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Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Karlsbad finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Karlsbad Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Link

Marktplatz 5, 76337 Waldbronn
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rainer Schneider

Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingen
in 6.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Elke Gunter

Belchenstraße 54, 76275 Ettlingen
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sonja Hornung

Goethestraße 15, 76275 Ettlingen
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Lunz

Linienring 22, 76275 Ettlingen
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Henß

Fachanwalt für Erbrecht|3456
Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Kimmig

Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ursula Meerpohl

Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Angelika Schuhmacher

Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gundi Jetter

Thomastraße 2, 75305 Neuenbürg
in 9.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Meike Rastätter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gallus Lamprecht

Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheim
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michaela Kistner-Burger

Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhe
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Bock

Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhe
in 12.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Alexander Doll

Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christine Maria Grüneisen

Baischstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ingra Eva Herrmann

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Beethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Henner Kahlert

Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Erika Ortmanns-Müller

Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Marc Schnurbusch

Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Daniel Sprafke

Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jutta Uchmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Patricia Wischnack

Fachanwalt für Familienrecht
Stephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Susanne Braendle

Fachanwalt für Familienrecht
Westliche Karl-Friedrich-Straße 90, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Melissa Rodheudt

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Anselm Joachim Marius Schmidt

Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhe
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Isabel Hutter-Vortisch

Vogesenallee 48, 75173 Pforzheim
in 13.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Schwab

Güterstraße 9, 75177 Pforzheim
in 14.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nicolai Funk

Fachanwalt für Erbrecht|204
Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Achim Hesse

Fachanwalt für Steuerrecht
Kalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Kowalczyk

Bachstraße 49, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Graziella Rossello

Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Brigitte Wedler

Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhe
in 16.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Roland O. Friedrich

Rathausplatz 2, 76448 Durmersheim
in 17.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Müller-Arenz

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2, 76448 Durmersheim
in 17.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Iris Kleinhans

Fachanwalt für Familienrecht
Schulstraße 21, 76571 Gaggenau
in 18.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Foos

Fachanwalt für Steuerrecht
Keplerweg 3, 75015 Bretten
in 20.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Heidrun Kirchgeßner

Fachanwalt für Familienrecht
In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 20.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Karlsbad
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.

Testament - der letzte Wille

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Karlsbad zuverlässigen Rechtsrat.

Wie fechtet man ein Testament an?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Erben ohne Testament - gesetzliche Erbfolge

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Der Erbe 1. Ordnung

Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.

Die Erben der zweiten Ordnung

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.

Das Erbe der 4. Ordnung

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie wird der Pflichtteil ermittelt?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Karlsbad berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Das Erbe annehmen

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.

Ein Erbe ausschlagen

Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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