Anwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Betzenhausen
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Freiburg im Breisgau Betzenhausen Mandate annehmen
Heiko Hasenohr
Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgauin 1.2 km Entfernung
Dieter Wendel-Jany
Fachanwalt für VerkehrsrechtBasler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 2.0 km Entfernung
Mirjam Fuchs
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Johannes Gröger
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Gerhard Holz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 3.0 km Entfernung
Matthias Jünemann
Fachanwalt für Erbrecht|204Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 3.0 km Entfernung
Andreas Kramer
Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Albert Köberle
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Sabine Laukenmann
Fachanwalt für FamilienrechtKaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 3.0 km Entfernung
Csaba Láng
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Peter Schöllhorn
Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgauin 4.1 km Entfernung
Walther Arnold
Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Franz-Georg Blattmann
Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Beate Kaspar-Plener
Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Heike Lätsch
Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Marco Peege
Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Regina Schaaber
Fachanwalt für Familienrecht|3456Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 4.3 km Entfernung
Michael Zimmermann
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtUrachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 4.3 km Entfernung
Christian Lange
Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausenin 4.5 km Entfernung
Susanne Besendahl
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 5.2 km Entfernung
Volker Bingel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 5.2 km Entfernung
Elisabeth Hüllenkremer
Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Dagmar Lingg
Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Christian Räuchle
Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Stephan Sattler
Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Dirk Simon
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 5.8 km Entfernung
Beate Winkler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 5.8 km Entfernung
Egbert Greiwe
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 8.2 km Entfernung
Willi Göhler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 9.8 km Entfernung
Bernd Krumm
Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingenin 9.8 km Entfernung
Martin Zipp
In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchenin 11.1 km Entfernung
Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrechtTheodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 12.7 km Entfernung
Jutta Heinke
Fachanwalt für FamilienrechtFranz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 12.7 km Entfernung
Gerhard Lochmann
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingenin 12.7 km Entfernung
Markus Votteler
Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingenin 12.7 km Entfernung
Ralph Ziegler
Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingenin 12.7 km Entfernung
Rolf Fidler
Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingenin 13.1 km Entfernung
Christian Rohn
Kapellenstraße 36, 79189 Bad Krozingenin 13.1 km Entfernung
Michael B. Frommherz
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 14.4 km Entfernung
Michael Thoma
Merklinstraße 11, 79183 Waldkirchin 14.4 km Entfernung
Überblick über das Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Entscheidet sich der Erblasser für das Testament, so kann er darin alle Angelegenheiten nach seinem Tod selbst und alleine regeln, ändern oder auch wieder aufheben. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Der testamentarische Erbfall
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Betzenhausen berät bei einem Erbfall.
Die Anfechtung des Testaments
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Erben nach dem Gesetz
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht wenden.
Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Das Erbe der 3. Ordnung
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Freiburg im Breisgau Betzenhausen.
Annahme des Erbes
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe ablehnen
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

