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Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke Hannover
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Partner
Yorckstraße 10, 30161 Hannover
0511 / 34017 - 0
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Dr. Hanns-Christian Fricke – Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hannover. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehören die Rechtsgebiete des Umweltrechts, des öffentlichen Baurechts und des Beamtenrechts zu meinem Tätigkeitsbereich. Sofern Sie also Fragen zu einem der genannten Rechtsgebiete haben, wenden Sie sich gerne an mich. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen. Sollte ich einmal nicht zu sprechen sein, dann können Sie mich auch gerne per E-Mail kontaktieren oder mir über das Kontaktformular auf meinem Profil schreiben. Egal auf welche Weise Sie sich an mich wenden – sie werden von meiner Expertise und meiner Fachkenntnis in jedem Fall profitieren! Werdegang und Ausbildung. Nachdem ich im Jahr 2002 meine erste juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, absolvierte ich mein Referendariat in Frankfurt am Main und in Wiesbaden. Die zweite juristische Staatsprüfung legte ich vor dem Landesjustizprüfungsamt des Hessischen Ministeriums der Justiz ab. Im selben Jahr promovierte ich außerdem mit einer Arbeit zum ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Hannover Nordost
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

ein Schlüssel und Haus aus Pappeein Schlüssel und Haus aus Pappe Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Ein Anwalt für Baurecht in Hannover Nordost kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Schäden die dem Gebäude neu entstehen, etwa durch Sturm, sind nun im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Hannover Nordost.

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