Entgelttransparenzgesetz: Was ist das, was ändert sich?

Das Entgelttransparenzgesetz beschäftigt derzeit viele große Firmen. Im Kern soll es dafür sorgen, dass Männer und Frauen für eine vergleichbare Tätigkeit den gleichen Lohn erhalten. Was Firmen beachten müssen, erfahren Sie hier.
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Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz soll Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen beseitigen. Ab 2018 haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch. Ansprechpartner ist der Betriebsrat. Er ist verpflichtet, das Gehalt eines vergleichbar arbeitenden Kollegen des anderen Geschlechts offen zu legen. Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen müssen allerdings gewahrt werden. So ist ein Auskunftsanspruch nur gegeben, wenn es auf einer vergleichbaren Position mindestens sechs Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts gibt. Grund: Der Antragsteller darf nicht Rückschlüsse auf eine einzelne Person ziehen können. Insofern ist das Entgelttransparenzgesetz auch eher relevant für größere Unternehmen.
Besonderheit für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern mit Verpflichtung zu einem Lagebericht nach Handelsrecht, haben ab 2018 mehr Arbeit: Dann ist zusätzlich ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Darin muss dargestellt werden, welche Maßnahmen die Firma unternommen hat, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern und welche Auswirkungen die Aktivitäten auf die Entgeltgleichheit hatten.
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