anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 19.12.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 5626 mal gelesen)

Frostschäden an Haus und Wohnung: Wann zahlt die Versicherung?

Schwere Eiszapfen hängen an einem Gebäude von der Dachrinne Schwere Eiszapfen hängen an einem Gebäude von der Dachrinne © freepik-mko

Im Winter verursachen Minusgrade oft erhebliche Schäden an Haus und Wohnung. Zahlt die Versicherung bei Frostschäden? Was zählt als Frostschaden? Wie erkennt man einen Frostschaden? Welche Vorkehrungen muss man treffen, um Frostschäden an Immobilien zu vermeiden? Reicht es aus, die Heizung auf Frostwächter zu stellen? Und was muss man bei einem Frostschaden tun?

Was zählt als Frostschaden?


Von Frost spricht man immer dann, wenn Temperaturen unter 0 Grad Celsius dazu führen, dass sich Wasser zu Eis verändert. Ein Frostschaden entsteht, wenn das gefrorene Eis aufgrund seines größeren Volumens Rohre, Leitung oder andere Bauteile beschädigt.

Woran erkenne ich einen Frostschaden?


Ein Frostschaden zeigt sich, wenn aufgrund eines geplatzten Rohres die Heizung kalt bleibt oder kein Wasser mehr aus der Leitung kommt. Feuchte Stellen an der Wand können auch auf einen Frostschaden hinweisen.

Welche Frostschäden reguliert die Wohngebäudeversicherung?


Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, an allen Bauteilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das sind etwa Türen, Fenster oder Treppen. Schäden durch geplatzte Rohre, Heizkessel oder Heizkörper gehören zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung, wenn das Risiko Leitungswasser im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Frostschäden?


Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die im Haus an der Einrichtung entstanden sind. Wurde ein Fußboden oder ein elektronisches Gerät aufgrund des Frostschadens geschädigt, zahlt die Hausratsversicherung. Bei Schäden durch Leitungswasser tritt die Hausratsversicherung nur ein, wenn dieses Risiko mitversichert ist. Ein Blick in die Versicherungspolice ist in diesem Fall hilfreich.

Für welche Frostschäden kommt die Haftpflichtversicherung auf?


Eine private Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die der Versicherungsnehmer bei einem Dritten verursacht. Kommt es aufgrund einer durch Frost geplatzten Leitungen zu Wasserschäden in einer fremden Wohnung, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Schäden, die dem Nachbarn aufgrund des Frostschadens entstanden sind.

Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Magdeburg (Az. 10 o 81/10) muss die Haftpflichtversicherung auch Schadensersatz Fische in einem Gartenteich zahlen, die aufgrund eines Fehlverhaltens einer Hausbetreuerin erfroren waren. Die Frau hatte aus Versehen den Eisfreibehalter im Teich ausgestellt.

Welche Vorkehrungen muss ich treffen, um Frostschäden zu vermeiden?


Versicherungsnehmer haben bei Minusgraden im Winter die Sorgfaltspflicht Frostschäden an Immobilien zu vermeiden. So sollten Außenwasserhähne bei Frost abgedreht und Leitungen vom Wasser entleert sein.

Auch in einem nicht benutzten Gebäude oder Gebäudeteil müssen die Wasserleitungen im Winter entleert werden. Wird dies nicht gemacht und es kommt zu geplatzten Wasserohren, muss die Wohngebäudeversicherung für den Schaden nicht zahlen. Das entschied das LG München I (Az. 28 O 14020/01).

Kommt es zu einem Wasserrohrbruch in einer leerstehenden Mietwohnung, weil im Winter nicht geheizt wurde, haftet der Vermieter für die Wasserschäden, die bei den Nachbarn entstanden sind, entschied das Amtsgericht (AG) Potsdam (Az. 26 C 366/95).

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen IV ZR 233/06) hat zur Häufigkeit der Heizungskontrolle ausgeführt, dass dafür nicht die Außentemperaturen maßgeblich sind, sondern Bauart, Alter, Funktionsweise, Wartung, Zuverlässigkeit oder Störanfälligkeit der Heizung.

Bei einem Ferienhaus reicht es aus, wenn der Eigentümer die Ventile der Heizkörper auf die Sternstufe gestellt hatte und seine Heizung regelmäßig kontrolliert. Kommt es trotzdem zu einem Frostschaden, muss die Wohngebäudeversicherung zahlen, entschied Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 5 U 190/14).

Reicht es aus, die Heizung auf Frostwächter zu stellen?


Wichtig zu wissen: Die Heizung auf Frostwächter zu stellen, schützt nicht vor Frostschäden an den Wasserleitungen. Der Frostwächter schützt nur den Heizungskörper selbst vorm Zufrieren.
So hat das LG Bonn (Az. 10 O 203/06) entschieden, dass Wohnungen und Häuser auch bei Abwesenheit beheizt und die Heizung muss regelmäßig kontrolliert werden. Steht ein Einfamilienhaus längere Zeit leer und sind die Heizkörper nur aus „Frostwächter“ eingestellt, muss die Heizungsanlage laut Gericht täglich kontrolliert werden.
Besser ist es also die Heizung niedrig anzustellen.

Was muss ich bei Frostschäden tun?


Tritt ein Frostschaden auf, ist es für die Begrenzung des Schadens und die Abwicklung mit der Versicherung wichtig, dass der Versicherungsnehmer sich richtig verhält:

• Erster Schritt: Hauptwasserhahn zu drehen und Strom für betroffenen Bereich abstellen! Schadensausbreitung begrenzen!

• Zweiter Schritt: Wertsachen und Einrichtung sichern!

• Dritter Schritt: Frostschaden dokumentieren – Fotos, Videos, kaputte Gegenstände aufheben!

• Vierter Schritt: Versicherung vom Schadensfall informieren und weiteres Vorgehen absprechen!

• Im Zweifelsfall: Lassen Sie sich von einem kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht über ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung informieren und vertreten.



erstmals veröffentlicht am 26.01.2016, letzte Aktualisierung am 19.12.2023

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Versicherungrecht & Sozialversicherung
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.