Anwälte für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Haslach für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Freiburg im Breisgau Haslach Mandate annehmen
Dieter Wendel-Jany
Fachanwalt für VerkehrsrechtBasler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 0.3 km Entfernung
Heiko Hasenohr
Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgauin 1.1 km Entfernung
Mirjam Fuchs
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgauin 2.1 km Entfernung
Johannes Gröger
Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgauin 2.1 km Entfernung
Gerhard Holz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Matthias Jünemann
Fachanwalt für Erbrecht|204Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Andreas Kramer
Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgauin 2.1 km Entfernung
Albert Köberle
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 2.1 km Entfernung
Sabine Laukenmann
Fachanwalt für FamilienrechtKaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Csaba Láng
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgauin 2.1 km Entfernung
Christian Lange
Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausenin 2.3 km Entfernung
Walther Arnold
Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgauin 3.1 km Entfernung
Franz-Georg Blattmann
Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgauin 3.1 km Entfernung
Beate Kaspar-Plener
Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgauin 3.1 km Entfernung
Heike Lätsch
Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgauin 3.1 km Entfernung
Marco Peege
Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgauin 3.1 km Entfernung
Regina Schaaber
Fachanwalt für Familienrecht|6538Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Michael Zimmermann
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtUrachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Susanne Besendahl
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Volker Bingel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Elisabeth Hüllenkremer
Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgauin 3.2 km Entfernung
Dagmar Lingg
Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgauin 3.2 km Entfernung
Christian Räuchle
Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgauin 3.2 km Entfernung
Stephan Sattler
Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgauin 3.2 km Entfernung
Dirk Simon
Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgauin 5.4 km Entfernung
Beate Winkler
Fachanwalt für Familienrecht|6538Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 5.4 km Entfernung
Peter Schöllhorn
Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgauin 6.1 km Entfernung
Egbert Greiwe
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 6.5 km Entfernung
Martin Zipp
In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchenin 9.6 km Entfernung
Willi Göhler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 11.8 km Entfernung
Bernd Krumm
Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingenin 11.8 km Entfernung
Rolf Fidler
Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingenin 12.0 km Entfernung
Christian Rohn
Kapellenstraße 36, 79189 Bad Krozingenin 12.0 km Entfernung
Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrechtTheodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Jutta Heinke
Fachanwalt für FamilienrechtFranz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Gerhard Lochmann
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingenin 14.6 km Entfernung
Markus Votteler
Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingenin 14.6 km Entfernung
Ralph Ziegler
Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingenin 14.6 km Entfernung
Michael B. Frommherz
Fachanwalt für Familienrecht|3456Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 15.5 km Entfernung
Michael Thoma
Merklinstraße 11, 79183 Waldkirchin 15.5 km Entfernung
Das Erbrecht im Überblick
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.
Einen Erbvertrag schließen
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Das Testament - das Erbe
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Haslach berät bei einem Erbfall.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Die Erbengemeinschaft
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Der gesetzliche Erbfall
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Erbe der 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Erben der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Das Erbe der 4. Ordnung
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte aktiv einfordern.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Haslach.
Die Annahme seines Erbteils
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.
Das Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

