Rechtsanwälte und Kanzleien für Erbrecht in Karlsbad finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Karlsbad Mandate annehmen
Reinhard Link
Marktplatz 5, 76337 Waldbronnin 2.9 km Entfernung
Rainer Schneider
Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingenin 6.8 km Entfernung
Elke Gunter
Belchenstraße 54, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Sonja Hornung
Goethestraße 15, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Claudia Lunz
Linienring 22, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Katrin Henß
Fachanwalt für Erbrecht|3456Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Martin Kimmig
Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Ursula Meerpohl
Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Angelika Schuhmacher
Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Gundi Jetter
Thomastraße 2, 75305 Neuenbürgin 9.4 km Entfernung
Meike Rastätter
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 9.8 km Entfernung
Gallus Lamprecht
Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheimin 11.0 km Entfernung
Michaela Kistner-Burger
Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhein 12.5 km Entfernung
Klaus Bock
Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhein 12.8 km Entfernung
Alexander Doll
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Christine Maria Grüneisen
Baischstraße 5, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Ingra Eva Herrmann
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtBeethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Henner Kahlert
Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Erika Ortmanns-Müller
Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Marc Schnurbusch
Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Daniel Sprafke
Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Jutta Uchmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Patricia Wischnack
Fachanwalt für FamilienrechtStephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Susanne Braendle
Fachanwalt für FamilienrechtWestliche Karl-Friedrich-Straße 90, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Melissa Rodheudt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Anselm Joachim Marius Schmidt
Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhein 13.4 km Entfernung
Isabel Hutter-Vortisch
Vogesenallee 48, 75173 Pforzheimin 13.9 km Entfernung
Josef Schwab
Güterstraße 9, 75177 Pforzheimin 14.8 km Entfernung
Nicolai Funk
Fachanwalt für Erbrecht|204Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Achim Hesse
Fachanwalt für SteuerrechtKalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Jürgen Kowalczyk
Bachstraße 49, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung
Graziella Rossello
Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung
Brigitte Wedler
Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhein 16.7 km Entfernung
Roland O. Friedrich
Rathausplatz 2, 76448 Durmersheimin 17.0 km Entfernung
Ulrich Müller-Arenz
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2, 76448 Durmersheimin 17.0 km Entfernung
Iris Kleinhans
Fachanwalt für FamilienrechtSchulstraße 21, 76571 Gaggenau
in 18.0 km Entfernung
Günter Foos
Fachanwalt für SteuerrechtKeplerweg 3, 75015 Bretten
in 20.0 km Entfernung
Heidrun Kirchgeßner
Fachanwalt für FamilienrechtIn den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 20.0 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Wann macht ein Erbvertrag Sinn?
Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht.
Testament - der letzte Wille
Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Nachlassgericht wird dann einen Termin festsetzen, zu welchem alle gesetzlichen und testamentarisch verfügten Erben eingeladen werden. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Karlsbad zuverlässigen Rechtsrat.
Wie fechtet man ein Testament an?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Erben ohne Testament - gesetzliche Erbfolge
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.
Der Erbe 1. Ordnung
Die Kinder eines Erblassers erben als Erben 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Die Erben der zweiten Ordnung
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Hat der Erblasser keine eigenen Kinder, so rücken die Erben der zweiten Ordnung an deren Stelle. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Auch hier würde das Erbe weitergetragen an die Abkömmlinge, sollte der Erbempfänger bereits verstorben sein.
Das Erbe der 4. Ordnung
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Anwaltliche Hilfe und eine notarielle Beglaubigung werden bei diesem wichtigen Schritt sehr empfohlen.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Karlsbad berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.
Das Erbe annehmen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Ein Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft - einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Nur so kann man vermeiden, dass man gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig wird. Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

