Anwaltssuche für Erbrecht in Karlsbad
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Karlsbad Mandate annehmen

Reinhard Link
Marktplatz 5, 76337 Waldbronnin 2.9 km Entfernung

Rainer Schneider
Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingenin 6.8 km Entfernung

Elke Gunter
Belchenstraße 54, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung

Sonja Hornung
Goethestraße 15, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung

Claudia Lunz
Linienring 22, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung

Katrin Henß
Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung

Martin Kimmig
Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung

Ursula Meerpohl
Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung

Angelika Schuhmacher
Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung

Gundi Jetter
Thomastraße 2, 75305 Neuenbürgin 9.4 km Entfernung

Meike Rastätter
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 9.8 km Entfernung

Gallus Lamprecht
Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheimin 11.0 km Entfernung

Michaela Kistner-Burger
Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhein 12.5 km Entfernung

Klaus Bock
Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhein 12.8 km Entfernung

Alexander Doll
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung

Christine Maria Grüneisen
Baischstraße 5, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung

Ingra Eva Herrmann
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtBeethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung

Henner Kahlert
Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung

Erika Ortmanns-Müller
Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung

Marc Schnurbusch
Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung

Daniel Sprafke
Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung

Jutta Uchmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung

Patricia Wischnack
Fachanwalt für FamilienrechtStephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung

Susanne Braendle
Fachanwalt für FamilienrechtWestliche Karl-Friedrich-Straße 90, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung

Melissa Rodheudt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung

Anselm Joachim Marius Schmidt
Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhein 13.4 km Entfernung

Isabel Hutter-Vortisch
Vogesenallee 48, 75173 Pforzheimin 13.9 km Entfernung

Josef Schwab
Güterstraße 9, 75177 Pforzheimin 14.8 km Entfernung

Nicolai Funk
Fachanwalt für Erbrecht|204Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung

Achim Hesse
Fachanwalt für SteuerrechtKalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung

Jürgen Kowalczyk
Bachstraße 49, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung

Graziella Rossello
Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung

Brigitte Wedler
Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhein 16.7 km Entfernung

Roland O. Friedrich
Fachanwalt für Familienrecht|204Rathausplatz 2, 76448 Durmersheim
in 17.0 km Entfernung

Ulrich Müller-Arenz
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2, 76448 Durmersheimin 17.0 km Entfernung

Iris Kleinhans
Fachanwalt für FamilienrechtSchulstraße 21, 76571 Gaggenau
in 18.0 km Entfernung

Günter Foos
Fachanwalt für SteuerrechtKeplerweg 3, 75015 Bretten
in 20.0 km Entfernung

Heidrun Kirchgeßner
Fachanwalt für FamilienrechtIn den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 20.0 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Einen Erbvertrag schließen
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.
Das Testament – das Erbe
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Karlsbad berät bei einem Erbfall.
Die Anfechtung des Testaments
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ist kein schriftlicher letzter Wille zu finden bzw. nicht verfasst worden, so wird das Erbe nach gesetzlichen Regeln verteilt.
Erbengemeinschaft - Was ist das?
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Die Verwaltung des Vermächtnisses muss dann von allen Miterben erfolgen bis der Nachlass komplett abgeschlossen wurde. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Das gesetzliche Erbe
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.
Erben der ersten Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Lediglich nichteheliche Kinder, die in den alten Bundesländern vor dem 01.07.1949 geboren wurden haben keinen Erbanspruch. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Eltern und Geschwister werden im Erbrecht der 2. Ordnung zugeteilt. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Das Erbe der 3. Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Karlsbad.
Annahme des Erbes
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe nicht annehmen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Der Erbe hat das Recht, eine Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der belasteten Erbschaft, zu verweigern. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Haftungsbeschränkung während der ersten drei Monate. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.