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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 25.10.2022 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 590 mal gelesen)

Drängeln, zu schnell fahren, falsch parken – welche Strafen drohen?

Drängeln, zu schnell fahren, falsch parken – welche Strafen drohen? © mko - topopt

Zu schnell fahren, falsch parken oder Drängeln im Straßenverkehr: Verstößt ein Autofahrer gegen die Straßenverkehrsordnung kann das schnell teuer werden. Doch was kostet ein Parkverstoß? Mit welchem Bußgeld muss man bei einem Geschwindigkeitsverstoß rechnen? Wie wird Drängeln im Straßenverkehr bestraft? Was riskieren Autofahrer, die die Vorfahrt nicht eingehalten haben? Und wie teuer kann Auto-Posing werden?

Was kostet mich ein Parkverstoß?


Fehlt die Parkscheibe oder ist die Parkuhr abgelaufen, riskiert der Autofahrer ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, je nach Parkdauer bis zu 40 Euro.

Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen fällt ein Bußgeld von 55 Euro an. Werden anderer Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro, plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fällt ein Bußgeld von 80 Euro plus einen Punkt im Fahreignungsregister an. Kommt es durch das verbotswidrige Parken zu einer Sachbeschädigung beläuft sich das Bußgeld auf 100 Euro plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, zahlt 55 Euro Bußgeld.

Autofahrer, die ihr Fahrzeug an einer engen und unübersichtlichen Stelle parken, zahlen 35 Euro Bußgeld. Wer dabei zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Kommt es dabei zu Behinderungen von Rettungsfahrzeugen fallen 100 Euro an, plus einen Punkt im Fahreignungsregister.

Wer vor Feuerwehreinfahrten parkt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Werden dabei Einsatzfahrzeuge behindert, kostet das 100 Euro, plus einen Punkt im Fahreignungsregister.

Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Wichtig: Das Bußgeld für einen Parkverstoß muss nur bei Zugang des Anhörbogens bezahlt werden. Kann die Behörde, etwa durch einen Aktenvermerk über die Zustellung des Bescheids, nicht nachweisen, dass der Anhörungsbogen dem Autofahrer zugegangen ist, muss dieser auch nicht zahlen, entschied das Amtsgericht Andernach (Az. 2h OWi 145/21).

Mit welchem Bußgeld muss ich bei Halteverstößen rechnen?


Wird ein Halteverbot missachtet, kostet das den Autofahrer 20 Euro. Behindert er dabei andere Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 35 Euro.

Halten in zweiter Reihe wird mit 55 Euro geahndet. Das Bußgeld steigt im Fall einer Behinderung auf 60 Euro plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro plus eine n im Fahreignungsregister an, tritt eine Sachbeschädigung hinzu, steigt das Bußgeld auf 100 Euro plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Wer gegen das Halteverbot auf Fahrrad-Schutzstreifen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 70 Euro plus einen Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es zu einer Gefährdung fallen 80 Euro plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei an. Bei einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro plus einen Punkt im Fahreignungsregister.

Wie hoch ist das Bußgeld für einen Geschwindigkeitsverstoß?


Beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer Ortschaft bis 10 km/h fallen 20 Euro Bußgeld an. Wer außerorts die Höchstgeschwindigkeit mehr als 26 km/h überschreitet, riskiert neben dem Bußgeld von 150 Euro ein einmonatiges Fahrverbot. Wer außerorts über 70 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 700 Euro plus drei Monate Fahrverbot rechnen.

Innerhalb einer Ortschaft fallen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h 30 Euro an. Ein einmonatiges Fahrverbot droht bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26- 30 km/h. Dazu kommt ein Bußgeld von 180 Euro. Wer innerorts mehr als 70 km/h zu schnell fährt, wird für die Geschwindigkeitsüberschreitung 180 Euro zahlen müssen plus drei Monate Fahrverbot.

Wie wird Drängeln im Straßenverkehr bestraft?


Wem es auf der Straße nicht schnell genug vorwärts geht und wer durch dichtes Auffahren, Betätigen der Lichthupe, Ausbremsen oder Behinderung eines Überholvorgangs andere Verkehrsteilnehmer nötigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Drängler auf der Straße droht wegen des Straftatbestands der Nötigung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Dazu kommt noch die verkehrsrechtliche Ahndung des Drängelns: Hier drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.

Verstößt der Drängler auch noch gegen ein Abstandsverbot, fällt die Strafe noch höher aus: Je nach Geschwindigkeit und Abstandsverletzung kann ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot dazu kommen.

Was muss ich zahlen, wenn ich die Vorfahrt nicht eingehalten habe?


Wer die Vorfahrt missachtet, muss mit einer hohen Strafe rechnen, da dieser Verkehrsverstoß oft zu schweren Verkehrsunfällen führt. Das Bußgeld liegt zwischen 10 und 120 Euro plus ggfs. einen Punkt im Fahreignungsregister.
Wer abbiegt ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen und gefährdet dabei andere Verkehrsteilnehmer, riskiert ein Bußgeld von 140 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.

Wird dem Schienenverkehr nicht die Vorfahrt eingeräumt, ist ein Bußgeld von 80 Euro fällig plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Wie wird die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse bestraft?


Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hierfür droht ein Bußgeld von 240 Euro sowie zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dabei zu Behinderungen erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro. Bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 300 Euro und im Falle einer Sachbeschädigung auf 320 Euro.

Wie teuer kann Auto-Posing werden?


Für das sog. Auto-Posing müssen Autofahrer mit hohen Bußgeldern rechnen. Wer unnötig andere mit Lärm oder Abgasen belästigt sowie unnötig hin- und herfährt, muss ein Bußgeld von bis zu 100 Euro zahlen.

Welches Bußgeld ist bei Missachtung allgemeiner Sorgfaltspflichten fällig?


Autofahrer, die beim Ein- oder Aussteigen andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden, werden mit 40 Euro zur Kasse gebeten. Kommt es zu einer Sachbeschädigung fällt ein Bußgeld von 50 Euro an.

erstmals veröffentlicht am 15.05.2020, letzte Aktualisierung am 25.10.2022

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