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Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Haslach finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Freiburg im Breisgau Haslach Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Wendel-Jany

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Basler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 0.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiko Hasenohr

Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgau
in 1.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mirjam Fuchs

Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Gröger

Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Holz

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Jünemann

Fachanwalt für Erbrecht|204
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Kramer

Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Albert Köberle

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Laukenmann

Fachanwalt für Familienrecht
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Csaba Láng

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 2.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Lange

Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausen
in 2.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Walther Arnold

Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franz-Georg Blattmann

Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Kaspar-Plener

Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heike Lätsch

Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Peege

Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Regina Schaaber

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Zimmermann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 3.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Susanne Besendahl

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Volker Bingel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538
Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Elisabeth Hüllenkremer

Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dagmar Lingg

Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christian Räuchle

Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephan Sattler

Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgau
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dirk Simon

Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Beate Winkler

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Schöllhorn

Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgau
in 6.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Egbert Greiwe

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martin Zipp

In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchen
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Willi Göhler

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Krumm

Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingen
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Fidler

Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Rohn

Kapellenstraße 36, 79189 Bad Krozingen
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raphael Busch

Fachanwalt für Erbrecht
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jutta Heinke

Fachanwalt für Familienrecht
Franz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Lochmann

Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Votteler

Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralph Ziegler

Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingen
in 14.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael B. Frommherz

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 15.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Thoma

Merklinstraße 11, 79183 Waldkirch
in 15.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Freiburg im Breisgau Haslach
älteres Ehepaar hält sich lachend im Arm
älteres Ehepaar hält sich lachend im Arm ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Der Erbvertrag

Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Der testamentarische Erbfall

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Freiburg im Breisgau Haslach.

Wie fechtet man ein Testament an?

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, jedoch frühestens nach dem Tod des Erblassers. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Erben ohne Testament - gesetzliche Erbfolge

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Der Erbe 2. Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Einschränkend ist hier zu beachten, dass als Erben nur diese Voreltern bedacht werden und nur deren Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Durch den Pflichtteilsverzicht verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall auf sein Pflichtteilsrecht, welches ihm als nahen Verwandten seinen Pflichtteil sichert. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Für diesen wichtigen und tragenden Schritt sollten sich alle Beteiligten anwaltlichen Rat einholen und bestmöglich das Dokument auch notariell beglaubigen lassen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Freiburg im Breisgau Haslach, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.

Die Annahme seines Erbteils

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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