Verkehrsrecht: Welche Rechtfertigungsgründe gibt es für zu schnelles Fahren?

Wenn Sie als Kraftfahrer einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, ist eine qualifizierte Verteidigung von enormer Bedeutung.
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Hier hat die Rechtsprechung einige Fallgruppen herausgearbeitet, wobei insbesondere der Begriff "rechtfertigender Notstand" besondere Bedeutung hat.
Einige Beispiele aus dieser Gruppe:
- Gefahrenabwehr: Keine Vorwerfbarkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung ist gegeben, wenn der betroffene Fahrer durch Nachfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer auf eine von seinem Fahrzeug ausgehende Gefährdung aufmerksam zu machen versucht (OLG Köln, NZV 1995, 119).
- Geschwindigkeitsüberschreitung eines Arztes, der als Notarzt Hilfe leisten muss und unter der Voraussetzung, dass tatsächlich ein Notfall vorgelegen hat: Gerechtfertigt, keine Verurteilung (OLG Karlsruhe, VA 2005, 15; OLG Köln, DAR 2005, 574).
- Gesundheitsgefahren für den Betroffenen oder Dritte, z.B. wenn für den kranken Sohn Hilfe herbei geholt werden soll (OLG Karlsruhe zfs 2005, 517).
- Sogar "Stuhldrang" wurde von den Gerichten schon als ausreichend angesehen, also wenn der Fahrer in Sorge um das nicht rechtzeitige Erreichen einer Toilette aufs Gas gedrückt hat (OLG Zweibrücken zfs 1997, 196).
von Henning Karl Hartmann
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