Entzug des Doktortitels: Welche Gründe sind entscheidend?

Ein Doktortitel ist ein hohes akademische Gradzeichen und gilt als Symbol für vertiefte wissenschaftliche Kompetenz. Doch das Führen eines Doktortitels ist an Bedingungen geknüpft: Er darf nur geführt werden, wenn die zugrundeliegende Doktorarbeit den wissenschaftlichen Standards entspricht. Kommt es zu Täuschungen, Plagiaten oder schwerwiegenden Verstößen, kann der Doktortitel entzogen werden.
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Wie erlangt man einen Doktortitel?
Der Doktortitel oder Doktorgrad ist ein akademischer Grad, der von einer Universität auf Lebenszeit verliehen wird. Um einen Doktortitel erwerben zu können, braucht man einen ersten Hochschulabschluss – oft mit einem bestimmten Notendurchschnitt sowie eine fachliche Qualifikation, d.h. der gewählte Studienbereich der Promotion muss mit dem vorherigen Studium zusammenhängen.
Der nächste Schritt ist die Betreuung durch einen Professor, der die Promotion begleitet.
Der Doktorrand schlägt ein Forschungsthema vor oder wählt eines aus einem angebotenen Themenpool. Wichtig ist, dass der betreuende Professor einen starken Bezug zum Thema hat. Oft ist eine schriftliche Projektskizze oder ein Exposé erforderlich, das das geplante Forschungsvorhaben beschreibt.
So dann folgt die Dissertation. Sie ist das Herzstück der Promotion und besteht in der Regel aus einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Ansätze liefert. Dazu müssen je nach Fachbereich Daten gesammelt, Experimente durchgeführt oder theoretische Modelle entwickelt werden. Wissenschaftlicher Aufbau, präzise Argumentation und korrekte Quellenangaben sind bei einer Promotion Pflicht.
Die Arbeit muss selbstständig verfasst werden und darf nicht plagiiert sein.
Nach Fertigstellung der schriftlichen Dissertation folgt das Begutachtungsverfahren. Das bedeutet, dass Gutachter die Arbeit auf wissenschaftliche Qualität, Originalität und methodische Richtigkeit prüfen. Die mündliche „Verteidigung“ der Dissertation vor einem Gremium ist in vielen Fachbereichen verpflichtend. Hier müssen Promovierende ihre Ergebnisse erläutern und kritische Fragen beantworten. Erst nach erfolgreicher Verteidigung kann der Doktortitel offiziell verliehen werden. Manche Universitäten verlangen die Veröffentlichung der Arbeit in wissenschaftlichen Reihen oder in Bibliotheken.
Aus welchen Gründen kann der Doktortitel aberkannt werden?
Unter bestimmten Umständen kann ein Doktortitel später aberkannt werden. Die Aberkennung dient dazu, die Integrität der Wissenschaft zu wahren und Täuschungen oder Verstöße gegen wissenschaftliche Standards zu sanktionieren.
Der häufigste Grund für den Entzug des Doktortitels ist wissenschaftliches Fehlverhalten, etwa bei Datenfälschungen, Täuschungen oder Plagiaten, wenn Teile der Dissertation ohne korrekte Quellenangabe übernommen wurden. Der Doktortitel kann auch entzogen werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen oder Formalien nicht erfüllt wurden, die Dissertation nicht die erforderlichen wissenschaftlichen Standards erfüllt und formale Fälschungen in der Einreichung oder Begutachtung festgestellt werden.
In seltenen Fällen kann der Doktortitel auch nachträglich aberkannt werden, wenn das Verhalten des Titelträgers das Ansehen der Universität oder die Glaubwürdigkeit der Arbeit nachhaltig beschädigt.
Jede Universität legt eigene Regeln fest, die in der jeweiligen Promotionsordnung der Universität sowie dem Hochschulgesetz definiert sind.
In welchen Fällen führt Täuschung zum Entzug des Doktortitels?
Stellt sich bei einer Dissertation im Nachhinein heraus, dass sie Textstellen enthält, die nicht vom Verfasser stammen und die auch keine Quellenangaben enthalten, stellt dies eine Täuschung dar. Es muss grundsätzlich jede fremde Textstelle – auch Fußnoten – gekennzeichnet werden, wenn sie nicht dem eigenen Gedankengut des Autors entsprungen ist. Ein gelegentliches Kennzeichnen von Zitaten reicht nicht aus, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt (Az. 3 K 899/10.DA).
Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 3.16) in Leipzig stellt klar: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Doktorand bei seiner Doktorarbeit viele Passagen aus fremden Werken ohne Zitat übernommen hat, kann ihm der Doktortitel wegen dieser Täuschung entzogen werden. Im zugrundeliegenden Fall bestand die Doktorarbeit zu mehr als der Hälfte aus fremden Texten. Dies wurde vom Doktoranden nicht kenntlich gemacht. Eine Internetplattform förderte allerdings 327 Verstöße gegen das wissenschaftliche Zitiergebot zu Tage.
Wer in seiner Doktorarbeit gegen das Prinzip der umfassenden Kenntnis und Darstellung der einschlägigen Literatur verstößt, muss mit dem Entzug seines Doktortitels rechnen. Dies entschied auch das VG Gießen (Az. 3 K 2499/17.GI) im Fall eines Mediziners, der Veröffentlichungen, an denen er selbst als Co-Autor mitgewirkt hatte, nicht in seiner Doktorarbeit als Quelle angab. Für das Gericht stellt dies eine Täuschung zur Erlangung des Doktorgrads, die die Universität zum Entzug des Doktortitels berechtigt.
In diesem Sinne entschied auch das VG Frankfurt/Main (Az. 4 K 3919/19.F), dass dem Inhaber eines Doktortitels aus diesen Gründen 25 Jahre nach der Dissertation entzog.
Schon allein das bloße Abschreiben eines Textes legt den Verdacht nahe, dass der Doktorand die erforderliche selbständige wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrads nicht erbracht hat, so das VG Regensburg (Az. RO 9 K 13.1442).
Ebenso entschied das VG Braunschweig (Az. 6 A 102/16) im Fall eines Honorarprofessors, der in seiner Doktorarbeit zum Vergleich verschiedener Laserschweißtechniken Forschungsergebnisses des Laserzentrums Hannover übernommen hatte, ohne dies als Quelle kenntlich zu machen. Für das Gericht ist nur der zum Tragen eines Doktortitels würdig, der bewiesen habe selbstständig wissenschaftlich arbeiten zu können. Wer auf fremde Leistungen zurückgreift und dies nicht kenntlich macht, bleibt diesen Beweis schuldig, so das Gericht.
Aber: Wenn Plagiatsvorwürfe schon vor der Verleihung des Doktortitels der Prüfbehörde bekannt waren, liegt keine vorsätzliche Täuschung durch den Doktoranden vor und der Titel darf ihm im Nachhinein nicht entzogen werden, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 10 A 1651/18.Z).
Wann kann der Doktortitel wegen Unwürdigkeit aberkannt werden?
Wer sich nicht würdig erweist einen Doktortitel zu führen, muss ebenfalls mit dem Entzug des Titels rechnen. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht (Az.1 BvR 3353/13) im Fall eines Physikers klar, dem der Doktortitel wegen manipulierter Forschungsergebnisse entzogen worden war. Unwürdig ist der Inhaber eines Doktortitels - hier im Sinne des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes -, wenn er im hohen Maß gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Praxis verstoßen hat. Datenmanipulation zur Fälschung von Forschungsergebnissen gehöre auf jeden Fall dazu, so das Gericht.
Aber auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise, kann zum Entzug des akademischen Grads führen.
Wer darf den Doktortitel entziehen?
Der Doktortitel kann von der Hochschule, die den Doktortitel verliehen hat, entzogen werden, wenn entsprechende Gründe nach der Promotionsordnung der Universität sowie dem Hochschulgesetz vorliegen.
erstmals veröffentlicht am 03.07.2018, letzte Aktualisierung am 12.09.2025
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