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Kategorie: Anwalt Erbrecht , 28.04.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 2532 mal gelesen)

Ehegatten-Erbrecht: Was erbt der Ehepartner?

Ehegatten-Erbrecht: Was erbt der Ehepartner? © freepik - mko

Was einem Ehepartner vom Nachlass seines verstorbenen Ehepartners zusteht, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Was erbt ein Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft? Was steht ihm bei einer Gütertrennung oder Gütergemeinschaft zu? Erbt der Ehepartner den Hausrat? Und hat der Ehepartner auch nach einer Scheidung Anspruch auf das Erbe?

Was steht dem Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge zu?


Gibt es nach dem Tod eines Ehepartners weder ein Testament noch einen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Der Ehepartner zählt nicht zu den Verwandten des Erblassers, daher steht ihm ein eigenes gesetzliches Erbrecht zu. Danach erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern des Erblassers grundsätzlich ein Viertel des Nachlasses. Ob er noch einen weiteren Erbanspruch hat, hängt davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.

Was erbt der Ehepartner bei einer Zugewinngemeinschaft?


Lebten die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann erbt der Ehegatte ein weiteres Viertel des Nachlasses als Zugewinnausgleich, die andere Hälfte erhalten die Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkelkinder, Urenkel). Beispiel: Erblasser, verheiratet in Zugewinngemeinschaft, hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Die Frau erbt ½ des Nachlasses, die Kinder je ein Viertel. Hinterlässt der Erblasser eine Frau und drei Kinder, dann erbt die Frau ½ des Nachlasses und die Kinder je ein 1/6.

Im Falle einer kinderlosen Ehe, wenn neben dem Ehepartner nur noch Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten) da sind, erbt der Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ¾ des Nachlasses und die übrigen Erben ¼ des Nachlasses. Das gleiche gilt für Erben der dritten Ordnung (Großeltern). Beispiel: Der kinderlos verstorbene Erblasser hinterlässt seine Frau. Als weiterer Verwandter lebt nur noch sein Bruder. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt die Frau ¾ des Nachlasses und der Bruder 1/4.

Sind außer dem überlebenden Ehepartner nur noch gesetzliche Erben der dritten Ordnung (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge) oder Erben fernerer Ordnungen, dann erbt der Ehepartner allein.

Wie sieht es mit dem Erbe des Ehepartners bei Gütertrennung aus?


Haben die Eheleute während ihrer Ehe vertraglich eine Gütertrennung vereinbart, gilt die gesetzliche Erbfolge, wonach dem überlebenden Ehepartner neben den Kindern und Enkeln ein ¼ des Nachlasses und neben den Verwandten der zweiten Ordnung die Hälfte zu steht.

Was steht dem überlebenden Ehepartner bei einer Gütergemeinschaft zu?


Im Falle der Gütergemeinschaft steht dem Ehepartner im Todesfall seines Ehepartners die Hälfte des gemeinsamen Vermögens zu. Gibt es Kinder, so erbt er ein Viertel von der anderen Vermögenshälfte. Gibt es nur noch Verwandte zweiter Ordnung, erhält der Ehepartner die Hälfte von der anderen Vermögenshälfte. Ansonsten erbt er alleine.

Erbt der Ehepartner den Hausrat?


Gibt es kein Testament oder einen Erbvertrag, hat der überlebende Ehepartner unabhängig vom Güterstand der Ehepartner, einen Anspruch auf den Voraus. Beim Voraus handelt es sich um die Haushaltsgegenstände, Möbel, Kleidung, Auto soweit sie für eine angemessene Lebensführung notwendig sind. Luxusgegenstände fallen nicht in den Voraus.

Hat der Ehepartner auch nach einer Scheidung Anspruch auf das Erbe?


Im Falle einer Scheidung vor dem Tod des Erblassers hat der geschiedene Ehepartner kein Erbrecht mehr und es steht ihm auch kein Pflichtteil zu. Das gesetzliche Erbrecht scheidet selbst dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod noch nicht geschieden ist, dem Ehepartner aber bereits der Scheidungsantrag zugestellt wurde und er ihr zugestimmt hätte.




erstmals veröffentlicht am 05.12.2012, letzte Aktualisierung am 28.04.2023

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