Anwaltssuche für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Frankfurt am Main Nord Mandate annehmen

Hans-Jochem Kuhn
Seedammweg 16, 61352 Bad Homburgin 2.6 km Entfernung

Silke Schmidt
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKörberstraße 5, 60433 Frankfurt am Main
in 3.9 km Entfernung

Johannes Günther Steyer
Körberstraße 5, 60433 Frankfurt am Mainin 3.9 km Entfernung

Jörg Herzog
Kurzröderstraße 9, 60435 Frankfurt am Mainin 4.6 km Entfernung

Theresa Absalon-Weissenberger
Windecker Straße 23, 61118 Bad Vilbelin 4.9 km Entfernung

Nicole Wagner
Frankfurter Straße 58, 61118 Bad Vilbelin 4.9 km Entfernung

Eva-Maria Backmeister
Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Gerret Höher
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Hessenring 120, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung

Friederike Keil
Louisenstraße 84, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Cornelia Küchen
Fachanwalt für Familienrecht|6538Louisenstraße 53-57, 61348 Bad Homburg
in 5.5 km Entfernung

Birgit Meissner
Kisseleffstraße 3, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Timo Schweighöfer
Haingasse 22, 61348 Bad Homburgin 5.5 km Entfernung

Enrique Tortell
Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Mainin 5.6 km Entfernung

Anne-Marie Skuqi
Fachanwalt für FamilienrechtRohrwiesenstraße 4, 61381 Friedrichsdorf
in 6.6 km Entfernung

Christiane C. Rey
Zeppelinstraße 8, 61440 Oberursel (Taunus)in 7.1 km Entfernung

Bodo Hackemann
Taschnerstraße 5, 60388 Frankfurt am Mainin 8.1 km Entfernung

Heiko Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Rossertstraße 127, 61449 Steinbach (Taunus)
in 8.1 km Entfernung

Hermann Alter
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Sybille-Bettina Franzmann-Haag
Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Orna Knoch
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Kristina Pilati
Rossertstraße 8, 60323 Frankfurt am Mainin 8.2 km Entfernung

Yvonne Steinkamp-Deetjen
Oeder Weg 34, 60318 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Frank Breitenöder
Querstraße 8-10, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Frank Brüggemann
An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Stefan Herter
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Holzhausenstraße 19, 60322 Frankfurt am Main
in 8.3 km Entfernung

Knut Mikoleit
Fichardstraße 56, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Thomas Schaffer
Leerbachstraße 39, 60322 Frankfurt am Mainin 8.3 km Entfernung

Barbara Henrich
Ludolfusstraße 3, 60487 Frankfurt am Mainin 8.4 km Entfernung

Heiko Jäkel
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Mainin 8.4 km Entfernung

Daniela Rudolf
Konrad-Broßwitz-Straße 51, 60487 Frankfurt am Mainin 8.4 km Entfernung

Stephan Otto
Alt Bornheim 34, 60385 Frankfurt am Mainin 8.5 km Entfernung

Markus Darr
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Sandweg 7, 60316 Frankfurt am Main
in 9.0 km Entfernung

Andreas Feller
Mercatorstraße 32, 60316 Frankfurt am Mainin 9.0 km Entfernung

Karin Wonner
Bornheimer Landstraße 63, 60316 Frankfurt am Mainin 9.0 km Entfernung

Waldemar Hühn
Fachanwalt für FamilienrechtKlingerstraße 24, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung

Christina J. Reichel-Pflügl
Fachanwalt für ErbrechtZeil 79, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung

Grazia Schaus
Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Mainin 9.3 km Entfernung

Gabriele Schumacher
Schillerstraße 4, 60313 Frankfurt am Mainin 9.3 km Entfernung

Cornelia Staechelin
Fachanwalt für FamilienrechtZeil 13, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung

Carsten Wilke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Opernplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
in 9.3 km Entfernung
Das Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Der Erbvertrag
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.
Erben mit Testament
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main Nord.
In das Erbe einwilligen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.