Rechtsanwalt für Erbrecht in Groß-Gerau
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Groß-Gerau Mandate annehmen

Peter Riedel
Fachanwalt für Familienrecht|3456Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheim
in 3.8 km Entfernung

Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 8.8 km Entfernung

Thomas Müller
Fachanwalt für Familienrecht|3456Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Main
in 8.8 km Entfernung

Sigrid Keller
Goddelauer Straße 2b, 64560 Riedstadtin 9.7 km Entfernung

Eveline Fircks
Kasinostraße 2, 64293 Darmstadtin 11.4 km Entfernung

Thomas Post
Fachanwalt für ErbrechtFrankfurter Straße 5-7, 64293 Darmstadt
in 11.4 km Entfernung

Monika Roth
Fachanwalt für Familienrecht|204Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt
in 11.4 km Entfernung

Michael Arnold
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Riedstraße 2, 64295 Darmstadt
in 11.9 km Entfernung

Holger Köllisch
Mühlgasse 13, 55283 Niersteinin 12.0 km Entfernung

Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 12.1 km Entfernung

Holger Fischer
Rheinstraße 29, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung

Stefan Landzettel
Fachanwalt für Familienrecht|3456Friedensplatz 6, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung

Claudia Lorz-Felten
Fachanwalt für Strafrecht|3456Rheinstraße 12a, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung

Sabine Mayer
Fachanwalt für Familienrecht|204Wilhelminenstraße 35, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung

Thomas Milde
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Bleichstraße 2, 64283 Darmstadt
in 13.2 km Entfernung

Gudrun Sigwart-Bähr
Rheinstraße 12 c, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung

Thomas Winkelmann
Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadtin 13.2 km Entfernung

Ingrid Bender
Fachanwalt für Familienrecht|3456Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
in 14.1 km Entfernung

Peter Gerleit
Auf der Höhe 11 b, 63329 Egelsbachin 14.2 km Entfernung

Christoph Zscherneck
Kranichstraße 12, 63329 Egelsbachin 14.2 km Entfernung

Pia Hildegard Lutz
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Annastraße 14, 64285 Darmstadt
in 14.5 km Entfernung

Rainer Schneider
Fachanwalt für SteuerrechtKüchlerstraße 10, 64285 Darmstadt
in 14.5 km Entfernung

Andreas Padberg
Bahnstraße 111-113, 63225 Langen (Hessen)in 15.0 km Entfernung

Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 16.6 km Entfernung

Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 17.1 km Entfernung

Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 17.4 km Entfernung

Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 17.4 km Entfernung

Alice Vollmari
Fachanwalt für Familienrecht|3456Fischtorplatz 22, 55116 Mainz
in 17.4 km Entfernung

Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 17.4 km Entfernung

Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 18.2 km Entfernung

Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung

Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung

Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 18.5 km Entfernung

Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung

Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 18.5 km Entfernung

Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 18.7 km Entfernung

Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 18.7 km Entfernung

Detlef Odenwald
Fachanwalt für ErbrechtHauptstraße 15-17, 63303 Dreieich
in 19.3 km Entfernung
Das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Erben mit Testament
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Jeder Erbe hat nun das Recht das Testament auch selbst einzusehen oder gar eine Abschrift zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt für Erbrecht in Groß-Gerau.
Die Anfechtung des Testaments
Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.
Das Gesetz und die Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen.
Erbe der 1. Ordnung
Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.
Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?
Bei ihnen handelt es sich um die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel/Tante, Vetter/Kusine, etc.). Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind. Das Pflichtteil und was es damit auf sich hat Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat.
Der Entzug des Pflichtteils
Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Ein Anwalt für Erbrecht in Groß-Gerau berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Die Annahme seines Erbteils
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe bereits als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. So kann man innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Erbfalls die Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.