mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Welche Alternativen gibt es zum Aussetzen eines Haustiers?


Ist eine Versorgung des Haustiers etwa während des Urlaubs durch Nachbarn, Freunde oder Verwandte nicht möglich, so gibt es zahlreiche Tierpensionen, die eine artgerechte Unterbringung des Tiers während des Urlaubs gewährleisten.

Tierhalter, die sich mit ihrem Haustier überfordert fühlen, sollten sich Hilfe bei einem Fachmann holen. Sprechen Sie Ihren Tierarzt oder Trainer an. Auch Tierpsychologen können helfen Probleme mit dem Haustier zu lösen.

Wer aus triftigen Gründen, wie etwa einer finanziellen oder krankheitsbedingten Notlage, nicht mehr länger für sein Haustier sorgen kann, sollte sich an ein Tierheim oder einen Tierschutzverein wenden und sein Haustier dort abgeben. Dort wird man das Haustier artgerecht versorgen und sich um eine geeignete Weitervermittlung bemühen.

Was tun, wenn ich ein ausgesetztes Haustier finde?


Wer einen ausgesetzten Hund oder eine Katze findet, sollte das Tier mit Wasser versorgen, es aber möglichst nicht anfassen. Beobachten Sie, ob der Besitzer des Haustieres nicht doch noch erscheint. Wenn Sie sich sicher sind, dass das Haustier nicht mehr vom Besitzer abgeholt wird, können Sie den Hund oder die Katze nicht einfach behalten und mit nach Hause nehmen. Das Haustier muss strenggenommen, wie jede andere gefundene Sache, bei der Fundbehörde abgegeben werden. Das Fundrecht ist insoweit auch auf gefundene Haustiere anwendbar. Es empfiehlt sich aber zunächst die Polizei vom Fund in Kenntnis zu setzen. Vielleicht ist das Tier auch nur weggelaufen und der Besitzer hat dies schon bei der Polizei angezeigt.

Ist das Tier verletzt und benötigt eine tierärztliche Versorgung, kann der Finder das Haustier zunächst zum Tierarzt bringen. Für die Kosten der tierärztlichen Behandlung kommt die Fundbehörde auf, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 5 BV 14/1846). Der Finder muss allerdings die Fundbehörde umgehend vom Fund des Haustiers informieren, so das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 7/16).

Schon gewusst? Kosten für Tierversorgung sind steuerlich absetzbar


Oft führen auch finanzielle Gründe dazu, dass Haustiere ausgesetzt werden. Sie verursachen für ihre Besitzer, etwa durch Tierarztbesuche, Ferienbetreuung und Futterkosten, nicht unbedeutende finanzielle Aufwendungen. Eine gute Nachricht für alle Herrchen und Frauchen ist: Die Kosten, die durch die Versorgung oder Betreuung eines Haustieres entstehen, können als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer angesetzt werden! Dies entscheid der Bundesfinanzhof (Az.VI R 13/15) im Fall eines Katzenbesitzers, der seine Katze während seines Urlaubs zu Hause von einer Tierbetreuung versorgen ließ. Für die hierfür entstandenen Kosten beantragte der Mann eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Zu Recht, entschied das Gericht: Die Tierbetreuung weist eine ausreichende Nähe zur Haushaltsführung auf. Mit ihr seien Arbeiten wie Fellpflege, Füttern etc. verbunden, die ansonsten ein Haushaltsangehöriger vornehmen würden.




erstmals veröffentlicht am 22.07.2020, letzte Aktualisierung am 03.07.2023

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