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Ihren Anwalt für Baurecht in Hannover Südost finden

Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke Hannover
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Partner
Yorckstraße 10, 30161 Hannover
0511 / 34017 - 0
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Dr. Hanns-Christian Fricke – Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hannover. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehören die Rechtsgebiete des Umweltrechts, des öffentlichen Baurechts und des Beamtenrechts zu meinem Tätigkeitsbereich. Sofern Sie also Fragen zu einem der genannten Rechtsgebiete haben, wenden Sie sich gerne an mich. Sie können mich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichen. Sollte ich einmal nicht zu sprechen sein, dann können Sie mich auch gerne per E-Mail kontaktieren oder mir über das Kontaktformular auf meinem Profil schreiben. Egal auf welche Weise Sie sich an mich wenden – sie werden von meiner Expertise und meiner Fachkenntnis in jedem Fall profitieren! Werdegang und Ausbildung. Nachdem ich im Jahr 2002 meine erste juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, absolvierte ich mein Referendariat in Frankfurt am Main und in Wiesbaden. Die zweite juristische Staatsprüfung legte ich vor dem Landesjustizprüfungsamt des Hessischen Ministeriums der Justiz ab. Im selben Jahr promovierte ich außerdem mit einer Arbeit zum ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Hannover Südost
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Hannover Südost und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Die Bauabnahme

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bauherr bezieht das Haus. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Hannover Südost.

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