Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Flörsheim am Main finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Flörsheim am Main Mandate annehmen

Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 2.6 km Entfernung

Thomas Müller
Fachanwalt für Familienrecht|3456Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 2.6 km Entfernung

Ingrid Bender
Fachanwalt für Familienrecht|3456Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 7.1 km Entfernung

Peter Riedel
Fachanwalt für Familienrecht|3456Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 7.5 km Entfernung

Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 7.9 km Entfernung

Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung

Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung

Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 8.1 km Entfernung

Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung

Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 8.1 km Entfernung

Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 8.6 km Entfernung

Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 9.8 km Entfernung

Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 10.6 km Entfernung

Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 10.6 km Entfernung

Alice Vollmari
Fachanwalt für Familienrecht|3456Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 10.6 km Entfernung

Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 10.6 km Entfernung

Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 11.0 km Entfernung

Hans-Jürgen Fischer
Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbadenin 11.6 km Entfernung

Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 13.6 km Entfernung

Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 13.6 km Entfernung

Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 13.6 km Entfernung

Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 13.6 km Entfernung

Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 13.6 km Entfernung

Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 13.6 km Entfernung

Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 13.7 km Entfernung

Tomas Boennecken
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbaden
in 14.0 km Entfernung

Ralf Martin
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wilhelm-Tropp-Straße 21, 65203 Wiesbaden
in 14.0 km Entfernung

Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 14.4 km Entfernung

Gota Biehler
Fachanwalt für Erbrecht|6538Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 14.8 km Entfernung

Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 14.8 km Entfernung

Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung

Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung

Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 14.8 km Entfernung

Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung

Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung

Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung

Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 14.8 km Entfernung

Ursula Weddig
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 14.8 km Entfernung

Judith Wagemans
Fachanwalt für SteuerrechtFeldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 15.0 km Entfernung

Ingrid Seifert-Raab
Fachanwalt für Familienrecht|3456Wilhelmstraße 36, 65183 Wiesbaden
in 15.3 km Entfernung
Überblick über das Erbrecht
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Vererbung per Testament
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt für Erbrecht in Flörsheim am Main.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Der gesetzliche Erbfall
Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist. Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Anwalt für Erbrecht in Flörsheim am Main.
Das Erbe annehmen
Nachdem Sie als Erbe feststehen, sollten Sie schnellstmöglich herausfinden, gegen wen der Erblasser Zahlungsansprüche hat. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Wie schlägt man ein Erbe aus?
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.