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Anwalt für Erbrecht in Havixbeck

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Havixbeck Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Erich Rump

Daruper Straße 4, 48301 Nottuln
in 7.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Antje Thies

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Niederstockumer Weg 1 a, 48301 Nottuln
in 7.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Wolters

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
An der Germania Brauerei 4, 48159 Münster
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Maike Bader

Herrenstraße 12, 48308 Senden
in 13.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Brust

Dornekamp 10, 48308 Senden
in 13.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Theodor Massine

Weseler Straße 253, 48151 Münster
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Arend

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mauritzstraße 8, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Becker

Fachanwalt für Familienrecht
Schorlemerstraße 11, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Bußkamp

Verspoel 12, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jochen Esser

Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jens Glaß

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Verspoel 12, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christoph Goez

Verspoel 12, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Konrad Gödde

Fachanwalt für Erbrecht|204
Salzstraße 20, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Halbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Frauenstraße 31, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Haversath

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephan Herlitzius

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dorit Högemann

Bült 13, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Meurer

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Bergstraße 10, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ludger Muermans

Prinzipalmarkt 29, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Peter Nogossek

Münzstraße 36, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dierk Straeter

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spiekerhof 31, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kerstin Ullerich

Fachanwalt für Erbrecht
An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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André Weber

Am Stadtgraben 43, 48143 Münster
in 14.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Katharina Kroll

Coerdeplatz 12, 48147 Münster
in 15.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anne Winkel

Warendorfer Straße 88, 48145 Münster
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Richard Dominicus

Münsterstraße 111, 48155 Münster
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wolfgang Heinrich Löer

Hafenweg 8, 48155 Münster
in 16.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dieter Rix

Fachanwalt für Steuerrecht
Dülmener Straße 92, 48653 Coesfeld
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heinz-Martin Hesker

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Viktorstraße 16, 48249 Dülmen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Michael Meese

Königswall 6, 48249 Dülmen
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Günther Doebel

Saerbecker Straße 2 a, 48268 Greven
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Nick-Ibald

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Barkenstraße 27, 48268 Greven
in 19.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Havixbeck
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.

Testament - der letzte Wille

Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Havixbeck der sich bei Erbschaften auskennt.

Wie fechtet man ein Testament an?

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Der Anfechtung wird stattgegeben, wenn der Antragsteller bei erfolgreichem Einspruch selbst profitieren würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz wenn das Erbe nicht nur an eine Person fällt, sondern es mehrere Erben gibt. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner für ihre Mandanten zu allen Themen das Erbrecht betreffend.

Erben nach dem Gesetz

Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Das Erbe der 3. Ordnung

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Als Pflichtteilsberechtigter kann man seinen Anspruch nur in Geld erhalten. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Havixbeck.

Das Erbe annehmen

Achten und prüfen Sie den Inhalt des Nachlasses. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.

Das Erbe ausschlagen

Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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