Den Rechtsanwalt für Erbrecht in Eppelborn bei Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Eppelborn Mandate annehmen
Andrea Warken
Fachanwalt für Familienrecht|204Am Bahnhof 6, 66822 Lebach
in 4.4 km Entfernung
Peter Werner
Fachanwalt für FamilienrechtTrierer Straße 23, 66839 Schmelz
in 9.2 km Entfernung
Sebastian Hamm
Fachanwalt für Familienrecht|204Talstraße 14, 66292 Riegelsberg
in 11.5 km Entfernung
Susanne Weiland
Am Stehlsberg 10, 66292 Riegelsbergin 11.5 km Entfernung
Gisela Glaub
Fachanwalt für Familienrecht|3456In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 15.1 km Entfernung
Esther Thiery-Jungmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Poststraße 30, 66687 Wadern
in 15.7 km Entfernung
Peter Sporbeck
Bahnhofstraße 23, 66280 Sulzbachin 15.8 km Entfernung
Eckhardt Loesgen
Carl-Cetto-Straße 14, 66606 St. Wendelin 16.2 km Entfernung
Tanja Matheis
Fachanwalt für ErbrechtParkstraße 23, 66606 St. Wendel
in 16.2 km Entfernung
Anne Sprunck-Preiß
Gregor-Wolf-Straße 22, 66606 St. Wendelin 16.2 km Entfernung
Rudolf Bauer
Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingenin 17.5 km Entfernung
Martin Ringle
Winnweg 31, 66386 St. Ingbertin 18.1 km Entfernung
Hans Burkhardt
Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrückenin 18.2 km Entfernung
Manfred Baldauf
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 18.7 km Entfernung
Stephanie Merten
Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingenin 18.7 km Entfernung
Guido Merten
Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingenin 18.7 km Entfernung
Hans Georg Altmaier
Fachanwalt für SteuerrechtBrückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 18.7 km Entfernung
Nicolas Gotzen
Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouisin 18.7 km Entfernung
Christiane Schosso
St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouisin 18.7 km Entfernung
Helmut Müller
Fachanwalt für Familienrecht|3456Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung
Jasmin Naumann
Fachanwalt für FamilienrechtBahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung
Annette Peteranderl
Fachanwalt für FamilienrechtRichard-Wagner-Straße 58-60, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung
Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Was ist ein Erbvertrag?
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Nicht so bei einem Erbvertrag. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Testament – der letzte Wille
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Eppelborn der sich bei Erbschaften auskennt.
Wer kann ein Testament anfechten?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Der Erbe 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Der Erbe 2. Ordnung
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil finden sich in den §§ 2303 ff BGB
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Eppelborn.
Annahme des Erbes
Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.