anwaltssuche

Einen Anwalt für Erbrecht in Ellerbek finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Ellerbek Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Ingo Becker

Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburg
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanus Stöver

Glissmannweg 1, 22457 Hamburg
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ute Walter

Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburg
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerold Bischoff

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Groß

König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburg
in 3.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dietmar Doss

Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedt
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Herbst

Ohechaussee 10, 22848 Norderstedt
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Thomas Krüger

Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Soth

Fachanwalt für Erbrecht
Ochsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 4.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mareike Berg

Stückweg 32, 22547 Hamburg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Jonas

Lüttkamp 62, 22547 Hamburg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd-Hinrich Brahms

Lindenstraße 19-21, 25421 Pinneberg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rüdiger Golchert

Osterholder Allee 2, 25421 Pinneberg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Lembke

Lindenstraße 29, 25421 Pinneberg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gabriele Renken-Roehrs

Fahltskamp 31A, 25421 Pinneberg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Renate Sykosch

Lindenstraße 19-21, 25421 Pinneberg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marcus Zeidler

Bahnhofstraße 35, 25421 Pinneberg
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Schott

Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Camilla Joyce Thiele

Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sigrid Haselsberger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Schanzenberg 12, 22335 Hamburg
in 7.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Nelsen

Osterstraße 157, 20255 Hamburg
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carola Erdmann

Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburg
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Möller

New York Ring 6, 22297 Hamburg
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Riesner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kathrin-Elisabeth Commandeur

Stahltwiete 19a, 22761 Hamburg
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Middelhauve

Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburg
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Schilling

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maike Hansen

Fachanwalt für Familienrecht
Osterstraße 116, 20259 Hamburg
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christine Behling

Stresemannstraße 23, 22769 Hamburg
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Serhat Kilinç

Beim Schlump 21, 20144 Hamburg
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kerstin Prange

Beim Schlump 56, 20144 Hamburg
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Eggers

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Per Olaf Krahnstöver

Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburg
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ernst Mayer

Fachanwalt für Familienrecht
Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Prinzenberg

Friesenweg 38, 22763 Hamburg
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hilmar Wietzke

Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburg
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrik Bülow

Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg
in 10.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Hartrodt

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Museumstraße 31, 22765 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Lautenschläger

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arne Müthel

Friedensallee 25, 22765 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Ellerbek
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Der testamentarische Erbfall

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Erbrecht in Ellerbek der sich bei Erbschaften auskennt.

Testamentsanfechtung

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Der gesetzliche Erbfall

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen.

Erbe der 1. Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Erben zweiter Ordnung

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Erben der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind. Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Erbrecht in Ellerbek, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

Das Erbe annehmen

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Das Erbe ausschlagen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.