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Anwalt für Erbrecht in Dresden Mitte

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Dresden Mitte Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Sandra Beger-Oelschlegel

Fachanwalt für Familienrecht
An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

David Oertel

Königstraße 5 a, 01097 Dresden
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ricarda Richter

Königstraße 11, 01097 Dresden
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniel Schneider

Fachanwalt für Familienrecht|204
An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Schneider

Fachanwalt für Familienrecht|204
Altlöbtau 18, 01159 Dresden
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marina Kirsten

Fetscherstraße 29, 01307 Dresden
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulla Findeisen

Overbeckstraße 28, 01139 Dresden
in 3.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carolin Richter

Georg-Schumann-Straße 14, 01187 Dresden
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Starke

Chemnitzer Straße 119, 01187 Dresden
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Hesse

Großenhainer Straße 157, 01129 Dresden
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jana Hennig

Naumannstraße 8, 01309 Dresden
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Simone Mainda

Loschwitzer Straße 50, 01309 Dresden
in 4.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralf Stölzel

Königsbrücker Straße 49, 01099 Dresden
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Astrid Marx

Selliner Straße 19, 01109 Dresden
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Rudolph

Ledenweg 34, 01445 Radebeul
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sönke Bertolatus

Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresden
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Hofmann

Fachanwalt für Erbrecht
Bruhmstraße 4, 01465 Langebrück
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrik Müller

Weißeritzstraße 15 d, 01744 Dippoldiswalde
in 18.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Romy Creutz

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Markt 5, 01662 Meißen
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cathrin Dürichen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Gerbergasse 4, 01662 Meißen
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michaela Edel

Teichstraße 2, 01662 Meißen
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Monika Fußy

Neugasse 17, 01662 Meißen
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Weiske

Roßmarkt 5, 01662 Meißen
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Winter

Dresdener Straße 2, 01662 Meißen
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne May

Lauterbachstraße 5, 01796 Pirna
in 20.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Dieter Puschendorf

Talblick 16, 01796 Struppen
in 20.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Dresden Mitte
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Erben mit Erbvertrag

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.

Das Testament – das Erbe

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Dresden Mitte, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Testamentsanfechtung

Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Das gesetzliche Erbe

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.

Erbe der 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Der Erbe 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Das Erbe der 4. Ordnung

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Dresden Mitte.

Das Erbe akzeptieren

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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