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Kategorie: Anwalt Arbeitsrecht , 09.08.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1651 mal gelesen)

Klage vorm Arbeitsgericht: 5 Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten!

Richter spricht urteil und ein Bündel Geld liegt am Tisch Richter spricht urteil und ein Bündel Geld liegt am Tisch © freepik - mko

Ob Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder Mobbing am Arbeitsplatz zur Wehr setzen oder um Formulierungen in einem Arbeitszeugnis streiten, Sie werden in vielen Fällen am Ende beim Arbeitsgericht landen. Doch was sollte man bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf jeden Fall beachten?

1. Gehört mein Fall vor das Arbeitsgericht?


Vor dem Arbeitsgericht werden Streitigkeiten rund um das Thema Arbeit & Beruf behandelt. Haben Sie eine ungerechtfertigte Kündigung mit oder ohne vorherige Abmahnung erhalten und setzen Sie sich dagegen zur Wehr, werden Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber ebenso vor dem Arbeitsgericht treffen wie beim Streit um das Arbeitszeugnis, um Überstundenabgeltung, Lohnausfall, Nutzung des Firmenfahrzeugs oder bei einem Mobbing- Vorwurf. Das Arbeitsgericht ist ein Spezial-Gericht mit Sonderregelungen.
Nicht immer ist der Gang vor das Arbeitsgericht die richtige Wahl, auch wenn die Gerichtsbarkeit in punkto Kosten grundsätzlich arbeitnehmerfreundlich ist. Die bessere Wahl könnte – gerade, wenn eine weitere Zusammenarbeit stattfinden soll - eine Mediation im Arbeitsrecht sein.

Wann eine Mediation im Arbeitsrecht sinnvoll ist, lesen Sie hier „Wann ist eine Mediation im Arbeitsrecht sinnvoll?“.

2. Wer trägt die Kosten für die Klage vor dem Arbeitsgericht?


Ein wichtiger Unterschied zwischen Arbeitsgericht und Zivilgericht ist die Übernahme der Prozesskosten. Beim Zivilgericht zahlt der Verlierer die Gerichtskosten und die Anwaltskosten für sich und die gegnerische Partei. Beim Arbeitsgericht hingegen trägt in der I. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Besteht eine Rechtsschutzversicherung lohnt es sich zu überprüfen, ob diese die eigenen Anwaltskosten übernimmt.

Diese Regelung wurden zugunsten des gegenüber dem Arbeitgeber in der Regel schwächeren Arbeitnehmer getroffen. Denn würde der Arbeitnehmer verlieren und müsste er auch die Kosten des Arbeitgebers tragen, würden Arbeitnehmer aufgrund dieses Risikos in vielen Fällen den Gang vors Arbeitsgericht scheuen und ihr Recht nicht durchsetzen.

Geht die Streitigkeit in die nächste Runde, sieht es auch vor dem Arbeitsgericht anders aus: In der II. Instanz muss der Prozessverlierer neben den eigenen auch die gegnerischen Kosten tragen.

3. Brauche ich für eine Klage vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt?


Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass sich jeder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber selbst vertreten kann. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können höchst komplex sein und die Expertise sowie Erfahrung eines spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht benötigen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich vor der Klage vorm Arbeitsgericht von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und ggfs. vertreten!

4. Wie lange dauert eine Klage vor dem Arbeitsgericht?


Wie lang ein Prozess vor dem Arbeitsgericht dauert entscheidet neben der Auslastung des Arbeitsgerichts, ob eine Erledigung des Rechtsstreits durch eine gütliche Einigung erzielt werden kann. In diesen Fällen ist die Klage vor dem Arbeitsgericht meist in wenigen Wochen erledigt. Ist das nicht möglich kann sich ein Arbeitsgerichtsprozess auch über eine längere Zeit erstrecken. Wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden, auch über Jahre.

5. Welches Arbeitsgericht ist für mich zuständig?


In den allermeisten Fällen ist das Arbeitsgericht am Erfüllungsort zuständig. Das ist der Ort, an dem die Arbeitstätigkeit hauptsächlich stattgefunden hat. Reichen Sie oder Ihr Anwalt die Klage am örtlichen und deshalb ggf. falschen Arbeitsgericht ein, bleibt die 3-Wochen-Klagefrist gewahrt. Die Klage wird in der Regel vom "falschen“ Arbeitsgericht an das zuständige Gericht weitergeleitet.


erstmals veröffentlicht am 20.03.2017, letzte Aktualisierung am 09.08.2023

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