Rechtsanwälte für Erbrecht in Hochheim am Main auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hochheim am Main Mandate annehmen

Ingrid Bender
Stegstraße 45, 65462 Ginsheim-Gustavsburgin 3.0 km Entfernung

Klaus Groth
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 5.5 km Entfernung

Thomas Müller
Grabenstraße 29-31, 65428 Rüsselsheim am Mainin 5.5 km Entfernung

Kathrin Brückner-Silbernagel
Fachanwalt für FamilienrechtRheinstraße 105, 55116 Mainz
in 6.1 km Entfernung

Torsten Voigt
Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainzin 6.1 km Entfernung

Alice Vollmari
Fischtorplatz 22, 55116 Mainzin 6.1 km Entfernung

Thomas Zinndorf
Große Bleiche 17-23, 55116 Mainzin 6.1 km Entfernung

Joachim Zillien
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz
in 6.7 km Entfernung

Hella-Maria Munck
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Göttelmannstraße 2 a, 55130 Mainz
in 7.4 km Entfernung

Regina Koch
Bebelstraße 34, 55128 Mainzin 9.3 km Entfernung

Ulrich Schneider
Grillenweg 13, 55128 Mainzin 9.3 km Entfernung

Tomas Boennecken
Biebricher Allee 177, 65203 Wiesbadenin 9.4 km Entfernung

Silke Giesa
Fachanwalt für SteuerrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung

Roman Alexander Kütterer
Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbadenin 9.6 km Entfernung

Manfred Plass
Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbadenin 9.6 km Entfernung

Thomas Röskens
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtGustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung

Sebastian Stritter
Fachanwalt für Erbrecht|6538Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 9.6 km Entfernung

Hans-Jürgen Fischer
Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbadenin 9.7 km Entfernung

Hale Enayati
Elisabethenstraße 1, 65719 Hofheim am Taunusin 9.9 km Entfernung

Claudia Hecht
In den Weingärten 2 d, 65719 Hofheim am Taunusin 9.9 km Entfernung

Thomas Oster
Fachanwalt für Familienrecht|204Rheingaustraße 54, 65719 Hofheim am Taunus
in 9.9 km Entfernung

Timon Saßnick
Lerchenweg 14a, 65719 Hofheim am Taunusin 9.9 km Entfernung

Axel Wintermeyer
Feldstraße 3, 65719 Hofheim am Taunusin 9.9 km Entfernung

Frank-Conny Kreker
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 10.0 km Entfernung

Peter Riedel
Georg-Mischlich-Platz 3, 64569 Nauheimin 10.2 km Entfernung

Sven Lichte
Danziger Straße 64, 65191 Wiesbadenin 10.3 km Entfernung

Thomas Noske
Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbadenin 10.3 km Entfernung

Gota Biehler
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Martin Klemm
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung

Benedikt Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Gregor Much
Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Delia Reinders
Fachanwalt für Familienrecht|6538Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 10.7 km Entfernung

Wolfgang Reiter
Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Susanne Rösch
Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Michael Schlempp
Oranienstraße 20, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Hedda Schmitter
Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Ursula Weddig
Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbadenin 10.7 km Entfernung

Michael H. Spring
Breslauer Straße 26, 65830 Kriftelin 11.2 km Entfernung

Thomas Kunz
Fachanwalt für Familienrecht|6538Frankfurter Straße 21, 65795 Hattersheim am Main
in 11.2 km Entfernung

Sabine Platt
Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbadenin 11.3 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.
Einen Erbvertrag schließen
Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.
Testament – der letzte Wille
Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hochheim am Main.
Wann kann man ein Testament anfechten?
Man kann ein Testament auch anfechten lassen, ist man der Meinung man wäre erbberechtigt. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Erben nach dem Gesetz
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist bereits ein Elternteil gestorben, treten an dessen Stelle die Geschwister oder deren Abkömmlinge.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Allerdings werden hier nur noch die Voreltern bedacht und die direkte Linie die mit dem Erblasser verwandt ist.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.
Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Das Recht auf das Pflichtteil kann auch verwirkt werden.
Wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich von seinem Vermögen fern halten möchte, so muss dies per Verfügung explizit erwähnt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Hochheim am Main berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Dem Erbe zustimmen
Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Das Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies hat unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern zu geschehen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.