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Anwaltssuche für Erbrecht in Eppelborn

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Eppelborn Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Warken

Fachanwalt für Familienrecht|204
Am Bahnhof 6, 66822 Lebach
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Werner

Fachanwalt für Familienrecht
Trierer Straße 23, 66839 Schmelz
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Hamm

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Talstraße 14, 66292 Riegelsberg
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Weiland

Am Stehlsberg 10, 66292 Riegelsberg
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gisela Glaub

Fachanwalt für Familienrecht|3456
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Esther Thiery-Jungmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Poststraße 30, 66687 Wadern
in 15.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Sporbeck

Bahnhofstraße 23, 66280 Sulzbach
in 15.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eckhardt Loesgen

Carl-Cetto-Straße 14, 66606 St. Wendel
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tanja Matheis

Fachanwalt für Erbrecht
Parkstraße 23, 66606 St. Wendel
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anne Sprunck-Preiß

Gregor-Wolf-Straße 22, 66606 St. Wendel
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Bauer

Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingen
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Ringle

Winnweg 31, 66386 St. Ingbert
in 18.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Baldauf

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Georg Altmaier

Fachanwalt für Steuerrecht
Brückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicolas Gotzen

Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Schosso

St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouis
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helmut Müller

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jasmin Naumann

Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Peteranderl

Fachanwalt für Familienrecht
Richard-Wagner-Straße 58-60, 66111 Saarbrücken
in 19.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Eppelborn
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht

Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Erben mit Erbvertrag

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Erben mit Testament

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Eppelborn zuverlässigen Rechtsrat.

Wie fechtet man ein Testament an?

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Der Erbe 2. Ordnung

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Erben der dritten Ordnung

Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Eppelborn berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Das Erbe annehmen

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Ein Erbe ausschlagen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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