Anwaltssuche für Erbrecht in Karlsbad
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Karlsbad Mandate annehmen
Reinhard Link
Marktplatz 5, 76337 Waldbronnin 2.9 km Entfernung
Rainer Schneider
Liegnitzer Straße 7, 75196 Remchingenin 6.8 km Entfernung
Elke Gunter
Belchenstraße 54, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Sonja Hornung
Goethestraße 15, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Claudia Lunz
Linienring 22, 76275 Ettlingenin 8.5 km Entfernung
Katrin Henß
Fachanwalt für Erbrecht|3456Pfinztalstraße 46-50, 76227 Karlsruhe
in 8.7 km Entfernung
Martin Kimmig
Grötzinger Straße 17, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Ursula Meerpohl
Badener Straße 49a, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Angelika Schuhmacher
Pfinztalstraße 14, 76227 Karlsruhein 8.7 km Entfernung
Gundi Jetter
Thomastraße 2, 75305 Neuenbürgin 9.4 km Entfernung
Meike Rastätter
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Rastatter Straße 22, 76199 Karlsruhe
in 9.8 km Entfernung
Gallus Lamprecht
Karlsruher Straße 71, 75179 Pforzheimin 11.0 km Entfernung
Michaela Kistner-Burger
Kriegsstraße 181, 76135 Karlsruhein 12.5 km Entfernung
Klaus Bock
Im Unterviertel 32, 76229 Karlsruhein 12.8 km Entfernung
Alexander Doll
Douglasstraße 11-15, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Christine Maria Grüneisen
Baischstraße 5, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Ingra Eva Herrmann
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtBeethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Henner Kahlert
Akademiestraße 63, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Erika Ortmanns-Müller
Akademiestraße 38-40, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Marc Schnurbusch
Stephanienstraße 8, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Daniel Sprafke
Riefstahlstraße 12, 76133 Karlsruhein 13.2 km Entfernung
Jutta Uchmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Kaiserstraße 241, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Patricia Wischnack
Fachanwalt für FamilienrechtStephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe
in 13.2 km Entfernung
Susanne Braendle
Fachanwalt für FamilienrechtWestliche Karl-Friedrich-Straße 90, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Melissa Rodheudt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim
in 13.3 km Entfernung
Anselm Joachim Marius Schmidt
Gondelsheimer Straße 4, 76139 Karlsruhein 13.4 km Entfernung
Isabel Hutter-Vortisch
Vogesenallee 48, 75173 Pforzheimin 13.9 km Entfernung
Josef Schwab
Güterstraße 9, 75177 Pforzheimin 14.8 km Entfernung
Nicolai Funk
Fachanwalt für Erbrecht|204Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Achim Hesse
Fachanwalt für SteuerrechtKalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe
in 15.3 km Entfernung
Jürgen Kowalczyk
Bachstraße 49, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung
Graziella Rossello
Bannwaldallee 60, 76185 Karlsruhein 15.3 km Entfernung
Brigitte Wedler
Ohiostraße 10, 76149 Karlsruhein 16.7 km Entfernung
Roland O. Friedrich
Fachanwalt für Familienrecht|3456Rathausplatz 2, 76448 Durmersheim
in 17.0 km Entfernung
Ulrich Müller-Arenz
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2, 76448 Durmersheimin 17.0 km Entfernung
Iris Kleinhans
Fachanwalt für FamilienrechtSchulstraße 21, 76571 Gaggenau
in 18.0 km Entfernung
Günter Foos
Fachanwalt für SteuerrechtKeplerweg 3, 75015 Bretten
in 20.0 km Entfernung
Heidrun Kirchgeßner
Fachanwalt für FamilienrechtIn den Buchen 3, 75053 Gondelsheim
in 20.0 km Entfernung
Erbrecht kurzgefasst
Stirbt ein Mensch, sind einige Dinge zu klären. Dies wird mit dem Erbrechtsgesetz erleichtert. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Der Erbvertrag ist außerdem zwingend von einem Notar zu errichten. Es ist sehr ratsam in Erbangelegenheiten, durch entsprechenden Regelungen in einem Vertrag, künftigen Streit zu vermeiden. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.
Vererbung per Testament
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Die Person, die Zugang zur Wohnung des Erblassers hat, sollte diese unverzüglich nach einem oder mehreren Testamenten durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Der letzte Wohnort ist ausschlaggebend für das zuständige Amtsgericht bei dem sich das Nachlassgericht befindet. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Karlsbad berät bei einem Erbfall.
Wie fechtet man ein Testament an?
Die Möglichkeit eine testamentarische Verfügung anzufechten macht unter bestimmten Voraussetzungen Sinn. Auch wenn man nachweisen kann, dass das Testament nicht aus freien Stücken verfasst wurde, also nicht dem freien Willen des Verfassers entspricht, so kann man Einspruch erheben. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Die Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder Miterbe ist bis zum vollständigen Abschluss des Vermächtnisses verpflichtet, sich an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.
Erbe der 1. Ordnung
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Erbberechtigt ist man als Erbe der 2. Ordnung dann, wenn es keine Erben der 1. Ordnung zu berücksichtigen gibt. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Wer ist Erbe der dritten Ordnung?
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Es gibt auch Erben der 4. Ordnung
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer hat ein Recht auf das Pflichtteil
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil ermittelt?
Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bestehende Schulden des Erblassers werden vom ermittelten Verkehrswert des Nachlasses abgezogen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Mit einem Pflichtteilsverzicht, verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsanspruch und kann dann im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen. Wenige Gründe gibt es auf sein Pflichtteil zu verzichten, eine vorausgehende Schenkung kann so ein Grund sein oder auch die Vermeidung von Konflikten in der Familie. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Karlsbad, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.
In das Erbe einwilligen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.
Das Erbe ablehnen
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist alles bezahlt, endet die Nachlassverwaltung. Was nach der Schuldenbegleichung übrig geblieben ist, erhält der Erbe zurück. Eine Möglichkeit sich von der Erbschaft nach deren Annahme wieder zu lösen, ist die Anfechtung der Annahmeerklärung der Erbschaft. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.