Einen Anwalt für Erbrecht in Schwangau finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Schwangau Mandate annehmen

Simone Zugmaier
An der Halde 17, 86983 Lechbruck am Seein 14.1 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Einen Erbvertrag schließen
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.
Testament – der letzte Wille
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Schwangau, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Testamentsanfechtung
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.
Das gesetzliche Erbe
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wer bekommt ein Pflichtteil?
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Schwangau.
Dem Erbe zustimmen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Ein Erbe ausschlagen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.