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Anwalt für Erbrecht in Bremen Mitte

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bremen Mitte Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Arend-Holzkämper

Altenwall 20, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Bunn

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Eckert

Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Einem

Am Wall 199, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Friedeberg

Schlachte 21, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Hirt

Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alexander Jamnig

Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Magdalene Specht

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Altenwall 9, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Swital

Faulenstraße 65, 28195 Bremen
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Antonius Beine

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Denise Fromme

Fachanwalt für Familienrecht
Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Gronemeyer

Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 1.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Richard Großmann

Parkallee 28, 28209 Bremen
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Meer

Sedanstraße 68, 28201 Bremen
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnd Hochhuth

Orleansstraße 21, 28211 Bremen
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Catharina Lessing

Vionvillestraße 20, 28211 Bremen
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens-Ulrich Lenski

Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremen
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maren Wilhelm

Leher Heerstraße 25, 28359 Bremen
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Witkabel

Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremen
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Winfried Delitzsch

Büchnerstraße 4, 28279 Bremen
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Esther Schönewald

Nernststraße 4, 28357 Bremen
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Saliha Dilek Peter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Habermeyer

Lange Straße 85-86, 27749 Delmenhorst
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dittrich

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Sander

Fachanwalt für Steuerrecht|204
An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Lothar Köhler

Fachanwalt für Erbrecht
Am Raderberg 1, 28717 Bremen
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Cornelia Freytag

Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Blohme

Unter den Eichen 12, 28876 Oyten
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Heinrich Rhode

Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Almuth Wagner

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cordt Lattmann

Bergweg 1, 27777 Ganderkesee
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Bühler

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Georg-Hoffmann-Straße 20, 28857 Syke
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Busch

Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hannah Schwarz-Kaschke

Fachanwalt für Familienrecht
Obernstraße 63, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eghard Teichmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nanette Teichmann

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tobias Schmidt

Landrat-Christians-Straße 96, 28779 Bremen
in 19.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bremen Mitte
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Der testamentarische Erbfall

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Bremen Mitte berät bei einem Erbfall.

Das Testament kann angefochten werden

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Der Erbe 2. Ordnung

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Bremen Mitte.

Dem Erbe zustimmen

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Das Erbe nicht annehmen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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