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Kategorie: Anwalt Sozialrecht ,
18.07.2025 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 526 mal gelesen)
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Grundrente: 8 wichtige Punkte, die Sie dazu wissen müssen

Miniaturfiguren altes Ehepaar Symbolbild Grundrente Miniaturfiguren altes Ehepaar Symbolbild Grundrente © freepik - mko

Die Grundrente ist ein Thema, das Menschen betrifft, die ihr Leben lang gearbeitet, aber in der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringe Rentenansprüche erworben haben und damit im Alter nur eine niedrige Rente erhalten. Doch was genau steckt hinter der Grundrente, wer hat Anspruch darauf und wie wird sie berechnet?

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1. Was ist die Grundrente?


Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was die Grundrente eigentlich ist. Sie wurde 2021 eingeführt, um vor allem Rentner zu unterstützen, die trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit aufgrund von niedrigen Einkommen nur eine geringe Rente erhalten. Mit der Grundrente sollen diese Menschen eine höhere Rente erhalten, die ihre Existenz im Alter sicherstellt und sie vor Altersarmut schützt.

2. Wer hat Anspruch auf Grundrente?


Anspruch auf die Grundrente haben Menschen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Diese Zeiten umfassen nicht nur die Arbeitsjahre, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld. Nicht angerechnet werden die Schulausbildungszeit, Zeiten mit ALG II-Bezug oder als Minijobber oder freiwillige Beitragsleistungen. Das Bundessozialgericht (Az. B 5 R 3/24 R) hat klar gestellt, dass zur Berechnung der Grundrente nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung zählen, freiwillige Rentenbeiträge müssen nicht berücksichtigt werden.
Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann also mit der Grundrente rechnen, wenn die Rente unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegt. Diese Grenze stellt sicher, dass die Grundrente nur an Menschen ausgezahlt wird, die tatsächlich von einer niedrigen Rente betroffen sind.
Wer Grundrente in voller Höhe erhalten möchte, muss 35 Jahre Rentenbeitragszeiten nachweisen können.

3. Gibt es eine Einkommensprüfung?


Ja! Die Rentenkasse prüft das Einkommen des Rentners anhand der Daten der Finanzämter. Für den Bezug von Grundrente muss das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden unter 1.438 Euro und bei Paaren 2.243 Euro liegen (Stand 2025). In diesem Fall wird die Grundrente in voller Höhe ausgezahlt. Bei einem höheren Einkommen erfolgen Abschläge auf die Grundrente.
Wichtig: Es zählt nicht nur die eigene Rente, sondern auch Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Betriebsrenten. Eine Witwenrente zählt nicht, weil sie kein Hinzuverdienst darstellt. Auch Vermögen wird bei der Grundrente nicht berücksichtigt.

4. Wie hoch ist die Grundrente?


Es gibt keinen festen Betrag: Die Höhe der Grundrente wird individuell für jeden Rentner ausgerechnet. Sie erhöht die reguläre Rente individuell, abhängig von der Höhe der bisherigen Rentenansprüche.

Die Berechnung der Grundrente ist kompliziert. Sie erfolgt auf Grundlage von Entgeltpunkten, die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden.

5. Wie lange wird die Grundrente gezahlt?


Die Grundrente wird für den Rest des Lebens gezahlt, sobald der Anspruch festgestellt wurde. Wie bei der regulären Rente gibt es keine Befristung. Wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa durch eine Einkommenssteigerung, kann die Grundrente jedoch angepasst oder eingestellt werden, wenn die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird.

6. Muss die Grundrente beantragt werden?


Die Rentenversicherung prüft automatisch alle Rentenkonten. Wer Anspruch auf Grundrente hat, bekommt einen Bescheid per Post. Rentner müssen die Grundrente also nicht extra beantragen. Sobald die Voraussetzungen für die Grundrente vorliegen, wird sie ohne Antrag von der Rentenkasse ausgezahlt. Allerdings ist es ratsam, die eigene Rentenbescheinigung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Zeiten korrekt erfasst wurden.

7. Wird die Grundrente auch ins Ausland gezahlt?


Ja, die Grundrente wird auch ins Ausland gezahlt, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich gilt: Die deutsche Rentenversicherung kann auch an Rentner gezahlt werden, die im Ausland leben. Diese Regelung betrifft nicht nur die Grundrente, sondern auch die reguläre gesetzliche Rente. Das bedeutet, dass auch Rentner, die nach der Altersrente eine Grundrente beziehen, diesen Zuschlag erhalten können, wenn sie im Ausland leben.
Damit ein Rentner auch im Ausland Grundrente erhalten kann, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Rentner muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland ansässig gewesen sein und während seiner Erwerbstätigkeit in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. In manchen Fällen können auch Rentner mit einem festen Wohnsitz im Ausland Anspruch auf die Grundrente haben, wenn sie die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllt haben.
Wenn jemand ins Ausland zieht, muss er die Deutsche Rentenversicherung darüber informieren. Dies ist wichtig, damit die Zahlungen korrekt überwiesen werden können. Die Rentenversicherung wird dann die Rente sowie die Grundrente an den Wohnort des Rentners im Ausland überweisen.
Die Grundrente wird in der Regel in die gleiche Währung wie die reguläre Rente gezahlt. Das bedeutet, dass Rentner, die im Ausland leben, den Betrag in Euro erhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Zahlungen abgewickelt werden können. Renten werden üblicherweise per Überweisung auf ein Bankkonto des Rentners gezahlt, egal ob er in Deutschland oder im Ausland lebt. Voraussetzung ist, dass das Bankinstitut des Rentners eine internationale Zahlungsabwicklung ermöglicht.

Wenn der Rentner in einem Land lebt, dessen Währung nicht Euro ist, können Wechselkursschwankungen eine Rolle spielen. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Grundrente selbst, sondern lediglich auf den tatsächlichen Betrag, der in der Landeswährung ausgezahlt wird.
Wichtig: Auch Rentner, die im Ausland leben und Grundrente beziehen, müssen sich mit den steuerlichen Regelungen des Landes auseinandersetzen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. In manchen Ländern sind Renten aus Deutschland steuerpflichtig. Hier sollte man sich im Vorfeld bei einem Steuerberater informieren.

8. Wird die Grundrente besteuert?


Die Grundrente zählt zur normalen Rente und unterliegt der Einkommenssteuer. Wer mit seiner gesamten Rente über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt (für das Jahr 2025: 12.096 € für Alleinstehende), muss Steuern zahlen. Bei niedrigen Renten bleibt die Grundrente aber meist steuerfrei.

erstmals veröffentlicht am 24.07.2020, letzte Aktualisierung am 18.07.2025

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