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Anwalt für Erbrecht in Dummerstorf bei Rostock

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Dummerstorf bei Rostock Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Zimmer

Breesener Straße 23, 18299 Laage
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Peter Glöckner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Grubenstraße 20, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Hülsmann

Schwaansche Straße 1, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Köhler

Strandstraße 23, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sandra Lange

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Grubenstraße 1, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kaj Mende

Fachanwalt für Sozialrecht|6538
Beim St.-Katharinenstift 1, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Rode

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Rosendahl

Caspar-David-Friedrich-Weg 38, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Rüsch

Fachanwalt für Familienrecht
John-Brinckman-Straße 7, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sybill Schmidt

Lange Straße 1 a, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hinrich Schütt

Herweghstraße 15, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Stückmann

Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susan Below

Stampfmüllerstraße 41, 18057 Rostock
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Hoelke

Doberaner Straße 129, 18057 Rostock
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dietmar Hörmann

Doberaner Straße 7, 18057 Rostock
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Milewski

Industriestraße 14, 18069 Rostock
in 17.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Brigitte Moll

Alexandrinenstraße 86, 18119 Rostock
in 19.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Kloss

Fachanwalt für Familienrecht|204
Dammchaussee 32, 18209 Bad Doberan
in 23.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Messerschmidt

An der Ostsee 24, 18209 Wittenbeck
in 23.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Kurt Walter Schwede

Goethestraße 15, 18209 Bad Doberan
in 23.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Dummerstorf bei Rostock
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.

Testament - der letzte Wille

Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kontaktieren Sie einen Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Dummerstorf bei Rostock, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.

Wie fechtet man ein Testament an?

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Das gesetzliche Erbe

Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Erben zweiter Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.

Es gibt auch Erben der 4. Ordnung

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Dummerstorf bei Rostock, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

In das Erbe einwilligen

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Das Erbe ablehnen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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