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Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Bremen West finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Bremen West Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Arend-Holzkämper

Altenwall 20, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Bunn

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Eckert

Birkenstraße 47 | 48, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Einem

Am Wall 199, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Friedeberg

Schlachte 21, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Hirt

Am Wall 190, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Jamnig

Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Folker Schönigt

Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Magdalene Specht

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Altenwall 9, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Swital

Faulenstraße 65, 28195 Bremen
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Antonius Beine

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Neukirchstraße 54, 28215 Bremen
in 1.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Denise Fromme

Fachanwalt für Familienrecht
Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 1.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Gronemeyer

Hemmstraße 165, 28215 Bremen
in 1.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Meer

Sedanstraße 68, 28201 Bremen
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Richard Großmann

Parkallee 28, 28209 Bremen
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arnd Hochhuth

Orleansstraße 21, 28211 Bremen
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Catharina Lessing

Vionvillestraße 20, 28211 Bremen
in 3.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Witkabel

Hastedter Heerstraße 32, 28207 Bremen
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jens-Ulrich Lenski

Schwachhauser Heerstraße 266 b, 28359 Bremen
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maren Wilhelm

Leher Heerstraße 25, 28359 Bremen
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Winfried Delitzsch

Büchnerstraße 4, 28279 Bremen
in 6.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Esther Schönewald

Nernststraße 4, 28357 Bremen
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Reinartz

Hertha-Sponer-Straße 17, 28816 Stuhr
in 7.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Saliha Dilek Peter

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Yorckstraße 5, 27751 Delmenhorst
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dittrich

Hauptstraße 8, 28844 Weyhe
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Sander

Fachanwalt für Steuerrecht|204
An der Beeke 22, 28844 Weyhe
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Habermeyer

Lange Straße 85-86, 27749 Delmenhorst
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Lothar Köhler

Fachanwalt für Erbrecht
Am Raderberg 1, 28717 Bremen
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hans-Joachim Blohme

Unter den Eichen 12, 28876 Oyten
in 15.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Freytag

Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen
in 15.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland Heinrich Rhode

Bördestraße 41, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Almuth Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Wagner

Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck
in 16.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cordt Lattmann

Bergweg 1, 27777 Ganderkesee
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Bühler

Fachanwalt für Medizinrecht|204
Georg-Hoffmann-Straße 20, 28857 Syke
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Joachim Busch

Achimer Brückenstraße 5, 28832 Achim
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hannah Schwarz-Kaschke

Fachanwalt für Familienrecht
Obernstraße 63, 28832 Achim
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eghard Teichmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nanette Teichmann

Steuben-Allee 3, 28832 Achim
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Bremen West
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht kurzgefasst

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Der Erbvertrag

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Der testamentarische Erbfall

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Bremen West der sich bei Erbschaften auskennt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Die gesetzliche Erbfolge

Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.

Erbe der 1. Ordnung

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Erben zweiter Ordnung

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Bremen West im Fall einer Verfügung von Todes wegen.

Die Annahme seines Erbteils

Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.

Ein Erbe ausschlagen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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