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Anwalt für Erbrecht in Bischofsheim auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bischofsheim Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ingrid Bender

Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Groth

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Müller

Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hella-Maria Munck

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kathrin Brückner-Silbernagel

Fachanwalt für Familienrecht
Rheinstraße 105, 55116 Mainz
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Torsten Voigt

Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alice Vollmari

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Zinndorf

Große Bleiche 17-23, 55116 Mainz
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Zillien

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Riedel

Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Koch

Bebelstraße 34, 55128 Mainz
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Schneider

Grillenweg 13, 55128 Mainz
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tomas Boennecken

Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Malte Tschöpe

Am Marktplatz 19, 64521 Groß-Gerau
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank-Conny Kreker

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 11.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hale Enayati

Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Hecht

In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Oster

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Timon Saßnick

Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Axel Wintermeyer

Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 12.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Kunz

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 12.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gota Biehler

Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Klemm

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Delia Reinders

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Weddig

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael H. Spring

Breslauer Straße 26, 65830 Kriftel
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bischofsheim
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Das Testament - das Erbe

Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Bischofsheim.

Wie fechtet man ein Testament an?

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Der Erbe 1. Ordnung

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Der Erbe 2. Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Das Erbe der 3. Ordnung

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Bischofsheim.

Die Annahme seines Erbteils

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe nicht annehmen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss unverzüglich erfolgen. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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