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Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Bremen Nord finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bremen Nord Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Antonius Beine

Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 2.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Denise Fromme

Fachanwalt für Familienrecht
Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 2.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Gronemeyer

Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 2.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Arend-Holzkämper

Altenwall 20, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Bunn

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Wall 190, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Eckert

Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Einem

Am Wall 199, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Friedeberg

Schlachte 21, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Hirt

Am Wall 190, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Jamnig

Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Magdalene Specht

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Altenwall 9, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Swital

Faulenstraße 65, 28195 Bremen
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Richard Großmann

Parkallee 28, 28209 Bremen
in 3.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Meer

Sedanstraße 68, 28201 Bremen
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnd Hochhuth

Orleansstraße 21, 28211 Bremen
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Catharina Lessing

Vionvillestraße 20, 28211 Bremen
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens-Ulrich Lenski

Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremen
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maren Wilhelm

Leher Heerstraße 25, 28359 Bremen
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Witkabel

Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremen
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Saliha Dilek Peter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Esther Schönewald

Nernststraße 4, 28357 Bremen
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Winfried Delitzsch

Büchnerstraße 4, 28279 Bremen
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lothar Köhler

Fachanwalt für Erbrecht
Am Raderberg 1, 28717 Bremen
in 10.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Habermeyer

Lange Straße 85-86, 27749 Delmenhorst
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Freytag

Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dittrich

Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Sander

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Roland Heinrich Rhode

Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Almuth Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Reinhard Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Blohme

Unter den Eichen 12, 28876 Oyten
in 17.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cordt Lattmann

Bergweg 1, 27777 Ganderkesee
in 17.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Tobias Schmidt

Landrat-Christians-Straße 96, 28779 Bremen
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bremen Nord
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Der testamentarische Erbfall

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Bremen Nord zuverlässigen Rechtsrat.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Der Erbe 1. Ordnung

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Der Erbe 2. Ordnung

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Erben der dritten Ordnung

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Wer ist Erbe der vierten Ordnung?

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Bremen Nord, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

Die Annahme seines Erbteils

Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Das Erbe ausschlagen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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