Rechtsanwälte für Erbrecht in Dresden Süd auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Dresden Süd Mandate annehmen

Wolfgang Rudolph
Ledenweg 34, 01445 Radebeulin 2.1 km Entfernung

Ulla Findeisen
Overbeckstraße 28, 01139 Dresdenin 3.7 km Entfernung

Josef Hesse
Großenhainer Straße 157, 01129 Dresdenin 5.5 km Entfernung

Astrid Marx
Selliner Straße 19, 01109 Dresdenin 6.6 km Entfernung

Christian Bartsch
Fachanwalt für FamilienrechtOstra-Allee 11, 01067 Dresden
in 6.6 km Entfernung

Diana Wiemann-Große
Fachanwalt für Familienrecht|204Maxstraße 8, 01067 Dresden
in 6.6 km Entfernung

Petra Schneider
Fachanwalt für Familienrecht|204Altlöbtau 18, 01159 Dresden
in 7.0 km Entfernung

Sandra Beger-Oelschlegel
Fachanwalt für FamilienrechtAn der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung

David Oertel
Fachanwalt für Familienrecht|3456Königstraße 5 a, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung

Ricarda Richter
Königstraße 11, 01097 Dresdenin 7.3 km Entfernung

Daniel Schneider
Fachanwalt für FamilienrechtKönigstraße 5 a, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung

Anett Wetterney-Richter
Fachanwalt für Familienrecht|204Hospitalstraße 12, 01097 Dresden
in 7.3 km Entfernung

Carolin Richter
Fachanwalt für Familienrecht|6538Georg-Schumann-Straße 14, 01187 Dresden
in 8.8 km Entfernung

Lutz Starke
Chemnitzer Straße 119, 01187 Dresdenin 8.8 km Entfernung

Marina Kirsten
Fetscherstraße 29, 01307 Dresdenin 9.8 km Entfernung

Dieter Schreier
Am Roitzschberg 3 b, 01689 Niederauin 11.0 km Entfernung

Ralf Stölzel
Königsbrücker Straße 49, 01099 Dresdenin 11.3 km Entfernung

Jana Hennig
Naumannstraße 8, 01309 Dresdenin 11.3 km Entfernung

Simone Mainda
Fachanwalt für Familienrecht|3456Loschwitzer Straße 50, 01309 Dresden
in 11.3 km Entfernung

Jürgen Wasserthal
Fachanwalt für Erbrecht|6538Glashütter Straße 104, 01277 Dresden
in 12.5 km Entfernung

Romy Creutz
Fachanwalt für Erbrecht|6538Markt 5, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung

Cathrin Dürichen
Fachanwalt für Familienrecht|6538Gerbergasse 4, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung

Michaela Edel
Teichstraße 2, 01662 Meißenin 12.6 km Entfernung

Monika Fußy
Fachanwalt für Familienrecht|3456Neugasse 17, 01662 Meißen
in 12.6 km Entfernung

Daniela Weiske
Roßmarkt 5, 01662 Meißenin 12.6 km Entfernung

Sönke Bertolatus
Straße des 17. Juni 25, 01257 Dresdenin 16.1 km Entfernung
Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Erben mit Testament
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Erbrecht in Dresden Süd, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Erben nach dem Gesetz
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.
Die Erben der zweiten Ordnung
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist. Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat.
Der Entzug des Pflichtteils
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Erbrecht in Dresden Süd.
Dem Erbe zustimmen
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.