Anwalt für Erbrecht in Flörsheim am Main auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Flörsheim am Main Mandate annehmen
Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 2.6 km Entfernung
Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 2.6 km Entfernung
Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 7.1 km Entfernung
Peter Riedel
Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheimin 7.5 km Entfernung
Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 7.9 km Entfernung
Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung
Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung
Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 8.1 km Entfernung
Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung
Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung
Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 8.6 km Entfernung
Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 9.8 km Entfernung
Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 10.6 km Entfernung
Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 10.6 km Entfernung
Alice Vollmari
Fachanwalt für Familienrecht|3456Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 10.6 km Entfernung
Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 10.6 km Entfernung
Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 11.0 km Entfernung
Malte Tschöpe
Am Marktplatz 19, 64521 Groß-Gerauin 11.2 km Entfernung
Hans-Jürgen Fischer
Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbadenin 11.6 km Entfernung
Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 13.6 km Entfernung
Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 13.6 km Entfernung
Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 13.6 km Entfernung
Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 13.6 km Entfernung
Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 13.6 km Entfernung
Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 13.6 km Entfernung
Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 13.6 km Entfernung
Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 13.7 km Entfernung
Thomas Noske
Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbadenin 13.7 km Entfernung
Katja Schumann
Fachanwalt für FamilienrechtHöchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 13.8 km Entfernung
Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 14.0 km Entfernung
Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|204Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 14.4 km Entfernung
Gota Biehler
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|204Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 14.8 km Entfernung
Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Delia Reinders
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Erben mit Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Vererbung per Testament
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Flörsheim am Main berät bei einem Erbfall.
Wie fechtet man ein Testament an?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Das Gesetz und die Erbfolge
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Erben der dritten Ordnung
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Es gibt auch Erben der 4. Ordnung
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt oder oder Fachanwalt für Erbrecht in Flörsheim am Main im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
Das Erbe annehmen
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

