Einen Anwalt für Erbrecht in Ellerbek finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Ellerbek Mandate annehmen

Ingo Becker
Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburgin 1.8 km Entfernung

Stephanus Stöver
Glissmannweg 1, 22457 Hamburgin 1.8 km Entfernung

Ute Walter
Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburgin 3.2 km Entfernung

Gerold Bischoff
Fachanwalt für Familienrecht|3456Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 3.7 km Entfernung

Nicole Groß
König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburgin 3.9 km Entfernung

Dietmar Doss
Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedtin 4.8 km Entfernung

Bernd Herbst
Ohechaussee 10, 22848 Norderstedtin 4.8 km Entfernung

Klaus-Thomas Krüger
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedtin 4.8 km Entfernung

Klaus Soth
Fachanwalt für ErbrechtOchsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 4.8 km Entfernung

Mareike Berg
Stückweg 32, 22547 Hamburgin 5.3 km Entfernung

Gregor Jonas
Lüttkamp 62, 22547 Hamburgin 5.3 km Entfernung

Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 6.8 km Entfernung

Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 6.8 km Entfernung

Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 6.8 km Entfernung

Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 6.8 km Entfernung

Renate Sykosch
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 6.8 km Entfernung

Marcus Zeidler
Bahnhofstraße 35, 25421 Pinnebergin 6.8 km Entfernung

Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 7.2 km Entfernung

Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 7.2 km Entfernung

Sigrid Haselsberger
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Schanzenberg 12, 22335 Hamburg
in 7.5 km Entfernung

Jürgen Nelsen
Osterstraße 157, 20255 Hamburgin 8.1 km Entfernung

Carola Erdmann
Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburgin 8.3 km Entfernung

Marc Möller
New York Ring 6, 22297 Hamburgin 8.5 km Entfernung

Claudia Riesner
Fachanwalt für Erbrecht|6538New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 8.5 km Entfernung

Kathrin-Elisabeth Commandeur
Stahltwiete 19a, 22761 Hamburgin 8.6 km Entfernung

Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 8.7 km Entfernung

Guido Schilling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 8.7 km Entfernung

Maike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtOsterstraße 116, 20259 Hamburg
in 9.1 km Entfernung

Christine Behling
Stresemannstraße 23, 22769 Hamburgin 9.4 km Entfernung

Serhat Kilinç
Beim Schlump 21, 20144 Hamburgin 9.4 km Entfernung

Kerstin Prange
Beim Schlump 56, 20144 Hamburgin 9.4 km Entfernung

Jan Eggers
Fachanwalt für VerkehrsrechtBahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 9.4 km Entfernung

Per Olaf Krahnstöver
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 9.9 km Entfernung

Ernst Mayer
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 9.9 km Entfernung

Wolfgang Prinzenberg
Friesenweg 38, 22763 Hamburgin 9.9 km Entfernung

Hilmar Wietzke
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 9.9 km Entfernung

Henrik Bülow
Scheffelstraße 7, 22301 Hamburgin 10.0 km Entfernung

Andreas Hartrodt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Museumstraße 31, 22765 Hamburg
in 10.2 km Entfernung

Rolf Lautenschläger
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 10.2 km Entfernung

Arne Müthel
Friedensallee 25, 22765 Hamburgin 10.2 km Entfernung
Erbrecht
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Der testamentarische Erbfall
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Erbrecht in Ellerbek der sich bei Erbschaften auskennt.
Testamentsanfechtung
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Der gesetzliche Erbfall
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen.
Erbe der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Erben zweiter Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Erben der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind. Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Erbrecht in Ellerbek, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.
Das Erbe annehmen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Das Erbe ausschlagen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.