Anwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Betzenhausen
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Freiburg im Breisgau Betzenhausen Mandate annehmen
Heiko Hasenohr
Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgauin 1.2 km Entfernung
Dieter Wendel-Jany
Fachanwalt für VerkehrsrechtBasler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 2.0 km Entfernung
Mirjam Fuchs
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Johannes Gröger
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Gerhard Holz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 3.0 km Entfernung
Matthias Jünemann
Fachanwalt für Erbrecht|204Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 3.0 km Entfernung
Andreas Kramer
Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Albert Köberle
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Sabine Laukenmann
Fachanwalt für FamilienrechtKaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 3.0 km Entfernung
Csaba Láng
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 3.0 km Entfernung
Peter Schöllhorn
Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgauin 4.1 km Entfernung
Walther Arnold
Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Franz-Georg Blattmann
Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Beate Kaspar-Plener
Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Heike Lätsch
Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Marco Peege
Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgauin 4.3 km Entfernung
Regina Schaaber
Fachanwalt für Familienrecht|3456Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 4.3 km Entfernung
Michael Zimmermann
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtUrachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 4.3 km Entfernung
Christian Lange
Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausenin 4.5 km Entfernung
Susanne Besendahl
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 5.2 km Entfernung
Volker Bingel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 5.2 km Entfernung
Elisabeth Hüllenkremer
Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Dagmar Lingg
Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Christian Räuchle
Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Stephan Sattler
Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgauin 5.2 km Entfernung
Dirk Simon
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 5.8 km Entfernung
Beate Winkler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 5.8 km Entfernung
Egbert Greiwe
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 8.2 km Entfernung
Willi Göhler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 9.8 km Entfernung
Bernd Krumm
Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingenin 9.8 km Entfernung
Martin Zipp
In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchenin 11.1 km Entfernung
Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrechtTheodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 12.7 km Entfernung
Jutta Heinke
Fachanwalt für FamilienrechtFranz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 12.7 km Entfernung
Gerhard Lochmann
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingenin 12.7 km Entfernung
Markus Votteler
Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingenin 12.7 km Entfernung
Ralph Ziegler
Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingenin 12.7 km Entfernung
Rolf Fidler
Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingenin 13.1 km Entfernung
Christian Rohn
Kapellenstraße 36, 79189 Bad Krozingenin 13.1 km Entfernung
Michael B. Frommherz
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 14.4 km Entfernung
Michael Thoma
Merklinstraße 11, 79183 Waldkirchin 14.4 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Der Erbvertrag
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Erben mit Testament
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Betzenhausen berät bei einem Erbfall.
Testamentsanfechtung
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.
Der gesetzliche Erbfall
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Erben der ersten Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Der Erbe 2. Ordnung
Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Das Erbe der 3. Ordnung
Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdigkeit kann unter anderem vorliegen, wenn der Erbe den Erblasser vorsätzlich oder grob fahrlässig getötet hat um sich dadurch einen Vorteil in Bezug auf das Erbe zu verschaffen. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Freiburg im Breisgau Betzenhausen liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Dem Erbe zustimmen
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Ein Erbe ausschlagen
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

