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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 16.05.2012 (Lesedauer ca. 1 Minute, 346 mal gelesen)

Schalke gegen Dortmund: Der Fall Asamoah

Schalke gegen Dortmund: Der Fall Asamoah Rechtsanwalt Henning Karl Hartmann

Der Fall Asamoah: Der damalige Schalker Fußballprofi wurde von einem nahe Dortmund gelegenen Gericht in Revision zu einem Fahrverbot verurteilt.

Es gibt auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten Gründe, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen können. In einer dieser Fallgruppen ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass - gerechtfertigt - zu schnell gefahren werden durfte, um Gesundheitsgefahren von sich oder Dritten abzuwenden. Heute soll es um einen brisanten Fall gehen, in dem ein bekannter Deutscher Fußballprofi die Hauptrolle spielte. Die Rede ist von Gerald Asamoah, seinerzeit Stürmer in Diensten des Fußballbundesligisten Schalke 04.

Gerald Asamoah war einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt, die laut Bußgeldkatalog ein mehrmonatiges Fahrverbot nach sich gezogen hätte. Zu seiner Rechtfertigung brachte Asamoah vor, er habe schnell zu seiner hochschwangeren Frau fahren müssen, die Geburt von Zwillingen habe unmittelbar bevor gestanden und die Wehen haben bereits eingesetzt. Und nun wird es brisant. Das Amtsgericht Dorsten, in dessen Bezirk Gelsenkirchen und damit der Vereinssitz des FC Schalke 04 liegt, sprach den Fußballer mit Glanz und Gloria frei. Die Tat sei gerechtfertigt, der Fußballer müsse straffrei ausgehen. So weit, so gut. Gegen dieses Urteil legte jedoch die Amtsanwaltschaft Rechtmittel ein und - nun kommt es! - die Entscheidung hierüber musste das OLG Hamm, in unmittelbarer Umgebung von Dortmund gelegen, fällen. Nun weiß jeder um die Rivalität zwischen den Vereinen Borussia Dortmund und Schalke 04. Ob dieser Umstand in der Entscheidungsfindung eine Rolle spielte, wird wohl nie ans Tageslicht kommen. Tatsache ist, der OLG-Senat widersprach der Auffassung des AG Dorsten, hob dessen Urteil auf und verdonnerte Asamoah zu einem Fahrverbot. Hier die Fundstelle: OLG Hamm zfs 1996, S.77.

von Henning Karl Hartmann

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