Wie können sich Erben außergerichtlich einigen?

Erbstreitigkeiten sind keine Seltenheit: Unterschiedliche Erwartungen, emotionale Belastungen und Unklarheiten im Testament führen häufig zu Konflikten unter Erben. Ein gerichtlicher Streit ist jedoch meist zeitaufwendig, teuer und belastend. Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, gibt es für Erben Möglichkeiten, sich schnell und rechtssicher außergerichtlich zu einigen.
Direkte Verhandlungen zwischen den Erben
Ist es den Erben möglich offen und sachlich miteinander zu kommunizieren, kann eine außergerichtliche Einigung zwischen den Erben ohne externe Hilfe möglich sein. Wichtig ist, dass alle Erwartungen und Bedürfnisse von den Erben offen angesprochen und alle offenen Fragen zum Nachlass und zur Erbverteilung geklärt werden. Ratsam ist die Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrages, um die Einigung schriftlich festzuhalten. An dieser Stelle empfiehlt es sich dann oft doch die Unterstützung eines Experten für Erbrecht einzuholen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht
Für die Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrages oder im Fall, dass sich die Erben nicht alleine einigen können, kann die professionelle Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht hilfreich sein. Sie bietet den Vorteil der Rechtssicherheit bei der Vertragsgestaltung und sorgt für unmissverständliche Vereinbarungen zwischen den Erben. Ein Notar beurkundet den Erbauseinandersetzungsvertrag.
Konfilkte mit einer Mediation im Erbrecht einvernehmlich lösen
Eine empfehlenswerte Methode zur außergerichtlichen Einigung ist die Mediation. Dabei unterstützt ein neutraler Mediator die Erben dabei, eine für alle akzeptable Lösung zu finden. Die Mediation ist freiwillig und setzt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit voraus.
Wie funktioniert eine Mediation?
Unter Mediation im Erbrecht versteht man ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung unter Begleitung eines unabhängigen, allparteilichen Dritten – dem Mediator, der in erbrechtlichen Fragen qualifiziert ist.
Der Mediator klärt die Konfliktparteien in einem Erstgespräch über den Ablauf der Mediation und deren Grundregeln aus. Dann lässt er sich von den Konfliktparteien ihre Sicht des Konflikts schildern, klärt Interessen und bildet sich eine objektive Meinung zum Konflikt. Gemeinsam werden dann möglich Lösungsansätze erarbeitet.
Er schlägt den Konfliktparteien Kompromisse vor und begleitet sie durch bestimmte Verhandlungs- und Kommunikationstechniken dabei, ihren Konflikt einvernehmlich zu lösen. Für diesen Prozess können mehrere Mediationssitzungen notwendig sein. Die gefundene Lösung wird schriftlich dokumentiert und kann notariell beurkundet werden.
Welche Vorteile hat eine Mediation?
Ein entscheidender Vorteil von einer Mediation im Erbrecht gegenüber einem Gerichtsverfahren sind die Kosten. Vor Gericht ergeben sich die Kosten vom Streitwert. Mit einem hohen Erbe sind daher auch hohe Gerichtskosten verbunden. Das Mediationsverfahren wird hingegen nach Stundensätzen abgerechnet und bleibt damit in der Regel unter den zu erwartenden Gerichtskosten.
Bei einer Mediation im Erbrecht ist zudem von Vorteil, dass auch die Beziehung der Konfliktparteien durch Gespräche wieder auf eine gute Ebene gebracht werden kann. Gerade bei Erbstreitigkeiten haben Geschwister oder andere Verwandte auch zukünftig noch miteinander zu tun. Eine Befriedung der Gesamtsituation vermeidet damit letztlich auch weitere Streitigkeiten.
Ein wichtiger Aspekt ist bei der Mediation im Erbrecht auch, dass die Konfliktparteien die Lösung für ihren Konflikt selbst erarbeiten können. Dies hat etwa bei der Unternehmensnachfolge eine große Bedeutung. Der mutmaßliche Wille des Erblassers kann so besser berücksichtigt werden.
Last but not least: Zeit ist ein wichtiger Vorteil von Mediation im Erbrecht: Gerichtsverfahren über das Erbe können jahrelang dauern – Mediation findet schneller ein Ergebnis.
erstmals veröffentlicht am 03.04.2017, letzte Aktualisierung am 04.04.2025
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