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Kategorie: Anwalt Strafrecht , 12.04.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 495 mal gelesen)

Abzocke durch Schlüsselnotdienst: Was tun?

Abzocke durch Schlüsselnotdienst: Was tun? © freepik - mko

Ein Schritt nach draußen, die Wohnungstür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt noch in der Wohnung: Wer jetzt keinen Ersatz-Schlüssel draußen versteckt oder beim Nachbarn hinterlegt hat, muss einen Schlüsselnotdienst anrufen. Aber wir wählt man bei all den Angeboten einen seriösen Schlüsselnotdienst aus? Was muss man bei der Beauftragung eines Schlüsselnotdienstes unbedingt beachten? Was kostet ein seriöser Schlüsselnotdienst ? Wann liegt strafbarer Wucher vor? Und wie können sich Kunden bei Abzocke durch einen Schlüsselnotdienst wehren?

Wie wählt man einen seriösen Schlüsselnotdienst aus?


Bei den Schlüsselnotdiensten gibt es leider immer wieder schwarze Schafe, die in Not geratene Verbraucher abzocken. Daher ist die Auswahl eines seriösen Schlüsseldienstes wichtig. Wer im Internet per Handy nach einem Schlüsseldienst sucht, sollte kostenpflichtige 0900-Rufnummern meiden. Betriebe, die im Branchenbuch oder auf ihrer Website keine Kontaktdaten hinterlegt haben ebenfalls. Schlüsseldienste mit auffällig großen Werbeanzeigen, die bei unterschiedlichen Suchanfragen immer wieder erscheinen, sollte skeptisch begegnet werden. Bei diesen bundesweit tätigen Schlüsseldiensten gilt es bei den Kontaktangaben oder im Impressum der Homepage genau zu schauen, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat. So kann eingeschätzt werden, von wo die kostenpflichtige Anreise des Schlüsselnotdienst erfolgt.

In wichtiges Entscheidungskriterium für den richtigen Schlüsselnotdienst ist die Ortsnähe. So werden teure Anfahrtskosten vermieden. Viel spricht für einen Schlüsseldienst, der einen Eigennahmen als Firmennamen führt, seine Kontaktdaten dem Kunden vollständig mitteilt und möglicherweise Mitglied in einem Fachverband ist.

Auskunft über seriöse Schlüsseldienste geben auch Branchenverbände, wie der Verband Interkey, oder örtliche Handwerkskammern.

Was muss man unbedingt bei Beauftragung eines Schlüsselnotdienstes beachten?


Zunächst empfiehlt es sich bei mehreren Schlüsselnotdiensten anzurufen und die jeweiligen Preise zu vergleichen. Dabei sollten Sie nachfragen, ob Mehrwertsteuer und Anfahrt im Preis enthalten sind und ob ggfs. Extra-Kosten aufgrund des Wochenendes oder nach den regulären Geschäftszeiten dazu kommen.

Ist die Wahl auf einen Schlüsselnotdienst gefallen, notieren Sie unbedingt den Namen des Gesprächspartners mit dem die Auftragsmodalitäten besprochen wurden. Mit der Vereinbarung eines Festpreises ist man auf der sicheren Seite. Im Idealfall sollte ein Zeuge das Telefonat mithören.

Ist der Schlüsselnotdienst vor Ort eingetroffen, ist ebenfalls ein anwesender Zeuge für spätere Beweiszwecke von Vorteil. Notieren Sie den Namen des Monteurs sowie seine Angaben, welche Arbeiten er verrichten musste.

Unter welchen Voraussetzungen darf der Schlüsselnotdienst eine Tür öffnen?


Der Schlüsselnotdienst muss sich selbstverständlich vergewissern, dass er keinem unbefugten Dritten eine Wohnungstür öffnet. Aus diesem Grund werden seriöse Schlüsselnotdienste spätestens nach dem Öffnen der Tür den Ausweis des Auftraggebers sehen wollen. Ist der nicht auffindbar, kann im Notfall auch der Nachbar als Zeuge hinzugerufen werden.

Was kostet ein seriöser Schlüsselnotdienst?


Die Preise bei Schlüsseldiensten variieren stark. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind 150 Euro an einem Werktag für das Öffnen eines Türschlosses gerechtfertigt. An Wochenenden und Feiertage sowie nachts darf das Türe-öffnen auch bis zu 250 Euro kosten. Dazu können zusätzliche Materialkosten kommen. Zuschläge sind nur außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zulässig, entschied das Amtsgericht Frankfurt/Main (Az. 31 C 63/98-44). Zuschläge für sog. Sofort-Dienstleistungen, Barzahlungen oder PKW-Kosten sind unzulässig, so das Landgericht Bremen (Az. 1 O 725/96).

Schlüsselnotdienst bar oder auf Rechnung zahlen?


Ein seriöser Schlüsselnotdienst bietet dem Kunden neben Barzahlung auch die Möglichkeit auf Rechnung zu zahlen. Auf keinen Fall sollte ein Kunde sich zur Barzahlung vom Schlüsselnotdienst nötigen lassen. Im Zweifel empfiehlt es sich die Polizei hinzuzurufen, schließlich ist Nötigung strafbar.

Wann liegt bei einer Schlüsselnotdienst-Rechnung strafbarer Wucher vor?


Nicht jede teure Schlüsseldienstrechnung ist gleich Wucher. Dieser Straftatbestand liegt nur dann vor, wenn der Schlüsseldienst eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche des Aus- oder Eingesperrten ausnutzt und sich einen Geldbetrag bezahlen lässt, der in einem auffälligen Missverhältnis zur Gegenleistung steht. Eingesperrt sein allein, stellt nach Ansicht des Amtsgerichts München (Az. 171 C 7243/19) noch keine Zwangslage dar. Es lehnte daher die Rückzahlungsklage eines Kunden auf seine rund 622 Euro Schlüsseldienstrechnung gegenüber dem Schlüsseldienst ab. Der Mann sei nicht gezwungen gewesen, das schriftlich unterbreitete Angebot des Schlüsseldienstes in Anspruch zu nehmen.

Aber auch das Ausgesperrtsein aus der Wohnung stellt noch keine Zwangslage dar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 1 RVs 210/16) und sprach den Schlüsseldienstbetreiber bei einer Rechnung in Höhe von 320 Euro vom Vorwurf des Wuchers frei. Von strafbarem Wucher könne man nur dann sprechen, wenn der Schlüsselnotdienst-Betreiber eine Zwangslage ausgenutzt hätte. Zu dem Ausgesperrtsein müssten weitere Umstände hinzukommen, etwa ein unbeaufsichtigtes Kind in der Wohnung, ein eingeschalteter E-Herd oder überlaufendes Wasser. Der Mann hätte sich vor der Beauftragung des Schlüsselnotdienstes über dessen Preise informieren müssen und möglicherweise noch andere Angebote von Schlüsselnotdiensten einholen müssen. Das sei im Wirtschaftsleben Angelegenheit des Auftraggebers, so die Kölner Richter.

Bei einer zu 100 Prozent überteuerten Schlüsseldienstrechnung ist allerdings von Wucher auszugehen, so das OLG Frankfurt/Main (Az. 6 W 218/01).

Was tun bei Abzocke durch einen Schlüsselnotdienst?


Wenn Sie der Meinung sind von einem Schlüsselnotdienst abgezockt geworden zu sein, lassen Sie sich von der Firma die Rechnung zu schicken, wenn diese Ihnen noch nicht vorliegt. Prüfen Sie dann alle Position. Sollten Anhaltspunkte für Wucher bestehen, können Sie Strafanzeige bei der Polizei gegen den Schlüsselnotdienst stellen.

Übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für den Schlüsselnotdienst?


Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung nicht die Rechnung für einen Schlüsselnotdienst. Versicherungsnehmer haben aber oft die Möglichkeit diese Kosten über einen zusätzlichen sog. Haus- und Wohnungsschutzbrief abzusichern.


erstmals veröffentlicht am 09.03.2017, letzte Aktualisierung am 12.04.2024

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