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Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bannewitz Mandate annehmen
Carolin Richter
Georg-Schumann-Straße 14, 01187 Dresdenin 3.7 km Entfernung
Lutz Starke
Chemnitzer Straße 119, 01187 Dresdenin 3.7 km Entfernung
Petra Schneider
Fachanwalt für Familienrecht|204Altlöbtau 18, 01159 Dresden
in 5.5 km Entfernung
Sönke Bertolatus
Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresdenin 6.7 km Entfernung
Jana Hennig
Naumannstraße 8, 01309 Dresdenin 7.8 km Entfernung
Simone Mainda
Loschwitzer Straße 50, 01309 Dresdenin 7.8 km Entfernung
Marina Kirsten
Fetscherstraße 29, 01307 Dresdenin 7.9 km Entfernung
Sandra Beger-Oelschlegel
Fachanwalt für FamilienrechtAn der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden
in 8.1 km Entfernung
David Oertel
Königstraße 5 a, 01097 Dresdenin 8.1 km Entfernung
Ricarda Richter
Königstraße 11, 01097 Dresdenin 8.1 km Entfernung
Daniel Schneider
Fachanwalt für Familienrecht|204An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden
in 8.1 km Entfernung
Ulla Findeisen
Overbeckstraße 28, 01139 Dresdenin 9.3 km Entfernung
Josef Hesse
Großenhainer Straße 157, 01129 Dresdenin 11.2 km Entfernung
Ralf Stölzel
Königsbrücker Straße 49, 01099 Dresdenin 12.0 km Entfernung
Astrid Marx
Selliner Straße 19, 01109 Dresdenin 13.8 km Entfernung
Wolfgang Rudolph
Ledenweg 34, 01445 Radebeulin 14.0 km Entfernung
Susanne May
Lauterbachstraße 5, 01796 Pirnain 16.9 km Entfernung
Klaus-Dieter Puschendorf
Talblick 16, 01796 Struppenin 16.9 km Entfernung
Katrin Hofmann
Fachanwalt für ErbrechtBruhmstraße 4, 01465 Langebrück
in 18.8 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Erben mit Erbvertrag
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Erben mit Testament
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Bannewitz zuverlässigen Rechtsrat.
Die Anfechtung des Testaments
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Das gesetzliche Erbe
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Erben der dritten Ordnung
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer bekommt ein Pflichtteil?
Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Bannewitz liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Die Annahme seines Erbteils
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe nicht annehmen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

