Anwälte für Erbrecht in Hamburg Mitte für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Mitte Mandate annehmen
Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Ulrich Gerken
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Peter Hambach
Fischertwiete 2, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Claus-Henning Hollmann
Kurze Mühren 13, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Michael Mitranic
Ballindamm 3, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Katrin Rosenberger
Hermannstraße 22, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Beatrix A. Ruetten
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Rainer Wilbertz
Raboisen 38, 20095 Hamburgin 0.5 km Entfernung
Christiane Appel
Drehbahn 9, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Matthias Baus
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Frederike Borsdorff
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Heiner J. Fett
Colonnaden 96, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Christina Gatz
Fachanwalt für ErbrechtABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Gero Glasenapp
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Guido Göttling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Ulrike Hafer
Fachanwalt für FamilienrechtJungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Andreas Haupt
Poststraße 51, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Friedrich Hoberg
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Matthias Mielke
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Annette Mock
Colonnaden 25, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Joachim Schiebold
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Carola Stenger
Neuer Wall 10, 20354 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Alexander Mittmann
Kaiser-Wilhelm-Straße 93, 20355 Hamburgin 1.0 km Entfernung
Christina Müting
Fachanwalt für FamilienrechtKajen 12, 20459 Hamburg
in 1.1 km Entfernung
Nadja Sievers
Deichstraße 1, 20459 Hamburgin 1.1 km Entfernung
Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 1.6 km Entfernung
Ernst-Jürgen Hoffmann
Mittelweg 22, 20148 Hamburgin 1.9 km Entfernung
Andreas Ackermann
Grimm 12, 20457 Hamburgin 2.2 km Entfernung
Michael Ivens
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Matthias Roy
Bei den Mühren 70, 20457 Hamburgin 2.2 km Entfernung
Kai Sudmann
Fachanwalt für Erbrecht|6538Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Arne Zons
Brandstwiete 4, 20457 Hamburgin 2.2 km Entfernung
Markus G. Andersen
Grindelhof 83/12, 20146 Hamburgin 2.2 km Entfernung
Christoph Nebgen
Grindelallee 20, 20146 Hamburgin 2.2 km Entfernung
Hans Tangermann
Grindelallee 1, 20146 Hamburgin 2.2 km Entfernung
Tim Philip Bonke
Neubertstraße 14, 22087 Hamburgin 2.5 km Entfernung
Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Erben mit Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Der schriftliche letzte Wille
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Hamburg Mitte der sich bei Erbschaften auskennt.
Wer kann ein Testament anfechten?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Das Gesetz und die Erbfolge
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.
Der Erbe 1. Ordnung
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Erben der dritten Ordnung
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Das Erbe der 4. Ordnung
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Hamburg Mitte.
Annahme des Erbes
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe ausschlagen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.