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anwaltssuche Medien und Presserecht - Interview in einem Fernsehstudio
Medien und Presserecht - Interview in einem Fernsehstudio ©freepik - mko

Was das Presserecht ist

Letzte Aktualisierung am 2023-02-01 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist das Presserecht?

Das Presserecht beschreibt in Deutschland die Rechte und Pflichten, die für Medienunternehmen und Journalisten gelten. Es regelt die Befugnisse und Einschränkungen des Pressewesens und schützt die Pressefreiheit. Zu den wichtigsten Regelungen gehören die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Meldepflicht, die Quellenschutzverpflichtung, die Berufsgeheimnispflicht sowie die Verantwortlichkeit des Verlegers für die Inhalte der Presse.

Das Presserecht ist in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen geregelt und wird auch durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Darüber hinaus gibt es auch einige berufsrechtliche Vorschriften, die für Journalisten gelten.

Presserecht – Rahmen für die Meinungsfreiheit

Das Presserecht in Deutschland fußt im Wesentlichen auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert, sowie den Landespressegesetzen. Das Grundgesetz bewahrt mit diesem Artikel ein hohes Gut und einen unverzichtbaren Teil unserer Freiheit. Das zu sagen und zu schreiben, was man möchte, wenn auch innerhalb gewisser Grenzen.

Die Freiheit der Meinungsäußerung und mithin die Pressefreiheit grenzen an andere Rechte an. Grenzen sind zum Beispiel dann gegeben, wenn die Persönlichkeitsrechte Anderer in Veröffentlichungen tangiert oder verletzt werden. Dabei kann es nicht nur um die Persönlichkeitsrechte "lebendiger" natürlicher Personen, sondern auch um die juristischer Personen gehen, denn auch die Persönlichkeitsrechte von Unternehmen können verletzt werden. In beiden Fällen können sich die Betroffenen zur Wehr setzen und eventuelle Schäden, die sie erlitten haben, geltend machen. Um genau diesen Punkt ranken sich zahlreiche presserechtliche Auseinandersetzungen.

Die Reichweite des Presserechts

Als die Grundzüge des Presserechts formuliert wurden, gab es noch keine elektronischen Medien. Internet und Co. sind zwar eine neue Dimension, doch gelten für die digitalen Medien die gleichen presserechtlichen Regeln wie für die Druckerzeugnisse der guten alten Zeit: Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede in der Printausgabe einer Tageszeitung sind auch Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede in einem Online-Medium. Leider kommen sie hier viel häufiger vor. Das Online-Problem: In der vermeintlichen Anonymität von Foren und Blogs wähnen sich Täter sicher und sind schneller zu unbedachten Äußerungen bereit. Zusätzlich zum Presserecht geben der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz besondere Bestimmungen für die Pressearbeit in der digitalen Welt vor.

Presserechtliche Verantwortung

Das Presserecht gewährt und schützt das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung und Information. Gleichzeitig sind die Rechte derjenigen Personen (und Unternehmen) zu achten und zu schützen, über die berichtet (gesendet, geschrieben usw.) wird. Hier muss eine dauerhafte Abwägung zwischen möglicherweise kollidierenden Rechten stattfinden, eine Aufgabe, die zum Handwerkszeug und zur Verantwortung eines Journalisten gehört. Und nicht nur Journalisten obliegt diese Aufgabe: Jeder, der schreibt und Geschriebenes veröffentlicht, hat sich ihr zu stellen.

Strafen bei presserechtlichen Verstößen

Dass Beleidigung und Verleumdung Straftatbestände sind und entsprechend geahndet werden können, ist klar. Sehr viel weniger klar ist, wo die Grenzen dessen liegen, was (gerade noch) gesagt bzw. geschrieben werden darf. Mit der Ziehung dieser Grenzen sind Gerichte landauf – landab tagtäglich beschäftigt - mit uneinheitlichen Ergebnissen. Beanstandete Äußerungen können kontextabhängig sein, sind individuell und kaum objektivierbar. Im Zweifel wird häufig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Geht’s in die andere Richtung, kann es für den Täter teuer werden. Gerichte sprechen hohe Strafen gegen Beleidiger etc. aus.

Persönlichkeitsrechte vs. öffentliches Interesse

Grundsätzlich problematisch im Presserecht ist eine weitere Abwägung: Wo ist die Berichterstattung gerechtfertigt, weil ein entsprechendes öffentliches Interesse gegeben ist, wo beeinträchtigt sie dagegen bereits die Rechte einer betroffenen Person? Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, müssen sich dabei mehr „gefallen lassen“. Über das, was sie öffentlich tun und sagen, darf uneingeschränkt berichtet werden. Sind sie allerdings privat unterwegs, können die Persönlichkeitsrechte überwiegen. Bei einem starken öffentlichen Interesse kommt der Privatsphäre einer Person ein geringeres Gewicht bei dieser Abwägung zu. Definitiv tabu ist die Intimsphäre eines Menschen inkl. Heim, Familie, Freunde, das Sexualleben von Menschen, ihre Trauer, Erkrankungen usw. Insgesamt ist es keine leichte Aufgabe für Gerichte darüber zu befinden ob nun das öffentliche Interesse oder privates Recht gewichtiger zu bewerten ist.

Gegen falsche Veröffentlichungen kann man sich zur Wehr setzen

Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, das Verbreiten von Gerüchten und Verdächtigungen, üble Nachrede usw. müssen nicht hingenommen werden. Man kann sich gegen sie mit den bekannten juristischen Mitteln wehren, dazu gehören die Unterlassung und der Widerruf, das Fordern von Schadenersatz und Gegendarstellung, die Anordnung zur Löschung von Inhalten in den digitalen Medien. Werturteile und Meinungen in der Presse sind dagegen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Abgrenzung, wann durch eine Veröffentlichung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt bzw. ob das Persönlichkeitsrecht geringer zu bewerten ist als das öffentliche Interesse, ist immer eine komplexe Einzelfallentscheidung. Wer betroffen ist und sich wehren möchte, sollte daher Rat beim Anwalt einholen. Vertrauen Sie einem routinierten Anwalt für Presserecht. Bei uns finden Sie einen per Klick!

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