Bei Überweisungen besonders gut aufpassen
Im Zahlungsverkehr gelten seit Ende Oktober eine Reihe von neuen gesetzlichen Regelungen. Neben den positiven Neuerungen, zu denen die Beschleunigung der Zahlungen und die verbesserte Entgelttransparenz gehören, gibt es für die Verbraucher auch negative Änderungen.
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Problematisch ist auch die neue, generell verschuldensunabhängige Mithaftung, wenn Zahlungskarten abhandenkommen. Seit dem 31. Oktober 2009 muss der Bankkunde bei einem Kartendiebstahl mit anschließendem Kartenmissbrauch immer damit rechnen, dass er 150 Euro des Schadens selbst zu übernehmen hat. Bei grob fahrlässigem Verhalten, etwa im Umgang mit der PIN-Nummer, geht der eventuell höhere finanzielle Schaden auf seine Rechnung.
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