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Kategorie: Anwalt Sozialrecht , 24.07.2020 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 243 mal gelesen)

Grundrente – Alle wichtigen Infos!

Miniaturfiguren altes Ehepaar Symbolbild Grundrente Miniaturfiguren altes Ehepaar Symbolbild Grundrente © freepik - mko

Ab 2021 werden Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben, aber nur eine niedrige gesetzliche Rente erhalten, mit einem Zuschlag in Form der sog. Grundrente vom Staat finanziell unterstützt. Doch wer hat einen Anspruch auf die Grundrente? Wie wird sie berechnet? Wie hoch ist die Grundrente? Und müssen Rentner sie beantragen?

Wer bekommt die Grundrente?


Wer die Grundrente in voller Höhe erhalten möchte, muss 35 Jahre Rentenbeitragszeiten nachweisen können. Ab 33 Jahren Rentenbeitragszeiten haben Rentner einen Anspruch auf eine gestaffelte Grundrente. Rentenbeitragszeiten sind Zeiten mit Rentenbeiträgen aus einer Berufstätigkeit, Pflegetätigkeit oder Kindererziehung.

Nicht angerechnet werden die Schulausbildungszeit, Zeiten mit ALG II-Bezug oder als Minijobber oder freiwillige Beitragsleistungen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden unter 1.250 Euro und bei Paaren 1.950 Euro liegt. In diesem Fall wird die Grundrente in voller Höhe ausgezahlt. Bei einem höheren Einkommen erfolgen Abschläge auf die Grundrente.

Eine Bedürftigkeitsprüfung findet im Einzelfall nicht statt. Schätzungsweise 1,3 Millionen Rentner in Deutschland werden von der Grundrente profitieren – davon rund 70 Prozent Rentnerinnen.

Wie wird sie berechnet?


Die Berechnung der Grundrente ist kompliziert. Sie erfolgt auf Grundlage von Entgeltpunkten, die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt der erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienst liegen. Die Entgeltpunkte werden dann verdoppelt und der ermittelte Wert wird um 12,5 Prozent verringert.

Welche Einkünfte werden auf die Grundrente angerechnet?


Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Betriebsrenten, werden bei der Einkommensprüfung angerechnet. Eine Witwenrente nicht, weil sie kein Hinzuverdienst darstellt. Auch Vermögen wird bei der Grundrente nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist die Grundrente?


Die Höhe der Grundrente wird individuell für jeden Rentner ausgerechnet. Im Durchschnitt wird der Zuschlag zur gesetzlichen Rente bei ungefähr 80 Euro liegen. Maximal kann eine Grundrente von rund 404 Euro erreicht werden. Von diesem Betrag werden Kranken- und Rentenversicherung abgezogen, so dass netto ein maximaler Zuschlag zur Rente von rund 361 Euro herauskommt.

Muss die Grundrente beantragt werden?


Rentner müssen die Grundrente nicht extra beantragen. Sobald die Voraussetzungen für die Grundrente vorliegen, wird sie ohne Antrag von der Rentenkasse ausgezahlt. Die Rentenkasse prüft das Einkommen des Rentners anhand der Daten der Finanzämter.

Ab wann gibt es die Grundrente?


Der gesetzliche Anspruch auf Grundrente gilt ab 1. Januar 2021 gelten.

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