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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 25.02.2022 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 450 mal gelesen)

Samenspende: Was Väter, Mütter und Kinder wissen müssen

Samenspende: Was Väter, Mütter und Kinder wissen müssen © freepik - mko

Eine Samenspende kann einem Paar einen unerfüllten Kinderwunsch ermöglichen oder schlicht eine finanzielle Einnahmequelle für den Samenspender sein. Welche Voraussetzungen müssen Samenspender erfüllen? Wie viel Geld gibt es für eine Samenspende? Welche Daten werden wo und wie lange vom Samenspender gespeichert? Wer hat einen Auskunftsanspruch bei einer Samenspende? Und muss ein Samenspender Unterhalt zahlen?

Welche Voraussetzungen muss ein Samenspender erfüllen?


Nicht jeder Mann ist ein geeigneter Samenspender. Die Qualität des Spermas sowie der Gesundheitszustand des potentiellen Samenspenders sind entscheidende Faktoren. So darf der Samenspender nicht an chronischen oder ansteckenden Krankheiten, wie Rheuma, Herzfehler oder Aids, leiden. Raucher, Alkoholiker und Drogenabhängige kommen ebenfalls nicht als Samenspender in Betracht. Der Samenspender sollte zwischen 20 und 50 Jahre alt sein. Ältere Samenspender werden in der Regel abgelehnt.

Wie viel Geld bekommt man für eine Samenspende?


Im Ausland werden teilweise hohe Vergütungen für eine Samenspende vereinbart. In Deutschland zahlen seriöse Samenbanken zwischen 25 und höchstens 100 Euro pro Samenspende. Wer Samen also spenden möchte, um damit Geld zu verdienen, sollte sich vorher erkundigen, bei welcher Samenbank er am meisten erzielen kann – die regionalen Unterschiede können erheblich sein.

Welche Daten werden vom Samenspender gespeichert?


Samenbanken sind aufgrund des Samenspenderregistergesetz dazu verpflichtet Daten vom Samenspender zu erheben. Mindestens der Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten sowie die Spendennummer müssen registriert werden. Erst wenn diese Daten erfasst sind, darf eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden.

Freiwillig können noch Angaben zum Aussehen, zur Schulbildung oder zu den Beweggründen für die Samenspende gemacht werden.

Wo und wie lange werden die Daten gespeichert?


Die Pflichtdaten vom Samenspender werden beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information in Köln für 110 Jahre im Samenspenderregister gespeichert. Die freiwilligen Daten können auf Antrag des Samenspenders auch vorher schon gelöscht werden.

Wer darf Auskünfte über den Samenspender verlangen?


Jeder, der vermutet durch eine Samenspende gezeugt worden zu sein, hat einen rechtlich garantierten Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Voraussetzung ist die Vorlage der Geburtsurkunde, des Personalausweises und ggfs. der Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter.

Ab dem 16. Lebensjahr kann das Kind diesen Anspruch ohne Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einfordern. Jüngere Kinder sind auf die Unterstützung ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen.

Der Samenspender wird vier Wochen vor der Auskunftserteilung informiert.

Muss ein Samenspender Unterhalt zahlen?


Seit dem 1. Juli 2018 müssen Samenspender in Deutschland nicht mehr befürchten für den Unterhalt der durch die Samenspende gezeugten Kinder in Anspruch genommen zu werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Samenspende bei einer seriösen Samenbank erfolgte und der Samen für eine ärztlich betreute künstliche Befruchtung zur Verfügung gestellt wurde. Sind diese Bedingungen erfüllt, gilt der Samenspender nicht als rechtlicher Vater und auf ihn kommen weder Unterhaltszahlungen, noch können Sorge- oder Erbrechtsansprüche vom durch die Samenspende gezeugten Kind gestellt werden.

Umgekehrt muss das durch eine Samenspende gezeugte Kind auch nicht für den Samenspender Elternunterhalt zahlen.

Was gilt beim Unterhalt für Samenspenden außerhalb einer Samenbank?


Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten einer künstlichen Befruchtung finden künstliche Befruchtungen auch ohne den Weg über eine Samenbank und ohne eine ärztliche Begleitung, etwa durch einen privaten Samenspender im Freundeskreis oder durch die Selbstvornahme einer Insemination, statt.
Hier gilt: Für künstliche Befruchtungen, die mit einer Samenspende außerhalb einer Samenbank und ohne eine ärztliche Aufsicht erfolgen, gelten die oben genannten Regelungen nicht. Hier sind Unterhaltsansprüche gegenüber dem biologischen Vater weiterhin möglich.

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