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Anwaltssuche für Baurecht in Hannover Nordost

Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke Hannover
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Partner
Yorckstraße 10, 30161 Hannover
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Dr. Hanns-Christian Fricke – Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hannover. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehören die Rechtsgebiete des Umweltrechts, des öffentlichen Baurechts und des Beamtenrechts zu meinem Tätigkeitsbereich. Sofern Sie also Fragen zu einem der genannten Rechtsgebiete haben, wenden Sie sich gerne an mich. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen. Sollte ich einmal nicht zu sprechen sein, dann können Sie mich auch gerne per E-Mail kontaktieren oder mir über das Kontaktformular auf meinem Profil schreiben. Egal auf welche Weise Sie sich an mich wenden – sie werden von meiner Expertise und meiner Fachkenntnis in jedem Fall profitieren! Werdegang und Ausbildung. Nachdem ich im Jahr 2002 meine erste juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, absolvierte ich mein Referendariat in Frankfurt am Main und in Wiesbaden. Die zweite juristische Staatsprüfung legte ich vor dem Landesjustizprüfungsamt des Hessischen Ministeriums der Justiz ab. Im selben Jahr promovierte ich außerdem mit einer Arbeit zum ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Hannover Nordost
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Hannover Nordost.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieurenöffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr reagiert nicht auf die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht zum Termin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Hannover Nordost oder in der Nähe.

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