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Anwälte für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Altstadt für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Freiburg im Breisgau Altstadt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mirjam Fuchs

Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
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Johannes Gröger

Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Holz

Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Jünemann

Fachanwalt für Erbrecht|204
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Kramer

Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Albert Köberle

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sabine Laukenmann

Fachanwalt für Familienrecht
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
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Csaba Láng

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
Schwerpunkte: Erbrecht
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Walther Arnold

Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franz-Georg Blattmann

Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Kaspar-Plener

Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heike Lätsch

Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Peege

Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Schaaber

Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Zimmermann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Wendel-Jany

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Basler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 1.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heiko Hasenohr

Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgau
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Susanne Besendahl

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Volker Bingel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538
Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Elisabeth Hüllenkremer

Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgau
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dagmar Lingg

Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgau
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christian Räuchle

Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgau
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephan Sattler

Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgau
in 2.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christian Lange

Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausen
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dirk Simon

Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
in 3.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Beate Winkler

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 3.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Egbert Greiwe

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Schöllhorn

Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgau
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Zipp

In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchen
in 11.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Willi Göhler

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Bernd Krumm

Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingen
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael B. Frommherz

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Thoma

Merklinstraße 11, 79183 Waldkirch
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raphael Busch

Fachanwalt für Erbrecht
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jutta Heinke

Fachanwalt für Familienrecht
Franz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Lochmann

Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Markus Votteler

Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingen
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ralph Ziegler

Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingen
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Fidler

Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christian Rohn

Kapellenstraße 36, 79189 Bad Krozingen
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Freiburg im Breisgau Altstadt
älteres Ehepaar unterzeichnet einen Vertrag
älteres Ehepaar unterzeichnet einen Vertrag ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Um schon zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Erbvertrag und das Testament. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Der schriftliche letzte Wille

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Altstadt.

Die Anfechtung des Testaments

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.

Erbe der 1. Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Das Erbe der 3. Ordnung

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.

Wer ist Erbe der vierten Ordnung?

Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Altstadt.

Die Annahme seines Erbteils

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.

Das Erbe nicht annehmen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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