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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 14.02.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 735 mal gelesen)

Valentinstag: Hat eine Verlobung rechtliche Folgen?

Valentinstag: Hat eine Verlobung rechtliche Folgen? © freepik - mko

Am Valentinstag werden nicht nur Blumen und Pralinen in Mengen verschenkt, dieser Tag bietet sich für viele verliebte Paare auch für einen Heiratsantrag an. Doch wann ist man offiziell verlobt? Welche Formalien muss eine rechtswirksame Verlobung erfüllen? Welche rechtlichen Folgen sind mit einer Verlobung verbunden? Und bringt eine Verlobung auch steuerrechtliche Vorteile?

Wann ist man verlobt?


Als verlobt gilt ein Paar, wenn ein Partner einen Heiratsantrag macht und der andere Partner diesen annimmt. Aber auch ohne Heiratsantrag gilt ein Paar als verlobt, wenn es sich beim Standesamt zur Eheschließung anmeldet, also das Aufgebot bestellt.

Welche Formalien müssen bei einer Verlobung eingehalten werden?


Für eine rechtswirksame Verlobung ist lediglich die Zustimmung beider Partner notwendig. Darüber hinaus gibt es keine Formvorschriften. Verloben kann man sich daher auch ohne Verlobungsring. Auch das Einholen der Erlaubnis der Eltern ist lediglich eine höfliche Geste, aber keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Verlobung.

Welche rechtlichen Folgen sind mit einer Verlobung verbunden?


Das Bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet die Verlobung als Verlöbnis. Die hier getroffenen Regelungen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare. Mit dem Verlöbnis sind erheblich weniger Rechte und Pflichten verbunden als mit einer Hochzeit.

Das Heiratsversprechen, also die Verlobung oder das Verlöbnis, ist rechtlich gesehen ein Vertrag. Darin verpflichten sich die Verlobten, später gemeinsam eine Ehe zu schließen. Ein solcher Verlobungsvertrag ist aber nur dann wirksam, wenn die Verliebten geschäftsfähig sind.

Gut zu wissen: Das Eheversprechen ist nicht einklagbar. Automatisch endet der Vertrag mit der Hochzeit oder mit dem Tode eines Verlobten. Ansonsten kann die Verlobung so lange bestehen, so oft erneuert oder so schnell gelöst werden, wie die Verlobten dies wünschen.

Will sich ein Partner von dem Eheversprechen lösen, muss er ggfs. Schadensersatz für Aufwendungen im Hinblick auf die Hochzeit zahlen. Verlobungsgeschenke, wie etwa der Verlobungsring, können nach der Auflösung der Verlobung zurückgefordert werden.

Wichtig: Verlobten steht vor Gericht, wie Familienangehörigen, ein Aussageverweigerungsrecht zu. Sie müssen also in Straf- oder Steuerstrafprozessen nicht gegeneinander aussagen. Nicht wenige Verlobungen werden aus diesem Grund geschlossen.
Beim Besuchsrecht im Krankenhaus sieht das anders aus: Hier werden Verlobte nicht wie Familienangehörige behandelt und haben keinen automatischen Zugang zum Patienten.

Bringt eine Verlobung steuerrechtliche Vorteile?


Eine Verlobung bringt auch steuerliche Vorteile: So bleiben Verlobungsgeschenke in einer Höhe von bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Wer noch größere Verlobungsgeschenke macht, muss die entsprechenden Steuern erst nach der Eheschließung zahlen.

Doch aufgepasst: Wird die Verlobung wieder gelöst, muss der Beschenkte entweder das Geschenk zurückgeben oder Schenkungssteuer darauf bezahlen. Er hat dann nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Auf Geschenke, die über dem Freibetrag liegen, sind 30 Prozent Steuern zu zahlen.

Tipp: Ein Hochzeitstermin im Dezember verschafft einen klaren Steuervorteil! Wer gegen Ende des Jahres heiratet, erhält die steuerrechtlichen Vorteile auf das gesamte letzte Jahr angerechnet - und damit wohl auch für einen guten Teil der Verlobungszeit.

Wer als Verlobte einen Vertrag abschließen will, der ihm oder seinem Partner vor dem Finanzamt Vorteile verschaffen soll, muss besondere Vorsicht walten lassen. Das Finanzamt ist bei Verträgen unter Angehörigen und Bekannten besonders skeptisch. Möchten Sie mit Ihrer großen Liebe eine Firma gründen, einen Mietvertrag unterzeichnen oder ihm ein Darlehen gewähren, muss der Vertrag darüber Klauseln enthalten, die auch mit anderen dritten Vertragspartnern üblich wären.


erstmals veröffentlicht am 14.02.2017, letzte Aktualisierung am 14.02.2023

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