anwaltssuche
Suche

Anwälte für Erbrecht in Gundelfingen für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Gundelfingen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Schöllhorn

Zähringerstraße 373, 79108 Freiburg im Breisgau
in 3.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Simon

Burgunder Straße 20, 79104 Freiburg im Breisgau
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Winkler

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Habsburger Straße 105, 79104 Freiburg im Breisgau
in 4.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mirjam Fuchs

Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Gröger

Eisenbahnstraße 52, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Holz

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosastraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Jünemann

Fachanwalt für Erbrecht|204
Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Kramer

Bismarckallee 15, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Albert Köberle

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Laukenmann

Fachanwalt für Familienrecht
Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Csaba Láng

Kaiser-Joseph-Straße 255, 79098 Freiburg im Breisgau
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Walther Arnold

Talstraße 1, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franz-Georg Blattmann

Hildastraße 25, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beate Kaspar-Plener

Hildastraße 55, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heike Lätsch

Maria-Theresia-Straße 4, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Peege

Dreikönigstraße 43, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Regina Schaaber

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Zasiusstraße 18, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Zimmermann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiko Hasenohr

Christaweg 52, 79114 Freiburg im Breisgau
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dieter Wendel-Jany

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Basler Straße 115a, 79115 Freiburg im Breisgau
in 6.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raphael Busch

Fachanwalt für Erbrecht
Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jutta Heinke

Fachanwalt für Familienrecht
Franz-Josef-Baumgartnerstraße 1/1, 79312 Emmendingen
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Lochmann

Theodor-Ludwig-Straße 26, 79312 Emmendingen
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Votteler

Freiburger Straße 9, 79312 Emmendingen
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ralph Ziegler

Denzlinger Straße 10, 79312 Emmendingen
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Besendahl

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg im Breisgau
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Volker Bingel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538
Heinrich-von-Stephan-Straße 20, 79100 Freiburg im Breisgau
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Elisabeth Hüllenkremer

Schwimmbadstraße 15, 79100 Freiburg im Breisgau
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dagmar Lingg

Silberbachstraße 21, 79100 Freiburg im Breisgau
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Räuchle

Goethestraße 61, 79100 Freiburg im Breisgau
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephan Sattler

Merzhauser Straße 183, 79100 Freiburg im Breisgau
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael B. Frommherz

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Schlettstadtallee 2, 79183 Waldkirch
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Thoma

Merklinstraße 11, 79183 Waldkirch
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Lange

Reinhard-Booz-Straße 18 a, 79249 Merzhausen
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Egbert Greiwe

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Lindenmattenstraße 44, 79117 Freiburg im Breisgau
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Willi Göhler

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Gottenheimer Straße 15, 79268 Bötzingen
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Krumm

Nachtwaidstraße 1 a, 79268 Bötzingen
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Zipp

In den Gärten 1, 79238 Ehrenkirchen
in 16.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Schott

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hauptstraße 17, 79341 Kenzingen
in 18.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Fidler

Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Gundelfingen
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Was ist ein Erbvertrag?

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Den Inhalt seines Testamentes, die Regelung seiner Angelegenheiten, bestimmt der Erblasser selbst. Anders ist dies im Falle eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.

Das Testament - das Erbe

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Gundelfingen.

Die Anfechtung des Testaments

Ist man der Meinung, man wäre beim Erbe übergangen worden, so gibt es die Möglichkeit ein Testament anzufechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?

Wird eine Hinterlassenschaft nicht nur an eine Person vererbt sondern an mindestens zwei Erben, so handelt es sich per Gesetz um eine Erbengemeinschaft. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Die gesetzliche Erbfolge

Bei einer Zugewinngemeinschaft in einer Ehe, erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes seines Ehepartners, der andere Teil geht an die Kinder oder Kindeskinder. Gibt es nur Erben der 2. oder 3. Ordnung, bekommt der Ehegatte ¾ des Nachlasses und die Erben ¼ zu gleichen Teilen. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Direkte Nachkommen sind die Erben der 1. Ordnung

Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Das Erbe der 4. Ordnung

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Gundelfingen.

Annahme des Erbes

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Ein Erbe ausschlagen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.