anwaltssuche
Suche

Rechtsanwalt für Erbrecht in Karlsbad

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Karlsbad Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Link

Marktplatz 5, 76337 Waldbronn
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rainer Schneider

Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingen
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Elke Gunter

Belchenstraße 54, 76275 Ettlingen
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sonja Hornung

Goethestraße 15, 76275 Ettlingen
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Lunz

Linienring 22, 76275 Ettlingen
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Henß

Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Kimmig

Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Meerpohl

Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Angelika Schuhmacher

Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gundi Jetter

Thomastraße 2, 75305 Neuenbürg
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Meike Rastätter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gallus Lamprecht

Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheim
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michaela Kistner-Burger

Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhe
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Bock

Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhe
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Doll

Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christine Maria Grüneisen

Baischstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ingra Eva Herrmann

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Beethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henner Kahlert

Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Erika Ortmanns-Müller

Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Schnurbusch

Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniel Sprafke

Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jutta Uchmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Patricia Wischnack

Fachanwalt für Familienrecht
Stephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Braendle

Fachanwalt für Familienrecht
Westliche Karl-Friedrich-Straße 90, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Melissa Rodheudt

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anselm Joachim Marius Schmidt

Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhe
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Isabel Hutter-Vortisch

Vogesenallee 48, 75173 Pforzheim
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Schwab

Güterstraße 9, 75177 Pforzheim
in 14.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicolai Funk

Fachanwalt für Erbrecht|204
Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Achim Hesse

Fachanwalt für Steuerrecht
Kalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Kowalczyk

Bachstraße 49, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Graziella Rossello

Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Brigitte Wedler

Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland O. Friedrich

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rathausplatz 2, 76448 Durmersheim
in 17.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Müller-Arenz

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2, 76448 Durmersheim
in 17.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Iris Kleinhans

Fachanwalt für Familienrecht
Schulstraße 21, 76571 Gaggenau
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Foos

Fachanwalt für Steuerrecht
Keplerweg 3, 75015 Bretten
in 20.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heidrun Kirchgeßner

Fachanwalt für Familienrecht
In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 20.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Karlsbad
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht kurzgefasst

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Neben dem Erbrecht gibt es selbstverständlich die Möglichkeit seinen Nachlass gezielt zu vererben.

Erben mit Erbvertrag

Neben dem Testament gibt es auch die Möglichkeit eines Erbvertrages um bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Nicht so bei einem Erbvertrag. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Der schriftliche letzte Wille

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Erst zu diesem Termin wird der Inhalt des Testaments verkündet. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Karlsbad zuverlässigen Rechtsrat.

Das Testament kann angefochten werden

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Erlangt man Kenntnis eines Umstandes, der es nötig werden lässt ein Testament anzufechten, so beginnt ab dem Moment dieser Kenntnisnahme die Frist von einem Jahr in dem das Testament anfechtbar ist. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Was beschreibt den Begriff Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.

Die gesetzliche Erbfolge

Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung so bekommt der verwitwete Ehepartner dreiviertel des Erbes, die restlichen Erben teilen sich ein Viertel. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Kinder, die Erben der 1. Ordnung

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Leider erstreckt sich diese Regelung nicht auf uneheliche Kinder der alten Bundesländer, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder können nur per letztwilliger Verfügung Erben werden.

Erben zweiter Ordnung

Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung

Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Hier greift man auf Urgroßeltern und noch weitere Voreltern zurück. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer bekommt ein Pflichtteil?

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteile werden ausschließlich in Geld ausbezahlt. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Meist ist wegen eines aufbrechenden Erbstreits ein Gutachter für die Berechnung zu beauftragen. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Zu beachten ist, dass das Erbrecht nicht automatisch erlischt, sondern gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ein Erbrechtsanwalt in Karlsbad liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.

Annahme des Erbes

Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Das Erbe ablehnen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.