Anwalt für Baurecht in Hannover Südost auf Anwaltssuche finden
Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Partner
Yorckstraße 10, 30161 Hannover
Dr. Hanns-Christian Fricke – Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hannover. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehören die Rechtsgebiete des Umweltrechts, des öffentlichen Baurechts und des Beamtenrechts zu meinem Tätigkeitsbereich. Sofern Sie also Fragen zu einem der genannten Rechtsgebiete haben, wenden Sie sich gerne an mich. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen. Sollte ich einmal nicht zu sprechen sein, dann können Sie mich auch gerne per E-Mail kontaktieren oder mir über das Kontaktformular auf meinem Profil schreiben. Egal auf welche Weise Sie sich an mich wenden – sie werden von meiner Expertise und meiner Fachkenntnis in jedem Fall profitieren! Werdegang und Ausbildung. Nachdem ich im Jahr 2002 meine erste juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, absolvierte ich mein Referendariat in Frankfurt am Main und in Wiesbaden. Die zweite juristische Staatsprüfung legte ich vor dem Landesjustizprüfungsamt des Hessischen Ministeriums der Justiz ab. Im selben Jahr promovierte ich außerdem mit einer Arbeit zum ...mehr
privates und öffentliches Baurecht
Unterschrift eines Bauvertrages Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.
Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?
ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hannover Südost und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?
öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.
Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Prüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.
Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige
Bausachverständige erstellen ein Gutachten Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Eigenheims. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.
Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen
Bagger in einer Baugrube Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.
Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Hannover Südost

