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Einen Anwalt für Erbrecht in Idstein finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Idstein Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Schmidt

Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günther F. Strieder

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Limburger Straße 28, 65520 Bad Camberg
in 9.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Gelsheimer

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Wilhelminenstraße 1 A, 65193 Wiesbaden
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Judith Wagemans

Fachanwalt für Steuerrecht
Feldbergblick 10.1, 65817 Eppstein
in 11.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Fischer

Aarstraße 96, 65232 Taunusstein
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefanie Werder

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Weiherstraße 8, 65232 Taunusstein
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernt Haarich

Schützenstraße 3, 65195 Wiesbaden
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Scherer

Aarstraße 1, 65195 Wiesbaden
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Fischer

Alte Brücke 13a, 65207 Wiesbaden
in 13.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Simon L. Scherer

Im Mühlholz 28, 65326 Aarbergen
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sven Lichte

Danziger Straße 64, 65191 Wiesbaden
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Noske

Köpfchenweg 23a, 65191 Wiesbaden
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Platt

Spiegelgasse 9, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Stenzel

Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Steffen Thüsing

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Wilhelmstraße 58/58a, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Johannes Zimmermann

Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden
in 15.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Grüttner

Theresenstraße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nino Fabian Huth

Kloster Straße 11, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jerome Langensiepen

Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gota Biehler

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Friedrichstraße 14, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Klemm

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Much

Bahnhofstraße 59, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Delia Reinders

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Rheinstraße 22, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Reiter

Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Rösch

Kaiser-Friedrich-Ring 1, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Schlempp

Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hedda Schmitter

Adelheidstraße 15, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Weddig

Wilhelmstraße 4, 65185 Wiesbaden
in 15.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Schumann

Fachanwalt für Familienrecht
Höchster Straße 10, 65779 Kelkheim (Taunus)
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Giesa

Fachanwalt für Steuerrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roman Alexander Kütterer

Frankfurter Straße 11, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Plass

Bierstadter Straße 4, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Röskens

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gustav-Freytag-Straße 19, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Stritter

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Wettinerstraße 3, 65189 Wiesbaden
in 16.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter S. Lampert

Rauenthaler Straße 11a, 65197 Wiesbaden
in 16.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank-Conny Kreker

Gutenbergplatz 1, 65187 Wiesbaden
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Veronika Schäfer

Am Hohlbusch 1, 65388 Schlangenbad
in 18.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anita Buchner

Schulstraße 14, 65812 Bad Soden am Taunus
in 18.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Idstein
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Das Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Oft gibt es weder Testament noch Verfügung, in solchen Fällen wird dann das gesetzliche Erbrecht angewandt. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament, alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Ableben bestimmen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Zur Vermeidung von Streit wegen Erbangelegenheiten ist ein Vertrag des Erblassers eine gute Lösung. Als Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Testament - der letzte Wille

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Erbrecht in Idstein der sich bei Erbschaften auskennt.

Wann kann man ein Testament anfechten?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Zuständig ist das Nachlassgericht, bei ihm muss eine Anfechtung eingereicht werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Erben nach dem Gesetz

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Erbe der 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder - vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Erben als Erbe der sogenannten 2. Ordnung

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Hat ein Pflichtteilsberechtigter bereits anstelle auf das Erbe zu warten, bereits eine Schenkung erhalten, so kann dies ein Grund für einen Pflichtteilsverzicht sein. Ein Verzicht ist in der Regel nicht ohne die schriftliche Zustimmung aller Erben möglich, da sich dies auf ihr Erbe auswirkt. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Idstein.

Die Annahme seines Erbteils

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Das Erbe ausschlagen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Entscheidet sich der Hinterbliebene dafür, das überschuldete Erbe auszuschlagen, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine persönliche Erklärung abgeben. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen von Tatbeständen wie die der Täuschung oder gar Drohung möglich. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.

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