Einen Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord-West finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Frankfurt am Main Nord-West Mandate annehmen
Enrique Tortell
Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Mainin 1.3 km Entfernung
Silke Schmidt
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKörberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.1 km Entfernung
Johannes Günther Steyer
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Mainin 3.1 km Entfernung
Heiko Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 3.5 km Entfernung
Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 4.4 km Entfernung
Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 4.4 km Entfernung
Daniela Rudolf
Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 4.4 km Entfernung
Nilufar Holder
Fuchstanzstraße 30, 60489 Frankfurt am Mainin 4.5 km Entfernung
Hans-Joachim Matthei
Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Mainin 4.5 km Entfernung
Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 5.2 km Entfernung
Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 5.2 km Entfernung
Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 5.2 km Entfernung
Kristina Pilati
Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Mainin 5.2 km Entfernung
Christiane C. Rey
Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)in 5.3 km Entfernung
Frank Breitenöder
Querstraße 8-10, 60322 Frankfurt am Mainin 5.8 km Entfernung
Frank Brüggemann
An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Mainin 5.8 km Entfernung
Stefan Herter
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Holzhausenstraße 19, 60322 Frankfurt am Main
in 5.8 km Entfernung
Knut Mikoleit
Fichardstraße 56, 60322 Frankfurt am Mainin 5.8 km Entfernung
Thomas Schaffer
Leerbachstraße 39, 60322 Frankfurt am Mainin 5.8 km Entfernung
Jörg Herzog
Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Mainin 5.9 km Entfernung
Martin Heufelder
Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Mainin 6.0 km Entfernung
Marc A. Ostoja-Starzewski
Savignystraße 34, 60325 Frankfurt am Mainin 6.0 km Entfernung
Sabrina Rokuss
Fachanwalt für Steuerrecht|204Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
in 6.0 km Entfernung
Yvonne Steinkamp-Deetjen
Oeder Weg 34, 60318 Frankfurt am Mainin 6.4 km Entfernung
Hans-Jochem Kuhn
Seedammweg 16, 61352 Bad Homburgin 6.4 km Entfernung
Waldemar Hühn
Fachanwalt für FamilienrechtKlingerstraße 24, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Christina J. Reichel-Pflügl
Fachanwalt für ErbrechtZeil 79, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Grazia Schaus
Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Mainin 6.9 km Entfernung
Gabriele Schumacher
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Cornelia Staechelin
Fachanwalt für FamilienrechtZeil 13, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Carsten Wilke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
in 6.9 km Entfernung
Eva-Maria Backmeister
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburgin 7.2 km Entfernung
Gerret Höher
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Friederike Keil
Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburgin 7.2 km Entfernung
Cornelia Küchen
Fachanwalt für Familienrecht|6538Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 7.2 km Entfernung
Birgit Meissner
Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburgin 7.2 km Entfernung
Timo Schweighöfer
Haingasse 22, 61348 Bad Homburgin 7.2 km Entfernung
Heinz Dielmann
Fachanwalt für SteuerrechtMainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main
in 7.3 km Entfernung
Milkica Romic-Stojanovic
Fachanwalt für FamilienrechtMainzer Landstraße 69-71, 60329 Frankfurt am Main
in 7.3 km Entfernung
Nuray Solak-Akay
Kaiserstraße 55, 60329 Frankfurt am Mainin 7.3 km Entfernung
Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.
Wann macht ein Erbvertrag Sinn?
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Nicht so bei einem Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.
Erben mit Testament
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord-West berät bei einem Erbfall.
Wer kann ein Testament anfechten?
Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Voraussetzungen sind entweder, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, dass das Testament irrtümlich oder unter Drohung erstellt wurde oder die Ehe des Erben mittlerweile aufgelöst ist. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Das gesetzliche Erbe
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Erben der ersten Ordnung
Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Das Erbe der 3. Ordnung
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden muss.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Frankfurt am Main Nord-West berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Das Erbe akzeptieren
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe ablehnen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

