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Einen Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Frankfurt am Main Nord Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jochem Kuhn

Seedammweg 16, 61352 Bad Homburg
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Günther Steyer

Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Herzog

Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Main
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Theresa Absalon-Weissenberger

Windecker Straße 23, 61118 Bad Vilbel
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Wagner

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Frankfurter Straße 58, 61118 Bad Vilbel
in 4.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva-Maria Backmeister

Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerret Höher

Fachanwalt für Insolvenzrecht|204
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friederike Keil

Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Küchen

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Meissner

Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Timo Schweighöfer

Haingasse 22, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Enrique Tortell

Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anne-Marie Skuqi

Fachanwalt für Familienrecht
Rohrwiesenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christiane C. Rey

Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)
in 7.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bodo Hackemann

Taschnerstraße 5, 60388 Frankfurt am Main
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Hildebrandt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hermann Alter

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sybille-Bettina Franzmann-Haag

Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Orna Knoch

Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kristina Pilati

Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Main
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Yvonne Steinkamp-Deetjen

Oeder Weg 34, 60318 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Breitenöder

Querstraße 8-10, 60322 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Frank Brüggemann

An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stefan Herter

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Holzhausenstraße 19, 60322 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Knut Mikoleit

Fichardstraße 56, 60322 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Schaffer

Leerbachstraße 39, 60322 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Henrich

Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
in 8.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Jäkel

Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main
in 8.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Rudolf

Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Main
in 8.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephan Otto

Alt Bornheim 34, 60385 Frankfurt am Main
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Darr

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Sandweg 7, 60316 Frankfurt am Main
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Feller

Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Main
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Karin Wonner

Bornheimer Landstraße 63, 60316 Frankfurt am Main
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Waldemar Hühn

Fachanwalt für Familienrecht
Klingerstraße 24, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina J. Reichel-Pflügl

Fachanwalt für Erbrecht
Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Grazia Schaus

Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gabriele Schumacher

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelia Staechelin

Fachanwalt für Familienrecht
Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carsten Wilke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456
Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Frankfurt am Main Nord
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Vererbung per Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord berät bei einem Erbfall.

Das Testament kann angefochten werden

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Das gesetzliche Erbe

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Frankfurt am Main Nord.

Das Erbe akzeptieren

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Das Erbe ausschlagen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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