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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 12.01.2018 (Lesedauer ca. 1 Minute, 780 mal gelesen)

Gesetzesänderungen 2018 – Das ändert sich für Familien!

Buch 4. Familienrecht bürgerliche Ehe Verlöbnis mit Textmarker Buch 4. Familienrecht bürgerliche Ehe Verlöbnis mit Textmarker © mko - topopt

Mehr Kindergeld, mehr Unterhalt und neue Regelungen zum Mutterschutz – für Familien bringt das neue Jahr wichtige gesetzliche Änderungen, die insbesondere die wirtschaftliche Situation von Familien verbessern sollen.

Mutterschutz wurde reformiert


Für den Mutterschutz sind seit Jahresanfang neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. Danach können nun auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Mutterschutz besteht sechs Wochen vor und acht Wochen nach einer Geburt. In diesem Zeitraum dürfen Mütter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie möchten das. Mit der Reform des Mutterschutzes wurden auch Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau abgeschafft.

Anstieg des Kindergeldes


Das Kindergeld ist seit Jahresanfang um zwei Euro im Monat gestiegen. Das bedeutet, die ersten beiden Kinder einer Familie erhalten jetzt monatlich 194 Euro Kindergeld, das dritte Kind erhält 200 Euro Kindergeld im Monat und jedes weitere Kind einer Familie bekommt 225 Euro Kindergeld im Monat.

Kürzere Antragsfrist beim Kindergeld


Seit Jahresanfang können Eltern rückwirkend Kindergeld nur noch für sechs Monate erhalten. Die Antragsfristen für rückwirkendes Kindergeld wurden verkürzt.

Mindestsatz beim Unterhalt angehoben


Seit dem 1.1.2018 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Danach erhöhen sich die monatlichen Sätze beim Unterhalt abhängig vom Einkommen der Eltern zwischen sechs und zwölf Euro. Der staatliche Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, der notwendig ist, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, steigt im Monat um bis zu fünf Euro.



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