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Kategorie: Anwalt Arztrecht , 06.01.2022 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 127 mal gelesen)

Gesundheit: Was ändert sich in 2022?

Gesundheit: Was ändert sich in 2022? © freepik - mko

Mehr Geld für Pflegebedürftige, weitere Kassenleistungen oder der bundesweite Start des E-Rezepts – das Jahr 2022 bringt einige wichtige Änderungen für Patienten mit sich. Wie hoch ist der Zuschlag für Pflegebedürftige im Pflegeheim? Welche finanziellen Unterstützungen gibt es bei der Kurzzeitpflege? Gelten die corona-bedingten Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld weiter? Und was hat sich bei der Organspende geändert?

Pflegebedürftige erhalten finanzielle Unterstützung


Die Pflegeversicherung zahlt ab dem 1.1.2022 bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim einen Zuschlag, der im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils beträgt, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. In der ambulanten Pflege werden die Beträge für Sachleistungen, wie Körperpflege oder Ernährung, um 5 Prozent erhöht. Für die Kurzzeitpflege wurde der Leistungsbetrag seit dem 1.1.2022 um 10 Prozent angehoben. Neu ist, das Pflegebedürftige im Krankenhaus ab 2022 einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus für maximal 10 Tage haben, wenn sie nicht anders versorgt werden können.

Corona-Sonderregeln zum Kinderkrankengeld verlängert


Weiterhin wird die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie verlängert. Danach kann das Kinderkrankengeld auch 2022 für 30 statt 10 Tage beansprucht werden. Bei Alleinerziehenden sind es 60 statt 20 Tagen.

Schnarcherschiene ist Kassenleistung


Menschen, die unter einer behandlungsbedürftigen obstruktiven Schlafapnoe leiden, haben seit dem 1.1.2022 einen Anspruch auf eine sog. Schnarcherschiene, wenn eine durchgeführte Überdrucktherapie erfolglos war.

Tattoo-Farben werden sicherer


Farben für Tattoos werden aus Chemikalien gemischt, die gefährliche Stoffe enthalten können. Allergien, Krebs oder sogar Veränderungen des Erbguts können die Folge sein. Das Verwenden von über 4.000 gefährliche Chemikalien, die bislang als Tattoo-Farben benutzt werden durften, ist eu-weit ab dem 4. Januar 2022 beschränkt.

Nicht mehr erlaubt sind dann Tattoo-Farben, die krebserzeugend, erbgutschädigend, fruchtbarkeits- bzw. fruchtschädigend sind oder Allergien verursachen. Auch Farben die Augen oder Haut reizen sind nicht mehr erlaubt,

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an Arbeitgeber


Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ärzten und Kassen geht ab 1. Juli 2022 direkt an den Arbeitgeber. Arztpraxen mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen verfahren schon seit Oktober 2021 so.

Bundesweiter Start des E-Rezepts


Soweit Ärzte und Apotheken über die technischen Voraussetzungen verfügen, können sie bundesweit 2022 das E-Rezept nutzen. Fehlen die entsprechenden Voraussetzungen, erhalten Patienten weiterhin ein Papierrezept.

Ärzte informieren verstärkt über Organspende


Ab März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten stärker über die Möglichkeiten zur Organspende informieren. Zum gleichen Zeitpunkt soll ein neues Onlineportal unter www.organspende-register.de etabliert werden. Neben Informationen haben Patienten die Möglichkeit hier ihre Organ-Spendeerklärung abzugeben oder auch zu widerrufen.

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