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Rechtsanwalt für Erbrecht in Heusweiler

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Heusweiler Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Hamm

Fachanwalt für Familienrecht|204
Talstraße 14, 66292 Riegelsberg
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Weiland

Am Stehlsberg 10, 66292 Riegelsberg
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Warken

Fachanwalt für Familienrecht|204
Am Bahnhof 6, 66822 Lebach
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gisela Glaub

Fachanwalt für Familienrecht|3456
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Baldauf

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Sporbeck

Bahnhofstraße 23, 66280 Sulzbach
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Werner

Fachanwalt für Familienrecht
Trierer Straße 23, 66839 Schmelz
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helmut Müller

Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jasmin Naumann

Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Peteranderl

Fachanwalt für Familienrecht
Richard-Wagner-Straße 58-60, 66111 Saarbrücken
in 12.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Georg Altmaier

Fachanwalt für Steuerrecht
Brückenstraße 8, 66740 Saarlouis
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicolas Gotzen

Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Schosso

St. Avolder Straße 22, 66740 Saarlouis
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Yvonne Schmitz

Trillerweg 6, 66117 Saarbrücken
in 13.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Bauer

Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingen
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Bernd Scherer

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Halberg 9, 66121 Saarbrücken
in 14.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Ringle

Winnweg 31, 66386 St. Ingbert
in 14.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Dalheimer

Zähringer Straße 2 a, 66119 Saarbrücken
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Münster

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Russo

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Wennemuth

Robert-Koch-Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 15.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christof Maurer

Fachanwalt für Medizinrecht
Saarbrücker Straße 10, 66130 Saarbrücken
in 18.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Bernd Trenz

Parkstraße 38, 66802 Überherrn
in 19.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Heusweiler
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Entscheidung Erbvertrag oder Testament oder deren detaillierter Gestaltung, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht.

Der testamentarische Erbfall

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Heusweiler zuverlässigen Rechtsrat.

Die Anfechtung des Testaments

Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Vollständig beerbt der Ehegatte seinen Partner, wenn es weder Erben der 1. 2. oder 3. Ordnung gibt. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Der Erbe 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Erben zweiter Ordnung

Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Das Erbe der 3. Ordnung

Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.

Der Entzug des Pflichtteils

Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Heusweiler berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Dem Erbe zustimmen

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Ein Erbe ausschlagen

Wenn ein Erbe die Erbschaft nicht antreten will, muss er eine entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Diverse gesetzliche Bestimmungen sorgen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt ist. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies muss unverzüglich erfolgen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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